Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II" a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) - beschleunigtes Verfahren b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
30.01.17, 17:08
Aktualisiert
30.01.17, 17:08
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II"
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) - beschleunigtes Verfahren
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II"
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) - beschleunigtes Verfahren
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 119 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Wo Jülich, 19.01.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 50/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 09.02.2017 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II" a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) - beschleunigtes Verfahren b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Anlg.: 3 61 AS 60 Er 63 Es III Sc SD.Net Lem Beschlussentwurf: a) Aufgrund der §§ 1,2 und 13 a BauGB wird der B-Plan Nr. A 31 „Kapuzinerstraße II“ aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, um in diesem Bereich als ergänzenden Anbau die Geschäftsstelle Jülich der Kreisverwaltung Düren neu einzurichten. Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.01.2017 zu entnehmen. b) Der B-Plan Nr. A 31 „Kapuzinerstraße II“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Begründung: Die Kreisverwaltung Düren beabsichtigt, in der Kernstadt eine „Geschäftsstelle Jülich“ neu einzurichten. Die Einrichtung soll mit 120 Mitarbeitern den Bürgerinnen und Bürgern des Nordkreises als Anlaufstelle und Bürgerserviceeinrichtung in den Sachgebieten Job-Center, Gesundheitsamt, Jugendamt, Straßenverkehrsamt mit Zulassungsstelle, Sozialamt, Ausländerbehörde sowie Teilen des Dezernates IV, welches die Dienstleistungen Kreisentwicklung und – straßen, Vermessungs- und Katasteramt, Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen, Umwelt und Stabsstelle für Wirtschaftsförderung beinhaltet, dienen. Kleinere Shops und Dienstleistungen (z. B. für den Druck von Kfz-Kennzeichen, Info und Fahrkartenverkauf der Rurtalbahn/DKB, Versicherungen) sowie ein Bistro sollen das Angebot ergänzen und den Service verbessern. Hierfür ist für den Bereich Kapuzinerstraße/Ecke Düsseldorfer Straße die Neuaufstellung eines B-Planes erforderlich. Durch die Verfahrensaufstellung gem. § 13 a BauGB (B-Pläne der Innenentwicklung) kann auf die frühzeitige Bürger- und TÖB-Beteiligung verzichtet werden. Als Anlagen sind der Bereichsgrenzenplan vom 14.01.2017, der B-Plan in verkleinerter Fassung sowie die Begründung beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 50/2017 Seite 2