Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Winter
BE: Herr Winter
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
95/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
19.10.1999
TOP: Änderung und Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse
I. Sach- und Rechtslage:
Mit dem 1.10.1999 ist der Zeitpunkt eingetreten, in dem das zweigleisige Kommunalverfassungssystem (hauptamtlicher
Gemeindedirektor – ehrenamtlicher Bürgermeister) der Vergangenheit angehört.
Der Gesetzgeber hat nunmehr den hauptamtlichen Bürgermeister mit den Kompetenzen ausgestattet, die bisher von 2
Personen wahrgenommen wurden. Kurz dargestellt: dem Bürgermeister obliegt der Vorsitz im Rat und im
Hauptausschuss (ohne aber Mitglied dieser Gremien zu sein), ihm obliegt die repräsentative Vertretung des Rates nach
außen und er ist Chef der Verwaltung und trägt somit die volle Verantwortung für das Funktionieren dieser Einrichtung.
Diese einschneidende Tatsache macht es zwangsläufig notwendig, auch die Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse zu überarbeiten.
Die Geschäftsordnung beinhaltet organisationsinternes Recht für den Rat und die Ausschüsse. Sie enthält neben der
Gemeindeordnung die Verfahrensvorschriften, die eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens im Rat und in den
Ausschüssen gewährleisten sollen. Unter Berücksichtigung der aktuellen kommunalrechtlichen Vorschriften, der
Erfahrungen aus der praktischen Arbeit und unter Einschluss der neuen Rechtschreibung hat die Verwaltung die
Geschäftsordnung, die sich im Wesentlichen an der Mustergeschäftsordnung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und
Gemeindebundes orientiert, überarbeitet und legt sie Ihnen als Anlage zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Damit eine Vergleichsmöglichkeit zu der derzeitig gültigen Geschäftsordnung möglich ist, sind Hinzufügungen (neue
Rechtslage) durch Unterstreichungen sichtbar gemacht. Überholte Formulierungen wurden durchgestrichen.
Ich schlage Ihnen vor, die Geschäftsordnung in der geänderten Form zu beschließen und insgesamt neu zu fassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
K e i n e.
2
III. Beschlussvorschlag der Verwaltung:
„Der beigefügte Entwurf der Geschäftsordnung wird in der geänderten Form beschlossen. Der Bürgermeister
wird beauftragt, unter Berücksichtigung der beschlossenen Veränderungen eine Neufassung zu erstellen“.
III. Beschlussvorschlag:
„Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung wird in der geänderten Form beschlossen. Der Bürgermeister
wird beauftragt, unter Berücksichtigung der beschlossenen Veränderungen eine Neufassung zu erstellen“.
Der Bürgermeister
- Ramm -
Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: