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Kommune
Kreuzau
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Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
212/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuß
Rat
09.12.1997
16.12.1997
TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und
Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe „Wasserwerk Concordia“ und
„Freizeitbad“
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die
Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von
erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige überund außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle.
Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 06.07.1995 festgesetzt, bis zu welcher Höhe
über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich bzw. erheblich sowie welche Ausgaben als geringfügig
anzusehen sind.
Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im
Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 10.000,-- DM übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 10.000,-- DM
sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen,
Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen, etc.) gelten als unerheblich.
Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich, wenn 0, 5% der
Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden.
Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 1.000,-- DM.
In Auswirkung des vg. Beschlusses werden im einzelnen nachstehend aufgeführte nicht erhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis gebracht bzw. erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur
Genehmigung vorgelegt.
Nr.
Bezeichnung der Haushaltsstelle
a)
Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger
Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der
Gemeinde bzw. des Erfolgs- und Vermögensplanes der
Eigenbetriebe
1.
Gemeinde Kreuzau/ Verwaltungshaushalt
1.000.4014.0
Aufwandsentschädigung für die Fraktionsvorsitzenden und die
Mitglieder des Rates und der Ausschüsse
Haushaltsansatz
DM
118.140 DM
Höhe der Überschreitung
DM
2.385,00 DM
2
Nr.
Bezeichnung der Haushaltsstelle
2.
1.020.5000.2
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
1.020.6550.6
Gerichts- und Prozeßkosten, Gutachterkosten
davon bereits zur Kenntnis gegeben
noch zur Kenntnis zu geben
1.020.6571.9
Aufwendungen für Partnerschaften
davon bereits zur Kenntnis gegeben
noch zur Kenntnis zu geben
1.031.6580.6
Kontoführungs- und Schließfachgebühren
1.080.5620.7
Kosten für die Ausbildung von Bediensteten
1.110.6500.4
Abführung des Gebührenanteils für die Ausstellung von Ausweisen an
die Bundesdruckerei Berlin
1.130.4012.2
Lohnausfall und Auslagenersatz für Feuerwehrleute
davon bereits zur Kenntnis gegeben
noch zur Kenntnis zu geben
1.130.6610.5
Sonstige sächliche Ausgaben
1.210.5400.0
Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. Grundschulen 1.220.5000.9
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
- Realschule 1.230.5000.2
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
- Gymnasium davon bereits zur Kenntnis gegeben
noch zur Kenntnis zu geben
1.470.7177.9
Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungsarbeit
1.720.6303.9
Kosten der Deponie
1.900.8100.1
Gewerbesteuerumlage
1.900.8110.9
Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit (Anteil Erhöhung
Gewerbesteuerumlage)
5.001.4500.5
Beihilfen, Unterstützungen Beamte
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
Gemeinde Kreuzau/ Vermögenshaushalt
1.020.9401.8
ADV-Vernetzung des Verwaltungsgebäudes
1.460.9402.3
Verlegung des Spielplatzes in Thum
Haushaltsansatz
DM
Höhe der Überschreitung
DM
20.000 DM
4.763,35 DM
1.500 DM
2.091,18 DM
1.091,18 DM
1.000,00 DM
3.000 DM
11.516,01 DM
3.516,01 DM
8.000,00 DM
13.000 DM
1.515,37 DM
17.000 DM
1.223,65 DM
25.000 DM
5.405,17 DM
4.000 DM
6.028,04 DM
2.882,75 DM
3.145,29 DM
1.500 DM
1.039,65 DM
390.000 DM
7.566,92 DM
80.000 DM
9.645,50 DM
10.000 DM
2.694,66 DM
220,93 DM
2.473,73 DM
8.344 DM
8.495,00 DM
550.000 DM
145.414,62 DM
565.000 DM
94.142,00 DM
594.737 DM
99.097,00 DM
140.000 DM
35.025,46 DM
0 DM
5.247,02 DM
10.000 DM
1.178,21 DM
3
Nr.
20.
21.
22.
b)
23.
24.
25.
26.
27.
28.
Bezeichnung der Haushaltsstelle
Wasserwerk Concordia/ Vermögensplan
3.001.9043.0
Erstattung von Vorauszahlungen für die Herstellung von
Hausanschlüssen
3.001.9046.4
Teilerneuerung Transportleitung DN 200 Niederau-Stockheim (Trasse
Radweg L 327)
Eigenbetrieb Freizeitbad/ Erfolgsplan
9.572.6550.2
Prüfungs- und Beratungskosten
Haushaltsansatz
DM
Höhe der Überschreitung
DM
170.000 DM
28.800,00 DM
0 DM
2.725,00 DM
20.000 DM
4.069,21 DM
16.000 DM
18.576,86 DM
2.828,11 DM
15.748,75 DM
125.000 DM
13.564,83 DM
10.000 DM
198.286,19 DM
183.555,62 DM
4.730,57 DM
100.000 DM
93.212,10 DM
23.870,26 DM
69.341,84 DM
30.000 DM
162.532,11DM
44.188,59 DM
118.343,52 DM
63.000 DM
49.664,36 DM
18.490,64 DM
31.173,72 DM
Genehmigung der als erheblich geltenden über- und
außerplanmäßigen Ausgaben
Gemeinde Kreuzau/ Verwaltungshaushalt
1.130.5501.4
Kosten der Reparaturen von Feuerwehrfahrzeugen
davon bereits zur Kenntnis gegeben
noch zu genehmigen
1.220.5400.4
Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. Realschule 1.881.9320.0
Erwerb von Grundstücken
bereits genehmigt
noch zu genehmigen
Wasserwerk Concordia/ Erfolgsplan
3.001.4402.0
Unterhaltung des Rohrnetzes
davon bereits genehmigt
noch zu genehmigen
Wasserwerk Concordia/ Vermögensplan
3.001.9041.3
Erneuerung des Rohrnetzes
davon bereits genehmigt
noch zu genehmigen
3.001.9055.3
Bau- und Installationsstoffe (zu aktivieren)
davon bereits genehmigt
noch zu genehmigen
Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen:
zu Nr. 1
Aufgrund der neuen Entschädigungsverordnung vom 20.06.1997 wurden die Aufwandsentschädigungen mit Wirkung
vom 01.08.1997 erhöht und führten zu entsprechenden Mehrausgaben.
zu Nr. 2
Durch die Umbauarbeiten im Rathaus Kreuzau -insbesondere im Standes- und Sozialamt- sind erhebliche
Mehrausgaben entstanden, die bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht berücksichtigt werden konnten.
zu Nr. 3
Ein weiterer Rechtsstreit (Fa. Quadflieg, Aachen ./. Gemeinde Kreuzau) im Zusammenhang mit dem Bau des
Gymnasiums hat nicht vorhersehbare Gutachterkosten von 1.000 DM verursacht.
zu Nr. 4
Die aufgeführte Überschreitung ist durch außerplanmäßige Zuschüsse aus EU-Mitteln gedeckt.
zu Nr. 5
Die Buchungsgeschäfte auf der Gemeindekasse nehmen einen immer größeren Umfang an, die zu entsprechend höheren
Gebühren bei den 3 kontenführenden Instituten führen.
zu Nr. 6
4
Der bisherige Beihilfesachbearbeiter ist ausgeschieden.
Die Übernahme des Sachgebietes durch einen neuen
Bediensteten erforderte die Teilnahme an einem speziellen Weiterbildungsseminar im Beihilferecht, dessen Kosten von
insgesamt 1.645 DM zur Überschreitung beigetragen hat.
zu Nr. 7
Die vor 10 Jahren ausgegebenen neuen Personalausweise werden erstmals 1997 ungültig. Hierdurch kommt es verstärkt
zu einer Neuausgabe von Personalausweisen, für die entsprechende Gebührenanteile an die Bundesdruckerei
abzuführen sind und damit zu den Überschreitungen geführt haben. Demgegenüber stehen allerdings entsprechende
Mehreinnahmen, so daß im Abgleich eine Deckung gegeben ist.
zu Nr. 8
Aufgrund einer höheren Anzahl von Feuerwehreinsätzen gegenüber dem Vorjahr sind entsprechende Mehrausgaben bei
der Erstattung von Lohnausfall entstanden. Von den bisher verausgabten 10.028,04 DM sind allerdings rd. 8.000 DM
aufgrund von kostenpflichtigen Einsätzen wieder erstattet worden.
zu Nr. 9
Infolge eines Unfallschadens am Privat-PKW eines Feuerwehrmitgliedes entstand ein Schadenfreiheitsrabattverlust, der
von der Gemeinde Kreuzau zu übernehmen ist.
zu Nr. 10
Infolge Ausscheidens einer gemeindlichen Reinigungskraft ergeben sich einerseits Einsparungen bei den
Personalausgaben, andererseits jedoch Mehrausgaben infolge der Privatisierung dieser Reinigungsleistung. Dies war bei
Aufstellung des Haushaltsplanes noch nicht abzusehen.
zu Nr. 11
Die notwendige Sanierung des Chemieraumes, die aus sicherheitstechnischen Gründen unabdingbar war, erfordert
Mehrkosten in der ausgewiesenen Höhe.
zu Nr. 12
Der bauliche Unterhaltungsaufwand für das neue Gymnasium war bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht
abzuschätzen. Vor allen Dingen Reinigungsaufwendungen am Schulgebäude nach Fertigstellung des I. Bauabschnitts
und anteilige Kosten für die Rasenpflege im Bereich des Schulzentrums haben zu Mehrausgaben geführt.
zu Nr. 13
Bei der Überschreitung handelt es sich um die Weiterleitung der im Haushaltsjahr 1996 außerplanmäßig vereinnahmten
Zuschüsse des Landes an die entsprechenden Einrichtungen.
zu Nr. 14
Bei der Bildung der Haushaltsansätze wurden die Ausgaben für die Deponierung der Bioabfälle nicht berücksichtigt.
Die Deckung ist allerdings gewährleistet, da diese Ausgaben bei der Gebührenbedarfsberechnung eingeflossen und in
den Abfuhrentgelten enthalten sind.
zu Nrn. 15 und 16
Die Gewerbesteuereinnahmen liegen z.Zt. um rd. 1,8 Mio. DM über dem Haushaltsansatz. Diese Mehreinnahmen
führen allerdings andererseits auch zu entsprechenden Mehrausgaben bei den Gewerbesteuerumlagen.
zu Nr. 17
Die ausgewiesenen Mehrausgaben sind ausschließlich durch Heimpflegekosten sowie Krankenhausaufenthalte von
Versorgungsempfängern und ihren Angehörigen entstanden. Dies war bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht
abzusehen.
zu Nr. 18
Bei der Überschreitung handelt es sich um Mehrkosten, die durch die Vernetzung der zusätzlich geschaffenen
Büroräume im Dachgeschoß entstanden sind. Bei der ursprünglichen Ermittlung der Gesamtkosten war der Ausbau der
Büroräume noch nicht geplant.
zu Nr. 19
Die Überschreitung der Haushaltsstelle ist durch Spenden abgedeckt.
zu Nr. 20
Die Zahl der beantragten Hausanschlüsse konnte bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes nur geschätzt werden. Der
ausgewiesenen Überschreitung stehen allerdings Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber.
zu Nr. 21
Die Verlegung eines weiteren Teilstückes der Transportleitung von Stockheim nach Kreuzau ist für das Wirtschaftsjahr
1998 vorgesehen. Ein Teilstück mußte jedoch aufgrund einer gemeinsamen Verlegung mit der Kanaldruckleitung des
Wasserverbandes Eifel-Rur vorgezogen werden. Hieraus haben sich entsprechende außerplanmäßige Ausgaben
ergeben.
zu Nr. 22
Der Prüfungsaufwand zur Erstellung der Bilanz des Eigenbetriebes „Freizeitbad“ für das Wirtschaftsjahr 1996 war
höher als ursprünglich angenommen.
zu Nr. 23
Bei Aufstellung des Haushaltsplanes konnte der Reparaturaufwand an Feuerlöschfahrzeugen nur geschätzt werden. Die
Aufrechterhaltung des Brandschutzes erfordert die ständige Einsatzbereitschaft der Feuerwehr und damit auch ihrer
Fahrzeuge.
zu Nr. 24
Infolge Ausscheidens einer gemeindlichen Reinigungskraft ergeben sich einerseits Einsparungen beim
Personalaufwand, andererseits allerdings auch Mehrausgaben infolge der Privatisierung dieser Reinigungsleistung im
5
Bereich der Realschule. Diese Mehrausgaben sind bei
Aufstellung des Haushaltsplanes 1997 allerdings nicht
berücksichtigt worden.
zu Nr. 25
Die Überschreitung ist ausschließlich auf den Rückerwerb eines Gewerbegrundstückes in Stockheim (rd. 193.000 DM)
zurückzuführen. Dieses Grundstück wurde allerdings zu einem höheren Preis wieder veräußert und hat zu
entsprechenden Mehreinnahmen geführt.
zu Nr. 26
Die Überschreitung des Haushaltsansatzes ist zur Hauptsache auf verstärkt eingetretene Rohrbrüche zurückzuführen.
zu Nr. 27
Die Überschreitung ist aufgrund nicht eingeplanter Rohrnetzerweiterungsarbeiten im Ortsteil Bergheim,
Langenbroicher Straße und Weidchen, entstanden. Die Rohrnetzerneuerungen mußten im Zuge der Verlegung von Gasund Stromversorgungsleitungen für das RWE gemeinsam mit durchgeführt werden, da eine spätere Verlegung der
Leitung im gleichen Graben aus Platzgründen nicht mehr möglich gewesen wären.
zu Nr. 28
Die Mehrausgaben sind hauptsächlich infolge Materialbeschaffung für die Rohrnetz-erneuerungen im Ortsteil
Bergheim, Langenbroicher Straße und Weidchen, entstanden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die bisher aufgezeigten Haushaltsveränderungen, also nicht nur die in der Sitzungsvorlage aufgeführten
Überschreitungen, sondern alle bisherigen Veränderungen (Mehr- und Mindereinnahmen, Mehr- und Minderausgaben)
führen im Abgleich zu einer voraussichtlichen Ergebnisverbesserung von höchstens 200 bis 300 TDM. Gegenüber der
Aussage zur Haushaltsentwicklung in der letzten Sitzungsvorlage zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben -V-Nr.
130/97- bedeutet dies eine weitere Verschlechterung, da seinerzeit noch von einer Verbesserung von 500 bis 600 TDM
ausgegangen werden konnte. Ursächlich für diese Verschlechterung ist die Entwicklung der Einkommensteueranteile.
Hier hat die Gemeinde Mindereinnahmen von rd. 800 TDM zu erwarten.
Die Überschreitungen im Bereich des Eigenbetriebes „Wasserwerk Concordia“ können problemlos aus
Haushaltsverbesserungen in anderen Bereichen bzw. im investiven Bereich aus Rücklagemitteln gedeckt werden.
Der Überschreitung im Bereich des Freizeitbades stehen Ausgabenersparnisse bei Zinsaufwendungen in ausreichender
Höhe gegenüber.
III. Beschlußvorschlag:
„Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie
nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
genehmigt:
Nr.
Bezeichnung der Haushaltsstelle
b)
Genehmigung der als erheblich geltenden über- und
außerplanmäßigen Ausgaben
23.
24.
25.
26.
27.
Gemeinde Kreuzau/ Verwaltungshaushalt
1.130.5501.4
Kosten der Reparaturen von Feuerwehrfahrzeugen
davon bereits zur Kenntnis gegeben
noch zu genehmigen
1.220.5400.4
Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. Realschule 1.881.9320.0
Erwerb von Grundstücken
bereits genehmigt
noch zu genehmigen
Wasserwerk Concordia/ Erfolgsplan
3.001.4402.0
Unterhaltung des Rohrnetzes
davon bereits genehmigt
noch zu genehmigen
Wasserwerk Concordia/ Vermögensplan
3.001.9041.3
Haushaltsansatz
DM
Höhe der Überschreitung
DM
16.000 DM
18.576,86 DM
2.828,11 DM
15.748,75 DM
125.000 DM
13.564,83 DM
10.000 DM
198.286,19 DM
183.555,62 DM
4.730,57 DM
100.000 DM
93.212,10 DM
23.870,26 DM
69.341,84 DM
6
28.
Erneuerung des Rohrnetzes
davon bereits genehmigt
noch zu genehmigen
3.001.9055.3
Bau- und Installationsstoffe (zu aktivieren)
davon bereits genehmigt
noch zu genehmigen
Der Gemeindedirektor
I.V.
- Winter -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
30.000 DM
162.532,11DM
44.188,59 DM
118.343,52 DM
63.000 DM
49.664,36 DM
18.490,64 DM
31.173,72 DM