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Sitzungsvorlage (außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2016 für die Rückzahlung der Zuweisung zu den Einrichtungskosten der Kindertageseinrichtung im Ginsterweg)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
18.11.16, 14:02
Aktualisiert
25.11.16, 13:31
Sitzungsvorlage (außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2016 für die Rückzahlung der Zuweisung zu den Einrichtungskosten der Kindertageseinrichtung im Ginsterweg) Sitzungsvorlage (außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2016 für die Rückzahlung der Zuweisung zu den Einrichtungskosten der Kindertageseinrichtung im Ginsterweg)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 18.11.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 383/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 24.11.2016 Stadtrat 08.12.2016 TOP Ergebnisse Einstimmig außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2016 für die Rückzahlung der Zuweisung zu den Einrichtungskosten der Kindertageseinrichtung im Ginsterweg Anlg.: 20/22 50 SD.Net Beschlussentwurf: Im Haushalt 2016 werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 28.881,36 € für die Rückzahlung der Zuweisung zu den Einrichtungskosten der Kindertageseinrichtung im Ginsterweg bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Wenigeraufwendungen beim Sachkonto 36 365 006 01 5255092 „Beschaffung Einrichtung KiTa Ginsterweg“. Begründung: Die Stadt Jülich hat in 2015 zur Finanzierung der Einrichtungskosten für die provisorische Kindertagesstätte am Ginsterweg eine Zuweisung in Höhe von 97.882,00 erhalten. Da der Standort der provisorischen Einrichtung lange diskutiert wurde, ging die Einrichtung erst zum 01.02.2016 in Betrieb. Für die in 2015 nicht ausgegebenen Zuschussmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 eine Rückstellung gebildet, die im Haushalt 2016 zur Finanzierung der dann veranschlagten Aufwendungen (siehe Sachkonto 36 365 006 01 5255092) wieder aufgelöst wurde. Insgesamt wurden in 2015 und 2016 gemäß Verwendungsnachweis Mittel in Höhe von 69.000,64 € ausgegeben. Die nicht ausgegebenen Mittel in Höhe von 28.881,36 € werden nun mit Bescheid vom 10.11.2016 vom Kreis Düren zurückgefordert. Für die Rückzahlung sind außerplanmäßige Mittel bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus den Wenigeraufwendungen bei dem o.g. Beschaffungskonto. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 383/2016 Seite 2