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Beschlussvorlage GB (Errichtung neuer Bildungsgänge am Thomas-Eßer-Berufskolleg zum 01.08.2003)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Errichtung neuer Bildungsgänge am Thomas-Eßer-Berufskolleg zum 01.08.2003) Beschlussvorlage GB (Errichtung neuer Bildungsgänge am Thomas-Eßer-Berufskolleg zum 01.08.2003) Beschlussvorlage GB (Errichtung neuer Bildungsgänge am Thomas-Eßer-Berufskolleg zum 01.08.2003)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 42/2002 20.06.2002 Az.: 40/261 - 01 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur 02.07.2002 Kreisausschuss 18.09.2002 Kreistag 18.09.2002 Errichtung neuer Bildungsgänge am Thomas-Eßer-Berufskolleg zum 01.08.2003 Sachbearbeiter/in: Herr Ney Tel.: 15 531 Abt.: 40 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. um € Mehreinnahme bei Hst. um € sonst: Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2003 bereitgestellt. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, folgende Bildungsgänge zum 1.8.2003 am Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen zu errichten: • Zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen • Einjähriger Aufbaubildungsgang Sozialmanagement für Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen des Sozial- und Gesundheitswesens und für Ernährung und Hauswirtschaft. Begründung: Seite - 2 - Mit Schreiben vom 19.06.2002 (Anlage) beantragt der Leiter des Thomas-EßerBerufskollegs die Errichtung der Ausbildungsgänge Zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen Einjähriger Aufbaubildungsgang Sozialmanagement für Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen des Sozial- und Gesundheitswesens und für Ernährung und Hauswirtschaft. Die Bildungsgänge sollen mit Beginn des Schuljahres 2003/04 den Unterrichtsbetrieb aufnehmen. Der Antrag resultiert aus der Fortschreibung des Schulprofils und ergeht im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde. Zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen Aufnahmevoraussetzung: Fachoberschulreife Ziele des Bildungsganges: Erwerb erweiterter beruflicher Kenntnisse im Bereich Sozialund Gesundheitswesen nach dem 2. Jahr Erwerb der Fachhochschulreife Erwerb der Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule für Sozialpädagogik Dauer: Zwei Jahre in Vollzeitform Abschluss: Fachhochschulreife Finanzen: Grundausstattung Lehr- und Unterrichtsmittel Kosten der Lernmittelfreiheit Schülerbeförderungskosten 5.000.- Euro 1.030,- Euro 1.750,- Euro 35.000,- Euro Einjähriger Aufbaubildungsgang Sozialmanagement für Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen des Sozial- und Gesundheitswesens und für Ernährung und Hauswirtschaft Aufnahmevoraussetzung: Erfolgreicher Abschluss einer Fachschulausbildung in den Bereichen Sozial- und Gesundheitswesen oder Ernährung und Hauswirtschaft sowie eine nachfolgende Berufstätigkeit Ziele des Bildungsganges: Erwerb besonderer Qualifikationen für Leitungsfunktionen und unternehmerische Tätigkeiten in sozialpflegerischen, sozialpädagogischen und hauswirtschaftlichen Berufsfeldern Dauer: 600 Stunden, organisiert in Unterrichtstagen und –blöcken in Abend- und Samstagunterricht im Rahmen eines Schuljahres Abschluss: Zertifikat über Abschlussnote Finanzen: Grundausstattung Lehr- und Unterrichtsmittel Kosten der Lernmittelfreiheit die bestandene Prüfung (Projektarbeit) mit 5.000.- Euro 600,- Euro 1.160,- Euro Hinsichtlich der Ausgestaltung und Zielrichtung der Bildungsgänge wird auf die Ausführungen des Schulleiters verwiesen. Durch die Errichtung dieser Bildungsgänge entsteht kein zusätzlicher Seite - 3 Raumbedarf. Der vorgenannte Finanzbedarf beruht auf Klassenstärken von 25 Schülern/Schülerinnen. Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)