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Allgemeine Vorlage (1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für den Bereich des Ortsteiles Bogheim; hier: Beitrittsbeschluß)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,8 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für den Bereich des Ortsteiles Bogheim;
hier: Beitrittsbeschluß)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl Kreuzau,10. Juni 1997 Vorlagen-Nr. 92/97 Tischvorlage - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 12.06.1997 25.06.1997 01.07.1997 TOP: 1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für den Bereich des Ortsteiles Bogheim; hier: Beitrittsbeschluß I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17.12.1996 die 1. Änderung der Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Bogheim gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beschlossen. Die Satzung wurde mit Datum vom 25.02.1997 der Bezirksregierung in Köln zur Genehmigung vorgelegt. Mit Verfügung vom 2.06.1997 teilt die Bezirksregierung Köln mit, daß aufgrund der Tatsache, daß an 2 Stellen Außenbereichsgrundstücke mit einbezogen wurden, die nur zum Teil nach § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB einbeziehbar wären, eine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht wird. Kopie der Verfügung ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Damit der restliche Bereich der 1. Änderungssatzung Rechtskraft erlangen kann, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Beschluß zu fassen, die strittigen Flächen von der Genehmigung auszuklammern. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlußvorschlag: "Aufgrund der Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 2.06.1997 wird der Geltungsbereich der 1. Änderungssatzung über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortslage Kreuzau-Bogheim - wie aus der beigefügten Kartenunterlage ersichtlich - reduziert." Der Gemeindedirektor - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: