Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 235/2006
11.07.2006
Az.: 60.3/629-61/16
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
30.08.2006
Kreisausschuss
06.09.2006
Kreistag
13.09.2006
Landschaftsplan 16 „Euskirchen“
a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in der Zeit
vom 02.05.2006 bis 02.06.2006
b) Satzungsbeschluss
Sachbearbeiter/in: Herr Persch
Tel.: 320
Abt.: 60.3
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---------
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt
a) über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 02.05. bis
02.06.2006 entsprechend der als Anlagen 1a und 1b beigefügten Stellungnahmen und Beschlussvorschläge der Verwaltung,
b) den als Anlage 2a und 2b beigefügten Landschaftsplan 16 “Euskirchen“, bestehend aus dem
Textexemplar, der Festsetzungskarte und der Entwicklungskarte sowie dem Bericht über die Strategische Umweltprüfung (Begründung), als Satzung des Kreises Euskirchen.
Begründung:
zu a)
Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 03.04.2006 zu V 175/2006 mit den Verwaltungsergänzungen Z 1, 3 und 5 wurde der Entwurf des Landschaftsplanes 16 “Euskirchen“ in der Zeit vom
02.05. bis 02.06.2006 gemäß § 27 c LG NW* nach vorheriger fristgerechter öffentlicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
Die von den Trägern öffentlicher Belange (TöB) bzw. von betroffenen Bürgern vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurden fachlich bewertet und soweit erforderlich vor Ort geprüft, mit den
Betroffenen erörtert sowie durch die Verwaltung abgewogen, textliche Darstellungen (Anlage 1a),
zeichnerische Änderungen (Anlage 1b).
Als Ergebnis wurden auf der Grundlage des Entwurfes, Stand April 2006, sowohl in den textlichen
Festsetzungen und Erläuterungen als auch in den zeichnerischen Darstellungen Änderungen vorgenommen und in die vorliegende Satzung, Stand August 2006 (Anlage 2 a), eingearbeitet. Ferner
wurden redaktionelle Änderungen durchgeführt. Die textlichen Änderungen gegenüber dem bisherigen Entwurf sind durch Streichungen und Unterstreichungen kenntlich gemacht. Änderungen in
den Kartendarstellungen sind durch Kreise markiert.
Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgeführt:
Zeichnerische Darstellungen:
Entwicklungskarte:
Anregungen/Bedenken aus der Stellungnahme der Stadt Euskirchen sind in die Entwicklungskarte
eingeflossen. Dabei handelt es sich um Änderungen, die sich auf Darstellungen des Flächennutzungsplanes (FNP) beziehen oder den räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes betreffen. Betroffen ist lediglich der Bereich Kirchheim.
Festsetzungskarte:
1. NSG 2.1-8 „Erftaue zwischen Kreuzweingarten und Stotzheim“:
Das Schutzgebiet wurde nochmals auf die aktuelle Schutzwürdigkeit sowie etwaige Entwicklungsperspektiven hin kartiert. Hierbei zeigte sich, dass die bestehenden Nutzungen
auf absehbare Zeit nicht naturschutzgerecht erfolgen werden. Dies gilt sowohl für die bestehende landwirtschaftliche Nutzung als auch für verschiedene freizeitgärtnerische Nutzungen. In der Konsequenz wurde das Schutzgebiet deutlich verkleinert und auf den unmittelbaren Erftlauf sowie einen 10 Meter breiten Uferrandstreifen beschränkt. Einbezogen
wurde auch ein staunasser Bereich am Erftmühlengraben. Die übrigen Flächen wurden
dem LSG 2.2-2, die Obstweiden der Sammelfestsetzung 2.4-4 zugeordnet.
2. NSG 2.1-9 „Ohrbach, Steinbach und Sürstbach“:
Das Naturschutzgebiet wurde in Anlehnung an die Ausweisung im benachbarten RheinSieg-Kreis auf den unmittelbaren Bachlauf selbst sowie einen Gewässerrand beschränkt.
Einbezogen wurde auch eine Fechtbrache und Magerweide. Die übrigen Flächen wurden
den LSG 2.2-10 bzw. 2.2-11 (Auenbereiche) zugeordnet.
3. NSG 2.1-12 „Grünland im Quellbereich des Winkelbaches“:
Seite - 3 Wesentliche Änderung ist hier die Rücknahme der Festsetzung im Bereich des im Wald
verlaufenden Siefens, da dessen NSG-Würdigkeit auch aus der Sicht der LÖBF nicht gegeben ist. Ebenfalls nicht als NSG, sondern als LSG festgesetzt wird ein kleiner Grünlandbereich am Forsthaus Scheuren. Hierbei handelt es sich um Intensivgrünland.
4. NSG 2.1-13 „Oberer Schiefelsbach“:
Nach nochmaliger Erörterung der Situation mit dem Eigentümer und dem Forstamt Euskirchen soll eine entsprechende Regelung erfolgen wie am Oberen Steinbach. Das NSG entfällt, der westliche Siefen wird als LSG mit Grünlandumbruchverbot festgesetzt und um eine
vertragliche Regelung zur naturschutzorientierten Entwicklung ergänzt. Der östliche Siefen
wird dem LSG 2.2-10 zugeordnet.
Die v.g. Änderungen haben, wie ausgeführt, verschiedene korrespondierende Änderungen bei den
Festsetzungen zu Landschaftsschutzgebieten, Geschützten Landschaftsbestandteilen sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Folge.
Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden weitere Anregungen vorgetragen, welchen im wesentlichen durch redaktionelle Änderung des Plantextes sowie nachrichtliche Darstellungen in der
Festsetzungskarte Rechnung getragen werden konnte.
Strategische Umweltprüfung (SUP- Anlage 2 b)
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine weiteren Anregungen und Bedenken zum
Bericht über die strategische Umweltprüfung vorgetragen. Die seitens des Kreises bereits zur öffentlichen Auslegung vorgenommene Bewertung gilt somit im Sinne von § 14 k UVPG fort.
zu b)
Da durch die unter a) erläuterten Änderungen der Festsetzungen und zeichnerischen Darstellungen die Grundzüge der Planungen nicht berührt werden, bedarf es keiner erneuten öffentlichen
Auslegung nach § 27c Abs. 2 LG NW und der entsprechend aktualisierte Landschaftsplan, Stand:
August 2006 (Anlagen 2a) kann einschließlich seiner Bestandteile gem. § 16 Abs. 2 LG NW als
Satzung beschlossen werden.
Hinweis:
Wie im Verfahren zur Vorlage der Entwürfe zu den Landschaftsplänen Mechernich, Nettersheim,
Weilerswist, Hellenthal und Kall werden aus Kostengründen die Anlagen zu dieser Vorlage sowie
die Kartendarstellungen (Entwicklungskarte und Festsetzungskarte) nur den ordentlichen Mitgliedern des Fachausschusses zur Verfügung gestellt. Diese werden gebeten, im Verhinderungsfall
die Unterlagen an ihren Vertreter weiterzuleiten. Zusätzlich wird jeweils ein Text- und Kartensatz
den Kreistagsfraktionen bzw. fraktionslosen Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Zudem
hängen die Karten bei der Unteren Landschaftsbehörde im Kreishaus aus.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)