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Allgemeine Vorlage (Änderung und Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Winter BE: Herr Winter Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 95/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 19.10.1999 TOP: Änderung und Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse I. Sach- und Rechtslage: Mit dem 1.10.1999 ist der Zeitpunkt eingetreten, in dem das zweigleisige Kommunalverfassungssystem (hauptamtlicher Gemeindedirektor – ehrenamtlicher Bürgermeister) der Vergangenheit angehört. Der Gesetzgeber hat nunmehr den hauptamtlichen Bürgermeister mit den Kompetenzen ausgestattet, die bisher von 2 Personen wahrgenommen wurden. Kurz dargestellt: dem Bürgermeister obliegt der Vorsitz im Rat und im Hauptausschuss (ohne aber Mitglied dieser Gremien zu sein), ihm obliegt die repräsentative Vertretung des Rates nach außen und er ist Chef der Verwaltung und trägt somit die volle Verantwortung für das Funktionieren dieser Einrichtung. Diese einschneidende Tatsache macht es zwangsläufig notwendig, auch die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zu überarbeiten. Die Geschäftsordnung beinhaltet organisationsinternes Recht für den Rat und die Ausschüsse. Sie enthält neben der Gemeindeordnung die Verfahrensvorschriften, die eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens im Rat und in den Ausschüssen gewährleisten sollen. Unter Berücksichtigung der aktuellen kommunalrechtlichen Vorschriften, der Erfahrungen aus der praktischen Arbeit und unter Einschluss der neuen Rechtschreibung hat die Verwaltung die Geschäftsordnung, die sich im Wesentlichen an der Mustergeschäftsordnung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes orientiert, überarbeitet und legt sie Ihnen als Anlage zur Beratung und Beschlussfassung vor. Damit eine Vergleichsmöglichkeit zu der derzeitig gültigen Geschäftsordnung möglich ist, sind Hinzufügungen (neue Rechtslage) durch Unterstreichungen sichtbar gemacht. Überholte Formulierungen wurden durchgestrichen. Ich schlage Ihnen vor, die Geschäftsordnung in der geänderten Form zu beschließen und insgesamt neu zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. 2 III. Beschlussvorschlag der Verwaltung: „Der beigefügte Entwurf der Geschäftsordnung wird in der geänderten Form beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, unter Berücksichtigung der beschlossenen Veränderungen eine Neufassung zu erstellen“. III. Beschlussvorschlag: „Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung wird in der geänderten Form beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, unter Berücksichtigung der beschlossenen Veränderungen eine Neufassung zu erstellen“. Der Bürgermeister - Ramm - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: