Daten
Kommune
Jülich
Größe
19 kB
Datum
19.01.2017
Erstellt
19.01.17, 15:11
Aktualisiert
19.01.17, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 66 Az.: Sa/Gc
Jülich, 06.01.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 10/2017
Mitteilung
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
19.01.2017
TOP
Ergebnisse
Antrag der RWE Power AG auf Plangenehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz für die
Herstellung und Ausgestaltung einer Flachwasserzone sowie Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von Sümpfungswasser für die Erstbefüllung und unterstützende Speisung der Flachwasserzone
Anlg.: /
SD.Net
Mitteilungstext:
Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, hat die von der RWE
Power AG am 13.6.2016 beantragte Plangenehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz für die
Herstellung und Ausgestaltung einer Flachwasserzone sowie den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von Sümpfungswasser für die
Erstbefüllung und unterstützende Speisung der Flachwasserzone mit Schreiben vom 6.12.2016 mit
der Bitte um Stellungnahme bis zum 1.2.2017 zugesandt.
Dieser Antrag wird gemäß Nebenbestimmung 4.1 der 2. Änderung des Rahmenbetriebsplans für den
Tagebau Inden gefordert. Im Zuge der fortschreitenden Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Inden
soll mit zeitlichem Vorlauf zum Restsee Inden die Herstellung einer etwa 6 ha großen Flachwasserzone erfolgen. Diese befindet sich im nordwestlichen Auslaufbereich des späteren Restsees und
wird nach 2055 in diesen integriert.
Gemäß Braunkohlenplan Inden soll die Flachwasserzone neben der neuen Inde, dem Blausteinsee
und insbesondere für den entfallenden Lucherberger See rechtzeitig ökologische Funktionen übernehmen. Die Speisung erfolgt durch Niederschlagswasser bzw. in Trockenperioden durch Einleitung von Sümpfungswässern. Der Bau der erforderlichen Druckrohrleitung wird in einem gesonderten Sonderbetriebsplanverfahren beantragt. Die Stadt Jülich hat keine Bedenken gegen die geplante
Maßnahme.