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Sitzungsvorlage (Unterschutzstellung von Teilen des Friedhofes Haubourdinstraße)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
197 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 06:57
Aktualisiert
24.01.17, 06:57
Sitzungsvorlage (Unterschutzstellung von Teilen des Friedhofes Haubourdinstraße) Sitzungsvorlage (Unterschutzstellung von Teilen des Friedhofes Haubourdinstraße)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 63 Az.: Cr/Wo Jülich, 09.01.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 13/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 02.02.2017 förderung und Stadtmarketing TOP Ergebnisse Unterschutzstellung von Teilen des Friedhofes Haubourdinstraße Anlg.: 3 UDB/63 III SD.Net Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Begründung: Der Bürgerbeirat beantragt mit Schreiben vom 05.02.2013 die Unterschutzstellung von Teilen des Friedhofes Haubourdinstraße. Dieser Antrag wurde am 20.06.2013 dem Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales vorgelegt und erläutert. Dort wurde beschlossen, die Denkmalbehörde zu beauftragen den Denkmalwert des Friedhofes bzw. von Grabmälern zu prüfen. Nach einigen Besichtigungen zur Dokumentation legte das LVR-Amt für Denkmalpflege ihr Gutachten mit dem Ergebnis vor, dass der Plan zum ersten Bauabschnitt nicht – wie vom Bürgerbeirat erläutert wurde, von dem Düsseldorfer Gartenarchitekten Buerbaum (renommierter Planer) stammt. Der Entwurf lag zwar vor, wurde aber so nicht ausgeführt. Realisiert wurde hingegen eine Friedhofsanlage mit traditioneller kreuzförmiger Unterteilung und rechteckigen Grabfeldern. Die von Buerbaum so charakteristischen ovalen Wege sind nicht angelegt worden. Weiterhin sind von den ursprünglich an den Hauptwegen vorhandenen Alleen nur noch Reste vorhanden. Hieraus ergibt sich, dass das LVR-Amt für Denkmalpflege keine Denkmalbedeutung gem. § 2 DSchG NRW sieht. Eine Unterschutzstellung von einzelnen Grabstätten, die ortsgeschichtlich als wertvoll zu betrachten sind, wäre nach Prüfung möglich. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 13/2017 Seite 2