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Sitzungsvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 06:57
Aktualisiert
24.01.17, 06:57
Sitzungsvorlage (Anlage 1) Sitzungsvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Wondra, Ursula Von: Gesendet: An: Betreff: Anlagen: 240-Denkmalamt Dienstag, 3. Januar 2017 12:16 Wondra, Ursula WG: Unterschutzstellung Friedhof Jülich - Haubourdinstraße Juelich-StA_Entwurfsplan-Buerbaum_1920_KommunalFriedhof_Haubourdinstr.JPG; Juelich-StA_hist-Luftbild_KommunalFriedhof_Haubourdinstr.JPG Der Antrag des Bürgerbeirates Historische Festungsstadt Jülich e.V. vom 02.10.2013 auf Unterschutzstellung des ältesten Teils dieses Kommunalfriedhofs wird u.a. damit begründet, dass der Plan zum ersten Bauabschnitt von dem Düsseldorfer Gartenarchitekten Josef Buerbaum stammt, also von einem renommierten Planer. Vergleicht man jedoch diesen überlieferten Entwurfsplan (von dem ich eine Arbeitsfotografie nur für den internen Gebrauch beifüge) mit historischen Luftaufnahmen des Friedhofs und der heutigen Situation, wird deutlich, dass dieser Entwurf so nicht ausgeführt worden sein kann. Realisiert wurde hingegen eine Friedhofsanlage mit traditioneller kreuzförmiger Unterteilung und rechteckigen Grabfeldern. Die für den Entwurfsplan von Buerbaum so charakteristischen ovalen Wege sind jedoch offensichtlich gar nicht angelegt worden. Hinzu kommt, dass von den ursprünglich an den Hauptwegeachsen vorhandenen Alleen nur noch Reste existieren. Vom prägenden Baumbestand auf diesem ältesten Friedhofsteil, der in der historischen Luftaufnahme deutlich zu erkennen ist, sind nur wenige Exemplare erhalten geblieben. Insgesamt lässt sich daher heute nur noch feststellen, dass die Gesamtanlage dieses Kommunalfriedhofs an der Haubourdinstraße nach Ansicht des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland keine Denkmalbedeutung gem. § 2 DSchG NRW hat. Im Hinblick auf die vom Bürgerbeirat vorgelegten „Erläuterungen zu einzelnen Grabanlagen“ möchten wir Sie bitten zu überprüfen, ob Grabstätten von Persönlichkeiten darunter sind, die für die Ortsgeschichte von Jülich relevant sind. Künstlerische oder sepulkralgeschichtliche Gründe für die Erhaltung und Nutzung von Grabmalen dieses Friedhofs konnten wir nicht feststellen. Sollten Sie bei Ihrer Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass einzelne Grabstätten nach Ihrer Auffassung aus ortsgeschichtlichen Gründen in die Denkmalliste einzutragen sind, schicken Sie meinem für Jülich zuständigen Kollegen, Herrn Dr. Kuhrau (Tel. -512), doch bitte Ihre vorbereiteten Eintragungstexte zur Benehmensherstellung gem. § 21 (4) DSchG NRW. Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung und freundlichen Grüßen Im Auftrag Kerstin Walter Dr. Kerstin Walter Wissenschaftliche Referentin Abteilung Inventarisation -----------------------------LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland Abtei Brauweiler, Ehrenfriedstraße 19, 50259 Pulheim Tel 02234 9854-533 Fax 0221 8284-2002 1 kerstin.walter@lvr.de www.denkmalpflege.lvr.de 2