Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,8 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen
BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl
Kreuzau,10. Juni 1997
Vorlagen-Nr.
92/97
Tischvorlage
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
12.06.1997
25.06.1997
01.07.1997
TOP: 1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für den Bereich des Ortsteiles Bogheim;
hier: Beitrittsbeschluß
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17.12.1996 die 1. Änderung der Satzung über die Festlegung
des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Bogheim gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beschlossen.
Die Satzung wurde mit Datum vom 25.02.1997 der Bezirksregierung in Köln zur Genehmigung vorgelegt.
Mit Verfügung vom 2.06.1997 teilt die Bezirksregierung Köln mit, daß aufgrund der Tatsache, daß an 2 Stellen
Außenbereichsgrundstücke mit einbezogen wurden, die nur zum Teil nach § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB einbeziehbar
wären, eine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht wird.
Kopie der Verfügung ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Damit der restliche Bereich der 1. Änderungssatzung Rechtskraft erlangen kann, wird seitens der Verwaltung
vorgeschlagen, den Beschluß zu fassen, die strittigen Flächen von der Genehmigung auszuklammern.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlußvorschlag:
"Aufgrund der Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 2.06.1997 wird der Geltungsbereich der 1.
Änderungssatzung über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortslage Kreuzau-Bogheim - wie aus der
beigefügten Kartenunterlage ersichtlich - reduziert."
Der Gemeindedirektor
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: