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Beschlussvorlage GB (Änderung des Droschkentarifes vom 23.05.2001)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
64 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Änderung des Droschkentarifes vom 23.05.2001) Beschlussvorlage GB (Änderung des Droschkentarifes vom 23.05.2001) Beschlussvorlage GB (Änderung des Droschkentarifes vom 23.05.2001)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 250/2006 16.08.2006 Az.: 32 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 30.08.2006 Kreisausschuss 06.09.2006 Kreistag 13.09.2006 Änderung des Droschkentarifes vom 23.05.2001 Sachbearbeiter/in: Herr Schmitz Tel.: 15 432 Abt.: 32.3 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung -------- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die 8. Verordnung vom 23.05.2001 über die Festsetzung von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftdroschken/Taxen (Droschkentarif) entsprechend der Anlage 1 zu ändern. Begründung: Seite - 2 - Durch Beschluss des Kreistages vom 23.05.2001 ist folgender Kraftdroschkentarif im Kreis Euskirchen in Kraft: a) Grundgebühr einschließlich einer Wegstrecke von 76,92 m 2,20 Euro b) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 76,92 m) werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km 1,30 Euro c) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 71,42 m) werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen pro km 1,40 Euro d) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde e) Für die Beförderung von gleichzeitig mehr als 4 Fahrgästen mit einem Großraumtaxi ist ein Zuschlag zu berechnen: 23,00 Euro 5,10 Euro Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. hat mit Schreiben vom 10.03.2006 eine Erhöhung des Kraftdroschkentarifes wie folgt beantragt: Steigerung in % a) Grundgebühr einschließlich einer Wegstrecke von 76,92 m 2,50 Euro (+ 13,6% ) b) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 76,92 m) werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km 1,50 Euro (+ 15,4%) c) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 71,42 m) werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen pro km 1,60 Euro (+ 14,3%) d) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde e) Für die Beförderung von gleichzeitig mehr als 4 Fahrgästen mit einem Großraumtaxi ist ein Zuschlag zu berechnen f) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern 32,00 Euro (+ 39,1%) 5,60 Euro (+ 9,8%) 7,50 Euro (neu) Seite - 3 Im Wege eines gemeinsamen Gespräches am 13. Juni 2006 bei der Kreisverwaltung Düren einigten sich die Vertreter der von der Tariferhöhung betroffenen Kreise Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg mit der Industrie- und Handelskammer Aachen auf folgenden Kompromissvorschlag: Steigerung in % a) Grundgebühr einschließlich einer Wegstrecke von 76,92 m 2,40 Euro (+ 9,1% ) b) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 76,92 m) werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km 1,40 Euro (+ 7,7%) c) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 71,42 m) werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen pro km 1,50 Euro (+ 7,1%) d) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde 25,00 Euro (+ 8,7%) e) Für die Beförderung von gleichzeitig mehr als 4 Fahrgästen mit einem Großraumtaxi ist ein Zuschlag zu berechnen 5,20 Euro (+ 2,0%) f) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern 7,50 Euro (neu) In ihrer Stellungnahme vom 06.07.2006 äußerte die Industrie- und Handelskammer nochmals nachdrücklich die Bitte, das schon seit fünf Jahren weitgehend einheitliche Tarifgefüge in der gesamten Aachener Region beizubehalten. Diesem Wunsch kann mit Beschluss des vorstehenden Tarifvorschlages entsprochen werden. Das nach § 51 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorgeschriebene Anhörungsverfahren wurde in den Städten und Gemeinden des Kreises durchgeführt. Danach werden keine Bedenken gegen die Anhebung des Kraftdroschkentarifes erhoben. Die Einrichtung der Tarifstelle f („Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern) ist erforderlich, da bereits ein Unternehmer diese Form der Beförderung anbietet. Mit Schreiben vom 29.06.2006 legt die Fachvereinigung Personenverkehr Wert auf die Feststellung, dass die Unterschreitung ihres Antrages für sie und ihre Mitgliedsunternehmen nicht nachvollziehbar ist und dies in den Entscheidungsvorlagen zum Ausdruck kommen soll. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)