Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
30.01.17, 17:08
Aktualisiert
30.01.17, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: AS/Wo
Jülich, 19.01.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 50/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
09.02.2017
TOP
Ergebnisse
Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II"
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) - beschleunigtes
Verfahren
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Anlg.: 3
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Beschlussentwurf:
a)
Aufgrund der §§ 1,2 und 13 a BauGB wird der B-Plan Nr. A 31 „Kapuzinerstraße II“ aufgestellt.
Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, um in diesem Bereich als ergänzenden Anbau die Geschäftsstelle Jülich der Kreisverwaltung Düren neu einzurichten. Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.01.2017 zu entnehmen.
b)
Der B-Plan Nr. A 31 „Kapuzinerstraße II“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt.
Begründung:
Die Kreisverwaltung Düren beabsichtigt, in der Kernstadt eine „Geschäftsstelle Jülich“ neu einzurichten. Die Einrichtung soll mit 120 Mitarbeitern den Bürgerinnen und Bürgern des Nordkreises als
Anlaufstelle und Bürgerserviceeinrichtung in den Sachgebieten Job-Center, Gesundheitsamt, Jugendamt, Straßenverkehrsamt mit Zulassungsstelle, Sozialamt, Ausländerbehörde sowie Teilen des
Dezernates IV, welches die Dienstleistungen Kreisentwicklung und – straßen, Vermessungs- und
Katasteramt, Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen, Umwelt und Stabsstelle für Wirtschaftsförderung beinhaltet, dienen. Kleinere Shops und Dienstleistungen (z. B. für den Druck von
Kfz-Kennzeichen, Info und Fahrkartenverkauf der Rurtalbahn/DKB, Versicherungen) sowie ein
Bistro sollen das Angebot ergänzen und den Service verbessern. Hierfür ist für den Bereich Kapuzinerstraße/Ecke Düsseldorfer Straße die Neuaufstellung eines B-Planes erforderlich.
Durch die Verfahrensaufstellung gem. § 13 a BauGB (B-Pläne der Innenentwicklung) kann auf die
frühzeitige Bürger- und TÖB-Beteiligung verzichtet werden.
Als Anlagen sind der Bereichsgrenzenplan vom 14.01.2017, der B-Plan in verkleinerter Fassung
sowie die Begründung beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 50/2017
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