Daten
Kommune
Jülich
Größe
92 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
24.11.16, 11:20
Aktualisiert
24.11.16, 11:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 07.11.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 361/2016
Mitteilung
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
24.11.2016
TOP
Ergebnisse
Herstellung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung zu den Kreisumlagen 2017/2018 und
Einbrigung des Haushaltsentwurfes 2017
Anlg.:
20/22
SD.Net
Mitteilungstext:
Mit Schreiben vom 28.10.2016, hier eingegangen am 31.10.2016, hat der Kreis Düren das Verfahren zur Benehmensherstellung zur Kreisumlage 2017/2018 eingeleitet.
Danach bleibt der Umlagesatz für die Allgemeine Kreisumlage in 2017 und 2018 mit 46,49 % unverändert gegenüber 2016. Der Umlagesatz für die Jugendamtslage allerdings steigt von 24,11 %
auf 26,93 % in 2017 und auf 27,45 % in 2018.
Im HSK 2016 der Stadt Jülich sind für 2017 Kreisumlagen in Höhe von 30,571 Millionen € veranschlagt, für 2018 in Höhe von 31,854 Millionen €. Auf der Grundlage der neuen Hebesätze und der
geschätzten Steuereinnahmen errechnen sich nun für 2017 Kreisumlagen in Höhe von 31,318 Millionen €, für 2018 belaufen sich die Kreisumlagen auf 33,318 Millionen €.
Damit errechnet sich gegenüber dem bisherigen HSK für 2017 eine Mehrbelastung in Höhe von
rund 750.000 €, ab 2018 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von rund 1,5 Millionen € jährlich
Aufgrund dieser erheblichen Verschlechterungen ist es nicht möglich, den Haushaltsentwurf für
2017 (und 2018 falls entsprechend der Vorgehensweise des Kreises ein Doppelhaushalt aufgestellt
wird) wie beabsichtigt in der Dezember-Sitzung des Rates einzubringen.
Statt dessen ist die Einbringung nun für die Februar-Sitzung des Rates vorgesehen, alternativ im
Rahmen einer Sondersitzung im Januar 2017 (siehe auch vorläufige Terminplanung für 2017).
Das Schreiben des Kreises vom 28.10.2016 ist der Mitteilung als Anlage beigefügt. Nach der Kreisordnung können die Kommunen nun bis zur Einbrinmgung des Entwurfes (vorgesehen für den
14.12.2016) zu diesem Schreiben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen sind dann dem Kreistag
vorzulegen, der darüber in öffentlicher Sitzung zu beschließen hat.
Ich gehe davon aus, dass die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Kommunen wie in
den letzten beiden Jahren eine gemeinsame Stellungnahme erarbeiten werden. Eine gesonderte Stellungnahme für die Stadt Jülich wird daher nicht erfolgen.
Mitteilung 361/2016
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