Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
20 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann / GD Ramm
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
92/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
31.08.1999
31.08.1999
06.09.1999
06.09.1999
TOP: Gesamtraumkonzept einschließlich damit verbundener Erweiterungspläne im Bereich des Schulzentrums;
hier:
Aussprache und Festlegung der erstellten Entwurfsplanung
I. Sach- und Rechtslage:
Wie Ihnen sicherlich bekannt sein wird, bestehen schon seit vielen Jahren Raumprobleme innerhalb des Schulzentrums
„Heribertschule Kreuzau“, welche durch die Schaffung neuer Räume, und zwar sowohl im allgemeinen Unterrichts- als
auch im Fachbereich, im Rahmen eines III. BA. ausgeräumt werden sollen.
Um in der Angelegenheit rechtzeitig die erforderlichen konkreten Unterlagen zur Genehmigung des Raumprogramms
und auch zur Beantragung einer dementsprechenden Landesbeihilfe vorlegen zu können, wurde bereits am 07.04.1999
der Planungsauftrag zur Durchführung einer „Vorentwurfskonzeption“ an das Architekturbüro Daheim, Heimbach,
erteilt.
In der daraufhin folgenden Sitzungsrunde hat der Schulausschuss in seiner Sitzung vom 21.04.1999 sehr ausführlich
zum daraus resultierenden Raumprogramm sowie zur Standortfrage diskutiert, auf Grund der Eilbedürftigkeit unter
Datum vom 28.04.1999 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung
getroffen, welche in der Sitzung des Rates vom 31.05.1999 sanktioniert wurde.
Hierin wurde ein entsprechendes Raumprogramm von insgesamt 16 Räumen festgelegt.
In diesem Zusammenhang hat die Aufsichtsbehörde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Kreuzau zum
gegebenen Zeitpunkt die Erweiterung des o.a. Schulzentrums nur in dem nach den Schulbauförderrichtlinien
genehmigungsfähigen Umfang vornehmen kann, wobei gleichzeitig die Gewährung entsprechender Landesmittel
Voraussetzung ist.
Dies gilt sowohl für das Raumprogramm, welches sich aus der festgelegten generellen Eingangszügigkeit der dort
untergebrachten Schulen von insgesamt 9 Zügen ergibt, als auch für die Räume, die als „Reserve“ vorgesehen sind und
der Aufnahme von Wiederholern, Quereinsteigern u.ä., insbesondere im Bereich von Haupt- und Realschule, dienen
sollen. Auch wenn ganz eindeutig ist, dass die hierfür vorgesehenen zusätzlichen 5 Räume unbedingt erforderlich
sind, können diese selbstverständlich nur dann gebaut werden, wenn die Bezirksregierung Köln hierzu entsprechende
Mittel gewährt hat.
Die im Rahmen des Beschlusses getroffene Feststellung, dass „dies auch unabhängig der letztendlichen Entscheidung
bzw. Bewilligung seitens der Bezirksregierung Köln gelten sollte“ ist sicherlich so nicht (mehr) haltbar.
Neben diesen Vorgaben wurde dem bauleitenden Architekturbüro innerhalb des Beschlusses auch aufgegeben, sowohl
aus schulischen Interessen als auch auf Grund räumlicher sowie architektonischer Gründe bei den Planungen eine
Anbindung dieses III. BA. an den Trakt des Gymnasiums im Bereich des Außenschulhofes in südwestlicher Richtung,
bei gleichzeitiger Beachtung einer geringstmöglichen Inanspruchnahme der Pausenhoffläche, zu favorisieren.
Das bauleitende Architekturbüro Daheim hat inzwischen entsprechende Planunterlagen erstellt. Diese wurden in den
letzten Tagen den Vertretern der Verwaltung zur Kenntnis gegeben. Unabhängig davon ist für den 17.08.1999 eine
Vorstellung, Erläuterung und letztlich Abstimmung dieser Unterlagen mit den betroffenen Schulleitern des
Schulzentrums Kreuzau vorgesehen. Es wird hiervon erwartet, dass bereits im „Vorfeld“ dann hieraus eventuell
resultierende Fragen geklärt bzw. Anregungen, so weit sie realistisch sind, bis zur Sitzung von Schul- sowie Bau- und
Planungsausschuss noch berücksichtigt werden können.
Die Planunterlagen gehen im übrigen von 2 baulich unterschiedlichen Varianten aus, wobei in beiden Fällen sowohl ein
Teil in so genannter „Stelzenbauweise“ (ohne Inanspruchnahme von Pausenhoffläche) erfolgt, aber auch ein Teil
ebenerdig nutzbar errichtet werden soll. Im Falle der Variante 1 werden ca. 600 qm, im Falle der Variante 2 ca. 500 qm
an Pausenhoffläche in Anspruch genommen. In beiden Fällen bleibt aber die Pausenhoffläche unter Berücksichtigung
des gemäß den Richtlinien vorgesehenen Platzbedarfs von 5 qm/Schüler sowie der angenommenen Gesamtschülerzahl
2
von ca. 2.000 Personen ausreichend. Hierin (bewusst)
unberücksichtigt sind die Flächen geblieben, die im
Bereich des Innenhofes des bereits bestehenden Gebäudetraktes sowie im Umfeld des Schulgebäudes der Straße „Am
Wassergarten“, existieren.
Ebenfalls ist festzustellen, dass andere in diesem Bereich bekanntlich vorgesehene Planungen hiervon nicht tangiert
werden (z.B. Sportzentrum, Bereich TROPIC-Freizeitbad, Festhalle, eventueller Hotelneubau u.ä.).
Weitere detaillierte Ausführungen zu den baulichen, räumlichen und insbesondere auch architektonischen Vorgaben
sollten im Rahmen dieser Sitzungsvorlage nicht erfolgen, sie bleiben einer Aussprache in der Sitzung des Schul- sowie
Bau- und Planungsausschusses am 31.08.1999 vorbehalten. In dieser Sitzung wird das Architekturbüro Daheim die
Entwurfsplanung im Detail erläutern.
Ergänzend wird an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass es im Hinblick auf die Beantragung der Landesmittel
(15.10. d.J.) unbedingt erforderlich ist, sobald als möglich eine diesbezügliche Vorstellung bei der Bezirksregierung
Köln in die Wege zu leiten, damit noch eine rechtzeitige Vorlage der Unterlagen erfolgen kann. Dies ist aus den
bekannten zeitlichen und räumlichen Vorgaben unbedingt angezeigt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushaltsplan des Jahres 1999 sind entsprechende Mittel für die Planung eines III. BA. unter der Haushaltsstelle
1.220.9403.0 sowie 1.230.9402.6 bereitgestellt worden. Je nach Ergebnis sind die (weiter) erforderlichen Mittel in den
darauf folgenden Haushaltsjahren zur Verfügung zu stellen.
III. Beschlussvorschlag Verwaltung:
„Ein Beschlußvorschlag wird innerhalb dieser Sitzungsvorlage nicht erarbeitet.
Dies bleibt der Beratung über die entsprechenden Planunterlagen in der Sitzung von Schul- sowie Bau- und
Planungsausschuss vorbehalten.“
III. Beschlussvorschlag Schulausschusses:
„1.)
Das Architekturbüro Daheim, Heimbach, hat aufgrund der bestehenden Beschlusslage zwei Varianten (A und
B) erarbeitet.
Von diesen beiden Möglichkeiten wird der Variante B (sogenannte „Dreiecksform“) einschließlich der
vorgestellten Forumslösung zugestimmt.
2.)
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Daheim die
entsprechenden Planunterlagen zu erarbeiten und fristgerecht der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung bei
gleichzeitiger Beantragung einer Landesbeihilfe vorzulegen.“
III. Beschlussvorschlag:
„1.)
Das Architekturbüro Daheim, Heimbach, hat aufgrund der bestehenden Beschlusslage zwei Varianten (A und
B) erarbeitet.
Von diesen beiden Möglichkeiten wird der Variante B (sogenannte „Dreiecksform“) einschließlich der
vorgestellten Forumslösung zugestimmt.
2.)
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Daheim die
entsprechenden Planunterlagen zu erarbeiten und fristgerecht der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung bei
gleichzeitiger Beantragung einer Landesbeihilfe vorzulegen.“
Der Gemeindedirektor
3
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: