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Allgemeine Vorlage (18. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschluß zur Ausweisung einer zusätzlichen Gewerbefläche im Ortsteil Stockheim)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (18. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Aufstellungsbeschluß zur Ausweisung einer zusätzlichen Gewerbefläche im Ortsteil Stockheim) Allgemeine Vorlage (18. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Aufstellungsbeschluß zur Ausweisung einer zusätzlichen Gewerbefläche im Ortsteil Stockheim)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 103/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuß Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 21.10.1998 29.10.1998 10.11.1998 24.11.1998 TOP: 18. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; Aufstellungsbeschluß zur Ausweisung einer zusätzlichen Gewerbefläche im hier: Ortsteil Stockheim I. Sach- und Rechtslage: Im Zusammenhang mit der Beratung über das interkommunale Gewerbegebiet Düren-Kreuzau hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 04. 06. 1998 unter Ziffer 3 folgenden Beschluß gefaßt: „Unabhängig von den vorgenannten Beschlüssen wird die Verwaltung nunmehr ermächtigt, bei der Bezirksregierung Köln eine Anfrage gem. § 20 Landesplanungsgesetz bezüglich der Ausweisung einer zusätzlichen Gewerbegebietsfläche in Verlängerung des jetzigen Gewerbegebietes zu stellen.“ Das Plangebiet ist hinlänglich bekannt. Es handelt sich hierbei um das gemeindeeigene Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle Nr. 593, groß: ca. 42.000 m². Zu Ihrer besseren Orientierung ist als Anlage nochmals eine Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte mit Kennzeichnung des Gebietes beigefügt. Aufgrund des o. a. Ratsbeschlusses wurde unter dem 22. 06. 1998 die Anfrage gem. § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung in Köln, Dez. 62, gestellt. Mit Verfügung vom 28. 09. 1998, hier eingegangen am 05. 10. 1998, hat die Bezirksregierung bestätigt, daß die beabsichtigte Flächennutzungsplanänderung im Ortsteil Stockheim zum Zwecke der Erweiterung der gewerblichen Baufläche den Zielen der Raumordnung angepaßt ist. Das formelle Änderungsverfahren kann nunmehr eingeleitet werden. Aus diesem Grunde schlage ich Ihnen vor, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluß zu fassen. Unabhängig von der Flächennutzungsplanänderung muß nunmehr auch ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Hierzu ergeht zu einem späteren Zeitpunkt eine gesonderte Sitzungsvorlage, da hier noch Gespräche mit angrenzenden Grundstückseigentümern geführt werden müssen. Außerdem werde ich im Vorfeld noch abklären, ob und inwieweit die Anlegung eines Lärmschutzwalles erforderlich ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die mit der Änderung des Flächennutzungsplanes verbundenen Kosten werden sich auf ca. 1.000,00 DM belaufen und stehen haushaltsmäßig bereit. III. Beschlußvorschlag: „Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer zusätzlichen Gewerbegebietsfläche in Verlängerung des jetzigen Gewerbegebietes im Bereich des Grundstückes Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle Nr. 593.“ 2 Der Gemeindedirektor - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: