Daten
Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 06:57
Aktualisiert
24.01.17, 06:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Wondra, Ursula
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Anlagen:
240-Denkmalamt
Dienstag, 3. Januar 2017 12:16
Wondra, Ursula
WG: Unterschutzstellung Friedhof Jülich - Haubourdinstraße
Juelich-StA_Entwurfsplan-Buerbaum_1920_KommunalFriedhof_Haubourdinstr.JPG; Juelich-StA_hist-Luftbild_KommunalFriedhof_Haubourdinstr.JPG
Der Antrag des Bürgerbeirates Historische Festungsstadt Jülich e.V. vom 02.10.2013 auf Unterschutzstellung des
ältesten Teils dieses Kommunalfriedhofs wird u.a. damit begründet, dass der Plan zum ersten Bauabschnitt von dem
Düsseldorfer Gartenarchitekten Josef Buerbaum stammt, also von einem renommierten Planer. Vergleicht man
jedoch diesen überlieferten Entwurfsplan (von dem ich eine Arbeitsfotografie nur für den internen Gebrauch
beifüge) mit historischen Luftaufnahmen des Friedhofs und der heutigen Situation, wird deutlich, dass dieser
Entwurf so nicht ausgeführt worden sein kann. Realisiert wurde hingegen eine Friedhofsanlage mit traditioneller
kreuzförmiger Unterteilung und rechteckigen Grabfeldern. Die für den Entwurfsplan von Buerbaum so
charakteristischen ovalen Wege sind jedoch offensichtlich gar nicht angelegt worden.
Hinzu kommt, dass von den ursprünglich an den Hauptwegeachsen vorhandenen Alleen nur noch Reste existieren.
Vom prägenden Baumbestand auf diesem ältesten Friedhofsteil, der in der historischen Luftaufnahme deutlich zu
erkennen ist, sind nur wenige Exemplare erhalten geblieben. Insgesamt lässt sich daher heute nur noch feststellen,
dass die Gesamtanlage dieses Kommunalfriedhofs an der Haubourdinstraße nach Ansicht des LVR-Amtes für
Denkmalpflege im Rheinland keine Denkmalbedeutung gem. § 2 DSchG NRW hat.
Im Hinblick auf die vom Bürgerbeirat vorgelegten „Erläuterungen zu einzelnen Grabanlagen“ möchten wir Sie bitten
zu überprüfen, ob Grabstätten von Persönlichkeiten darunter sind, die für die Ortsgeschichte von Jülich relevant
sind. Künstlerische oder sepulkralgeschichtliche Gründe für die Erhaltung und Nutzung von Grabmalen dieses
Friedhofs konnten wir nicht feststellen.
Sollten Sie bei Ihrer Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass einzelne Grabstätten nach Ihrer Auffassung aus
ortsgeschichtlichen Gründen in die Denkmalliste einzutragen sind, schicken Sie meinem für Jülich zuständigen
Kollegen, Herrn Dr. Kuhrau (Tel. -512), doch bitte Ihre vorbereiteten Eintragungstexte zur Benehmensherstellung
gem. § 21 (4) DSchG NRW.
Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung und
freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kerstin Walter
Dr. Kerstin Walter
Wissenschaftliche Referentin
Abteilung Inventarisation
-----------------------------LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Abtei Brauweiler, Ehrenfriedstraße 19, 50259 Pulheim
Tel 02234 9854-533
Fax 0221 8284-2002
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kerstin.walter@lvr.de
www.denkmalpflege.lvr.de
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