Daten
Kommune
Jülich
Größe
197 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 06:57
Aktualisiert
24.01.17, 06:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 63 Az.: Cr/Wo
Jülich, 09.01.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 13/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 02.02.2017
förderung und Stadtmarketing
TOP
Ergebnisse
Unterschutzstellung von Teilen des Friedhofes Haubourdinstraße
Anlg.: 3
UDB/63
III
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Begründung:
Der Bürgerbeirat beantragt mit Schreiben vom 05.02.2013 die Unterschutzstellung von Teilen des
Friedhofes Haubourdinstraße. Dieser Antrag wurde am 20.06.2013 dem Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales vorgelegt und erläutert. Dort wurde beschlossen, die Denkmalbehörde zu
beauftragen den Denkmalwert des Friedhofes bzw. von Grabmälern zu prüfen.
Nach einigen Besichtigungen zur Dokumentation legte das LVR-Amt für Denkmalpflege ihr Gutachten mit dem Ergebnis vor, dass der Plan zum ersten Bauabschnitt nicht – wie vom Bürgerbeirat
erläutert wurde, von dem Düsseldorfer Gartenarchitekten Buerbaum (renommierter Planer) stammt.
Der Entwurf lag zwar vor, wurde aber so nicht ausgeführt.
Realisiert wurde hingegen eine Friedhofsanlage mit traditioneller kreuzförmiger Unterteilung und
rechteckigen Grabfeldern. Die von Buerbaum so charakteristischen ovalen Wege sind nicht angelegt
worden.
Weiterhin sind von den ursprünglich an den Hauptwegen vorhandenen Alleen nur noch Reste vorhanden.
Hieraus ergibt sich, dass das LVR-Amt für Denkmalpflege keine Denkmalbedeutung gem. § 2
DSchG NRW sieht.
Eine Unterschutzstellung von einzelnen Grabstätten, die ortsgeschichtlich als wertvoll zu betrachten
sind, wäre nach Prüfung möglich.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 13/2017
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