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Allgemeine Vorlage (Gesamtraumkonzept einschließlich damit verbundener Erweiterungspläne im Bereich des Schulzentrums; hier: Aussprache und Festlegung der erstellten Entwurfsplanung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
20 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gesamtraumkonzept einschließlich damit verbundener Erweiterungspläne im Bereich des Schulzentrums;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / GD Ramm Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 92/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 31.08.1999 31.08.1999 06.09.1999 06.09.1999 TOP: Gesamtraumkonzept einschließlich damit verbundener Erweiterungspläne im Bereich des Schulzentrums; hier: Aussprache und Festlegung der erstellten Entwurfsplanung I. Sach- und Rechtslage: Wie Ihnen sicherlich bekannt sein wird, bestehen schon seit vielen Jahren Raumprobleme innerhalb des Schulzentrums „Heribertschule Kreuzau“, welche durch die Schaffung neuer Räume, und zwar sowohl im allgemeinen Unterrichts- als auch im Fachbereich, im Rahmen eines III. BA. ausgeräumt werden sollen. Um in der Angelegenheit rechtzeitig die erforderlichen konkreten Unterlagen zur Genehmigung des Raumprogramms und auch zur Beantragung einer dementsprechenden Landesbeihilfe vorlegen zu können, wurde bereits am 07.04.1999 der Planungsauftrag zur Durchführung einer „Vorentwurfskonzeption“ an das Architekturbüro Daheim, Heimbach, erteilt. In der daraufhin folgenden Sitzungsrunde hat der Schulausschuss in seiner Sitzung vom 21.04.1999 sehr ausführlich zum daraus resultierenden Raumprogramm sowie zur Standortfrage diskutiert, auf Grund der Eilbedürftigkeit unter Datum vom 28.04.1999 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung getroffen, welche in der Sitzung des Rates vom 31.05.1999 sanktioniert wurde. Hierin wurde ein entsprechendes Raumprogramm von insgesamt 16 Räumen festgelegt. In diesem Zusammenhang hat die Aufsichtsbehörde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Kreuzau zum gegebenen Zeitpunkt die Erweiterung des o.a. Schulzentrums nur in dem nach den Schulbauförderrichtlinien genehmigungsfähigen Umfang vornehmen kann, wobei gleichzeitig die Gewährung entsprechender Landesmittel Voraussetzung ist. Dies gilt sowohl für das Raumprogramm, welches sich aus der festgelegten generellen Eingangszügigkeit der dort untergebrachten Schulen von insgesamt 9 Zügen ergibt, als auch für die Räume, die als „Reserve“ vorgesehen sind und der Aufnahme von Wiederholern, Quereinsteigern u.ä., insbesondere im Bereich von Haupt- und Realschule, dienen sollen. Auch wenn ganz eindeutig ist, dass die hierfür vorgesehenen zusätzlichen 5 Räume unbedingt erforderlich sind, können diese selbstverständlich nur dann gebaut werden, wenn die Bezirksregierung Köln hierzu entsprechende Mittel gewährt hat. Die im Rahmen des Beschlusses getroffene Feststellung, dass „dies auch unabhängig der letztendlichen Entscheidung bzw. Bewilligung seitens der Bezirksregierung Köln gelten sollte“ ist sicherlich so nicht (mehr) haltbar. Neben diesen Vorgaben wurde dem bauleitenden Architekturbüro innerhalb des Beschlusses auch aufgegeben, sowohl aus schulischen Interessen als auch auf Grund räumlicher sowie architektonischer Gründe bei den Planungen eine Anbindung dieses III. BA. an den Trakt des Gymnasiums im Bereich des Außenschulhofes in südwestlicher Richtung, bei gleichzeitiger Beachtung einer geringstmöglichen Inanspruchnahme der Pausenhoffläche, zu favorisieren. Das bauleitende Architekturbüro Daheim hat inzwischen entsprechende Planunterlagen erstellt. Diese wurden in den letzten Tagen den Vertretern der Verwaltung zur Kenntnis gegeben. Unabhängig davon ist für den 17.08.1999 eine Vorstellung, Erläuterung und letztlich Abstimmung dieser Unterlagen mit den betroffenen Schulleitern des Schulzentrums Kreuzau vorgesehen. Es wird hiervon erwartet, dass bereits im „Vorfeld“ dann hieraus eventuell resultierende Fragen geklärt bzw. Anregungen, so weit sie realistisch sind, bis zur Sitzung von Schul- sowie Bau- und Planungsausschuss noch berücksichtigt werden können. Die Planunterlagen gehen im übrigen von 2 baulich unterschiedlichen Varianten aus, wobei in beiden Fällen sowohl ein Teil in so genannter „Stelzenbauweise“ (ohne Inanspruchnahme von Pausenhoffläche) erfolgt, aber auch ein Teil ebenerdig nutzbar errichtet werden soll. Im Falle der Variante 1 werden ca. 600 qm, im Falle der Variante 2 ca. 500 qm an Pausenhoffläche in Anspruch genommen. In beiden Fällen bleibt aber die Pausenhoffläche unter Berücksichtigung des gemäß den Richtlinien vorgesehenen Platzbedarfs von 5 qm/Schüler sowie der angenommenen Gesamtschülerzahl 2 von ca. 2.000 Personen ausreichend. Hierin (bewusst) unberücksichtigt sind die Flächen geblieben, die im Bereich des Innenhofes des bereits bestehenden Gebäudetraktes sowie im Umfeld des Schulgebäudes der Straße „Am Wassergarten“, existieren. Ebenfalls ist festzustellen, dass andere in diesem Bereich bekanntlich vorgesehene Planungen hiervon nicht tangiert werden (z.B. Sportzentrum, Bereich TROPIC-Freizeitbad, Festhalle, eventueller Hotelneubau u.ä.). Weitere detaillierte Ausführungen zu den baulichen, räumlichen und insbesondere auch architektonischen Vorgaben sollten im Rahmen dieser Sitzungsvorlage nicht erfolgen, sie bleiben einer Aussprache in der Sitzung des Schul- sowie Bau- und Planungsausschusses am 31.08.1999 vorbehalten. In dieser Sitzung wird das Architekturbüro Daheim die Entwurfsplanung im Detail erläutern. Ergänzend wird an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass es im Hinblick auf die Beantragung der Landesmittel (15.10. d.J.) unbedingt erforderlich ist, sobald als möglich eine diesbezügliche Vorstellung bei der Bezirksregierung Köln in die Wege zu leiten, damit noch eine rechtzeitige Vorlage der Unterlagen erfolgen kann. Dies ist aus den bekannten zeitlichen und räumlichen Vorgaben unbedingt angezeigt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Haushaltsplan des Jahres 1999 sind entsprechende Mittel für die Planung eines III. BA. unter der Haushaltsstelle 1.220.9403.0 sowie 1.230.9402.6 bereitgestellt worden. Je nach Ergebnis sind die (weiter) erforderlichen Mittel in den darauf folgenden Haushaltsjahren zur Verfügung zu stellen. III. Beschlussvorschlag Verwaltung: „Ein Beschlußvorschlag wird innerhalb dieser Sitzungsvorlage nicht erarbeitet. Dies bleibt der Beratung über die entsprechenden Planunterlagen in der Sitzung von Schul- sowie Bau- und Planungsausschuss vorbehalten.“ III. Beschlussvorschlag Schulausschusses: „1.) Das Architekturbüro Daheim, Heimbach, hat aufgrund der bestehenden Beschlusslage zwei Varianten (A und B) erarbeitet. Von diesen beiden Möglichkeiten wird der Variante B (sogenannte „Dreiecksform“) einschließlich der vorgestellten Forumslösung zugestimmt. 2.) Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Daheim die entsprechenden Planunterlagen zu erarbeiten und fristgerecht der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung bei gleichzeitiger Beantragung einer Landesbeihilfe vorzulegen.“ III. Beschlussvorschlag: „1.) Das Architekturbüro Daheim, Heimbach, hat aufgrund der bestehenden Beschlusslage zwei Varianten (A und B) erarbeitet. Von diesen beiden Möglichkeiten wird der Variante B (sogenannte „Dreiecksform“) einschließlich der vorgestellten Forumslösung zugestimmt. 2.) Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Daheim die entsprechenden Planunterlagen zu erarbeiten und fristgerecht der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung bei gleichzeitiger Beantragung einer Landesbeihilfe vorzulegen.“ Der Gemeindedirektor 3 - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: