Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
64 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 250/2006
16.08.2006
Az.: 32
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
30.08.2006
Kreisausschuss
06.09.2006
Kreistag
13.09.2006
Änderung des Droschkentarifes vom 23.05.2001
Sachbearbeiter/in: Herr Schmitz
Tel.: 15 432
Abt.: 32.3
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
--------
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die 8. Verordnung vom 23.05.2001 über die Festsetzung von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftdroschken/Taxen (Droschkentarif) entsprechend der Anlage 1 zu ändern.
Begründung:
Seite - 2 -
Durch Beschluss des Kreistages vom 23.05.2001 ist folgender Kraftdroschkentarif im Kreis Euskirchen in Kraft:
a) Grundgebühr einschließlich einer Wegstrecke von 76,92 m
2,20 Euro
b) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 76,92 m)
werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km
1,30 Euro
c) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 71,42 m)
werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen pro km
1,40 Euro
d) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde
e) Für die Beförderung von gleichzeitig mehr als 4 Fahrgästen
mit einem Großraumtaxi ist ein Zuschlag zu berechnen:
23,00 Euro
5,10 Euro
Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. hat mit Schreiben vom
10.03.2006 eine Erhöhung des Kraftdroschkentarifes wie folgt beantragt:
Steigerung in %
a) Grundgebühr einschließlich einer Wegstrecke von 76,92 m
2,50 Euro (+ 13,6% )
b) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 76,92 m)
werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km
1,50 Euro (+ 15,4%)
c) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 71,42 m)
werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen pro km
1,60 Euro (+ 14,3%)
d) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde
e) Für die Beförderung von gleichzeitig mehr als 4 Fahrgästen
mit einem Großraumtaxi ist ein Zuschlag zu berechnen
f) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern
32,00 Euro (+ 39,1%)
5,60 Euro (+ 9,8%)
7,50 Euro (neu)
Seite - 3 Im Wege eines gemeinsamen Gespräches am 13. Juni 2006 bei der Kreisverwaltung Düren einigten sich
die Vertreter der von der Tariferhöhung betroffenen Kreise Aachen, Düren, Euskirchen und
Heinsberg mit der Industrie- und Handelskammer Aachen auf folgenden Kompromissvorschlag:
Steigerung in %
a) Grundgebühr einschließlich einer Wegstrecke von 76,92 m
2,40 Euro (+ 9,1% )
b) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 76,92 m)
werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km
1,40 Euro (+ 7,7%)
c) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 71,42 m)
werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen pro km
1,50 Euro (+ 7,1%)
d) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde
25,00 Euro (+ 8,7%)
e) Für die Beförderung von gleichzeitig mehr als 4 Fahrgästen
mit einem Großraumtaxi ist ein Zuschlag zu berechnen
5,20 Euro (+ 2,0%)
f) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern
7,50 Euro (neu)
In ihrer Stellungnahme vom 06.07.2006 äußerte die Industrie- und Handelskammer nochmals
nachdrücklich die Bitte, das schon seit fünf Jahren weitgehend einheitliche Tarifgefüge in der
gesamten Aachener Region beizubehalten. Diesem Wunsch kann mit Beschluss des vorstehenden Tarifvorschlages entsprochen werden.
Das nach § 51 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorgeschriebene Anhörungsverfahren wurde in den Städten und Gemeinden des Kreises durchgeführt. Danach werden keine Bedenken gegen die Anhebung des Kraftdroschkentarifes erhoben.
Die Einrichtung der Tarifstelle f („Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern) ist erforderlich,
da bereits ein Unternehmer diese Form der Beförderung anbietet.
Mit Schreiben vom 29.06.2006 legt die Fachvereinigung Personenverkehr Wert auf die Feststellung, dass die Unterschreitung ihres Antrages für sie und ihre Mitgliedsunternehmen nicht nachvollziehbar ist und dies in den Entscheidungsvorlagen zum Ausdruck kommen soll.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)