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Allgemeine Vorlage (Schülerspezialverkehr (SSV) in den Ortsteil Stockheim zum Schulzentrum "Heribertschule Kreuzau" in Verbindung mit Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
20 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Schülerspezialverkehr (SSV) in den Ortsteil Stockheim zum Schulzentrum "Heribertschule Kreuzau" in Verbindung mit Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich der Gemeinde Vettweiß) Allgemeine Vorlage (Schülerspezialverkehr (SSV) in den Ortsteil Stockheim zum Schulzentrum "Heribertschule Kreuzau" in Verbindung mit Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich der Gemeinde Vettweiß) Allgemeine Vorlage (Schülerspezialverkehr (SSV) in den Ortsteil Stockheim zum Schulzentrum "Heribertschule Kreuzau" in Verbindung mit Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich der Gemeinde Vettweiß)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr GD Ramm Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 28/99 TISCHVORLAGE - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 24.02.1999 15.03.1999 23.03.1999 TOP: Schülerspezialverkehr (SSV) in den Ortsteil Stockheim zum Schulzentrum „Heribertschule Kreuzau“ in Verbindung mit Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich der Gemeinde Vettweiß I. Sach- und Rechtslage: Bekanntlich ist für einige Ortsteile der Gemeinde Kreuzau, wie z. B. auch für Stockheim, aufgrund fehlender ÖPNV-Verbindungen ein Schülerspezialverkehr (SSV) eingerichtet worden. Im Rahmen des SSV für den OT Stockheim werden seit einigen Jahren vereinzelt auch Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Vettweiß befördert, die mit dem Linienverkehr bis Stockheim gelangen und hier zusteigen. Dies bezieht sich für den Bereich der Realschule auf insges. 10 Schülerinnen und Schüler (aufgeteilt auf die verschiedenen Jahrgänge) sowie für den Bereich des Gymnasiums auf 1 Schüler (9. JG). Hierbei handelt es sich um Ausnahmeregelungen, da als nächstgelegener Schulstandort für Vettweiß grundsätzlich die Stadt Düren gilt. Im Zusammenhang mit dem Anmelde- bzw. dem Aufnahmeverfahren an den Kreuzauer Sekundarstufen-I-Schulen für 1999, wird nunmehr seitens der Stadt Düren erklärt, dass aufgrund dieser bestehenden ÖPNV-Verbindung sowohl Realschule als auch Gymnasium Kreuzau „nächstgelegene Schule“ und von daher generell aufnahmepflichtig seien. Diese Auffassung, die den Eltern aus Vettweiß insbesondere bei den Informationsveranstaltungen der in Frage kommenden Gymnasien im Bereich der Stadt Düren mitgeteilt wurde, wird nunmehr von diesen an die betreffenden Kreuzauer Schulen herangetragen. Der Stadt Düren gegenüber hat die Verwaltung daraufhin die Meinung vertreten, dass es sich bei der Mitnahme einzelner Kinder nur um Ausnahmefälle handeln kann, da der SSV nur für die Beförderung der Stockheimer Kinder eingerichtet worden sei. Die Herleitung einer „Verpflichtung zur Beförderung Vettweißer Kinder“ werde nicht gesehen. Dies ist mit den entsprechenden ausführlichen Begründungen gegenüber der Stadt Düren auch so vertreten worden. Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang weiter noch die Tatsache, dass die jetzige Benutzerzahl des Busses im Rahmen des SSV am höchsten Limit liegt; die Aufnahme weiterer Personen würde den Einsatz eines zweiten Busses mit den damit verbundenen (zusätzlichen) Kosten erforderlich machen. Die Stadt Düren teilte unter Datum vom 19.02.1999 daraufhin mit, dass sie diese Auffassung der Gemeinde Kreuzau nicht teilen könne. Anders würde dies u. U. bewertet, wenn ein entsprechender Ratsbeschluss der Gemeinde Kreuzau vorliegen würde, aus dem die den betreffenden Schulleitern aufgegebenen Einschränkungen bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in ihrer Schule hervorgehen. Hierbei bezieht man sich auf den § 5 Abs. 2 „Allgemeine Schulordnung“ (ASchO), wonach der „Schulleiter innerhalb des vom Schulträger festgelegten Rahmens über die Aufnahme in seine Schule entscheidet“. Hinsichtlich der rechtlichen Wertung ist -wie beim SSV nach Hürtgenwald- festzuhalten, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an einer gemeindlichen Schule Angelegenheit des Schulleiters ist und sie grundsätzlich nur dann abgelehnt werden kann, wenn die Kapazität einer Schule überschritten wird oder wenn die Schule nicht „nächstgelegene Schule“ im Sinne der Verordnung ist. Für diesen Fall muss der Schulleiter gemäß der Bestimmung des § 5 Abs. 2 ASchO Auswahlkriterien festlegen, nach denen er in seinem eigenen Ermessen entscheiden kann, wer aufgenommen wird und welche Schüler abgelehnt werden müssen. Er hat allerdings einen Ermessensspielraum und hat gemäß § 5 Abs. 2 ASchO innerhalb des „vom Schulträger festgelegten Rahmens“ zu entscheiden. Hierbei resultiert die Kompetenz des Schulträgers ausschließlich aus seiner finanziellen Zuständigkeit. 2 Es besteht keine Pflicht des Schulträgers, die Schüler seiner Schulen auch zu befördern. Ohne eine ÖPNVVerbindung nach Stockheim ist Düren nächstgelegener Schulstandort für die Schüler aus Vettweiß. Der SSV nach Stockheim ist nur aus Kostengründen und folglich nur für die Beförderung von Stockheimer Schülern eingerichtet worden. Insofern ist eine durchgehende Verbindung von Vettweiß nach Kreuzau im Prinzip nicht gegeben und Kreuzau wäre dann auch nicht nächstgelegene Schule. Allerdings ist bei der Einrichtung des SSV nach Stockheim kein entsprechender Ratsbeschluss gefasst worden. Die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Beschränkung des SSV auf Kinder der Gemeinde Kreuzau liegt aber aus Gründen der gemeindlichen Finanzhoheit ganz eindeutig beim Rat der Gemeinde, so dass dieser über Art und Umfang eines SSV entscheidet. Zu beachten ist hierbei aber auf jeden Fall die Tatsache, dass die Gründe, die für diese Einschränkung sprechen, aufgrund der starken Belastung des Schulzentrums „Heribertschule Kreuzau“ demnach sowohl im kapazitären als letztlich auch im finanziellen Bereich bestehen. Es wird daher vorgeschlagen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen, wonach „auswärtige Schülerinnen und Schüler von der Beförderung im Rahmen des SSV aus dem Ortsteil Stockheim zum Schulzentrum Kreuzau ausgeschlossen sind“, so dass den Schulleitern entsprechende Ablehnungsgründe rechtlich nachprüfbar gegeben werden. Da das Aufnahmeverfahren an die betreffenden Sekundarstufen-I-Schulen, schon im Interesse der Kinder und Eltern, möglichst bis spätestens Ende März abgeschlossen werden soll, habe ich mich für die Fertigung einer „Tischvorlage“, die aufgrund der zeitlichen Gegebenheiten aber durchaus ihren „Abschluss“ in der Ratssitzung vom 23.03.1999 finden kann, entschlossen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch die zukünftige Nichtaufnahme bzw. eingeschränkte Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich der Gemeinde Vettweiß, sind entsprechende Einsparungen sowohl im Bereich der Schülerfahrkosten als auch im Rahmen der Lernmittelfreiheit u. ä., zu erwarten. III. Beschlussvorschlag: „1. Der Schülerspezialverkehr (SSV) von Stockheim nach Kreuzau bleibt aufgrund Feh- lens einer ausreichenden ÖPNV-Verbindung nach wie vor ausschließlich für die Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Stockheim der Gemeinde Kreuzau eingerichtet. Aus kapazitären Gründen, die sowohl im Rahmen des SSV als auch in erheblichem Maße im gen. Schulzentrum bestehen, aber auch aufgrund finanzieller Erwägungen, bleiben auswärtige Schülerinnen und Schüler von der Beförderung mit diesem SSV ausgeschlossen. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die Verwaltung. 2. Der bestehende Beschluss vom 26.11.1997, wonach den im Schulzentrum angesiedelten Schulen angeraten wird, das Kriterium „finanzielle Belastung der Gemeinde im Rahmen ihres Ermessens bei der Auswahlentscheidung angemessen zu berücksichtigen“ wird auch in diesem Zusammenhang ausdrücklich bestätigt.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: 3 Enthaltungen: