Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 303/2007
23.02.2007
Datum:
Az.: 51/434-10/He/Sn
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.03.2007
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren
hier:Schrittweiser flächendeckender Ausbau
Sachbearbeiter/in: Herr Hermes
x
Tel.: 617
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Begründung dargelegte Verfahrensweise zur
Einrichtung von bis zu 12 weiteren Familienzentren im Kreis Euskirchen ab dem Kindergartenjahr
2007/2008.
Begründung:
Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW hat mit Erlass
vom 05.02.2007 die Träger der öffentlichen Jugendhilfe darüber informiert, dass neben den
bestehenden 2 Familienzentren in Euskirchen und Mechernich ab dem 1.08.2007 als erste
Ausbaustufe bis zu 12 weitere Familienzentren im Kreis Euskirchen gefördert werden können.
Ziel ist es, kinder- und familienorientierte Leistungen zu bündeln, qualitativ weiterzuentwickeln und
den Familien ein ganzheitliches Angebot über die Kindertageseinrichtungen „aus einer Hand“
anzubieten.
Durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses sollen geeignete Einrichtungen ausgewählt werden,
die dann für ein Jahr vom Land entsprechend gefördert werden (12.000 €/Jahr). Eine über diesen
Zeitraum hinaus gehende Förderung ist von der erfolgreichen Zertifizierung eines Gütesiegels
abhängig.
Bei der Auswahl der Einrichtungen sind eine angemessene regionale Verteilung sowie die
Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten.
Die Verwaltung schlägt vor, in dem Zentralort der jeweiligen Stadt / Gemeinde ein Familienzentrum
vorzuhalten, sofern Bedarf vorhanden ist. Davon ausgehend, dass in jedem Zentralort ein
Familienzentrum eingerichtet wird, verbleibt die Möglichkeit, drei weitere Einrichtungen nach
besonderen sozialräumlichen Kriterien zu fördern. Nach den derzeitigen Erkenntnissen würde ein
zusätzliches Angebot im Stadtgebiet Mechernich sowie zwei weitere Angebote im Stadtgebiet
Euskirchen präferiert.
In einem ersten Schritt beauftragt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, auf der Basis des
Erlasses alle Träger in den jeweiligen Kernorten zu informieren.
Für interessierte Träger besteht die Möglichkeit, sich zu bewerben. Eine erste Bewertung der
Bewerbung erfolgt in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden.
In einem zweiten Schritt sollen dann in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses durch
Beschluss geeignete Einrichtungen ausgewählt werden.
Als Anlage ist der Erlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des
Landes NRW beigefügt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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