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Beschlussvorlage (Privates Betreibermodell (PPP/PFI) für den Neubau der Hauptschule Bedburg, Goethestraße, sowie die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und den langfristigen Betrieb aller Schulen im Schulzentrum Bedburg einschließlich der Dreifachsporthalle;hier: Bildung eines Arbeitskreises)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Privates Betreibermodell (PPP/PFI) für den Neubau der Hauptschule Bedburg, Goethestraße, sowie die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und den langfristigen Betrieb aller Schulen im Schulzentrum Bedburg einschließlich der Dreifachsporthalle;hier: Bildung eines Arbeitskreises) Beschlussvorlage (Privates Betreibermodell (PPP/PFI) für den Neubau der Hauptschule Bedburg, Goethestraße, sowie die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und den langfristigen Betrieb aller Schulen im Schulzentrum Bedburg einschließlich der Dreifachsporthalle;hier: Bildung eines Arbeitskreises)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-304/2004 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 30.03.2004 Betreff: Privates Betreibermodell (PPP/PFI) für den Neubau der Hauptschule Bedburg, Goethestraße, sowie die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und den langfristigen Betrieb aller Schulen im Schulzentrum Bedburg einschließlich der Dreifachsporthalle; hier: Bildung eines Arbeitskreises Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, einen aus ____ Stadtverordneten bestehenden Arbeitskreis „PPP-Projekt Schulzentrum Bedburg“ zu bilden, und diesen wie folgt personell zu besetzen: (Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.) Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Vorbereitungen für die Ausschreibung des PPP-Projektes im Schulzentrum Bedburg gehen mittlerweile in eine Phase, die es ratsam erscheinen lässt, die aus dem politischen Raum bereits vor einiger Zeit geäußerte Anregung zur Bildung eines interfraktionellen Arbeitskreises nunmehr aufzugreifen. Die konkrete textliche Abfassung der Ausschreibungsunterlagen verlangt die baldige Klärung einer Reihe von Fragestellungen, die sich in intensiven Fachgesprächen mit den beauftragten Beratern bereits aufgetan haben, und die, wenngleich teilweise eine tatsächliche Relevanz erst mittel- oder langfristig gegeben sein könnte, bereits heute in den Vorgaben für die sich am Wettbewerb beteiligenden Unternehmen unbedingt Berücksichtigung finden sollten. Mit Blick darauf, dass an den Sitzungen des neuen Gremiums neben den nun zu benennenden Mitgliedern auch zeitweise die beauftragten Berater, je nach Tagesordnung Vertreter der Schulen (insbesondere Schulleiter) und die zuständigen Bediensteten der Verwaltung teilnehmen werden, dürfte es einer sehr konzentrierten und zügigen Arbeitweise des Arbeitskreises, die für die Einhaltung des vorgesehenen Fahrplanes für die Durchführung des Projektes unabdingbar ist, zuträglich sein, die Zahl der Mitglieder möglichst gering zu halten. Ohne die beim Rhein-Erft-Kreis im Rahmen des dortigen PPP-Ausschreibungsverfahrens vorgefallenen Geschehnisse, die der Stadtverwaltung nur aus der Presse bekannt sind, entsprechend der Medienberichterstattung auf die Stadt Bedburg projizieren zu wollen, dürfte es auch aus Gründen der Vermeidung von Fehlern im Ausschreibungsverfahren, die durch eine nicht hinreichende Geheimhaltung von Informationen über die Ausschreibung leicht passieren und katastrophale Folgen für das Verfahren (u. a. Schadensersatzansprüche von Bietern) und dessen zeitlichen Ablauf haben können, angeraten sein, den Kreis derjenigen, die im Laufe der Zeit entsprechende „InsiderKenntnisse“ erlangen, möglichst klein zu halten. Selbstverständlich werden über den Verfahrensfortgang alle Stadtverordneten kontinuierlich im Rahmen der stattfindenden Sitzungen des Rates und der Ausschüsse informiert. Dort werden letztlich auch alle erforderlichen Entscheidungen getroffen. Der Arbeitskreis erfüllt in der Begleitung des Verfahrens eine wichtige beratende Funktion; ihm kann, anders als einem gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung gebildeten Ausschuss, jedoch keinerlei Entscheidungskompetenz übertragen werden. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Baum ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Verwaltungsvorstand Erster Beigeordneter