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Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
40 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad") Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad") Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad") Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad") Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad") Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 212/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuß Rat 09.12.1997 16.12.1997 TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe „Wasserwerk Concordia“ und „Freizeitbad“ I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige überund außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 06.07.1995 festgesetzt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich bzw. erheblich sowie welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind. Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 10.000,-- DM übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 10.000,-- DM sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen, etc.) gelten als unerheblich. Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich, wenn 0, 5% der Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden. Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 1.000,-- DM. In Auswirkung des vg. Beschlusses werden im einzelnen nachstehend aufgeführte nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis gebracht bzw. erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Genehmigung vorgelegt. Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle a) Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde bzw. des Erfolgs- und Vermögensplanes der Eigenbetriebe 1. Gemeinde Kreuzau/ Verwaltungshaushalt 1.000.4014.0 Aufwandsentschädigung für die Fraktionsvorsitzenden und die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse Haushaltsansatz DM 118.140 DM Höhe der Überschreitung DM 2.385,00 DM 2 Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle 2. 1.020.5000.2 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 1.020.6550.6 Gerichts- und Prozeßkosten, Gutachterkosten davon bereits zur Kenntnis gegeben noch zur Kenntnis zu geben 1.020.6571.9 Aufwendungen für Partnerschaften davon bereits zur Kenntnis gegeben noch zur Kenntnis zu geben 1.031.6580.6 Kontoführungs- und Schließfachgebühren 1.080.5620.7 Kosten für die Ausbildung von Bediensteten 1.110.6500.4 Abführung des Gebührenanteils für die Ausstellung von Ausweisen an die Bundesdruckerei Berlin 1.130.4012.2 Lohnausfall und Auslagenersatz für Feuerwehrleute davon bereits zur Kenntnis gegeben noch zur Kenntnis zu geben 1.130.6610.5 Sonstige sächliche Ausgaben 1.210.5400.0 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. Grundschulen 1.220.5000.9 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - Realschule 1.230.5000.2 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - Gymnasium davon bereits zur Kenntnis gegeben noch zur Kenntnis zu geben 1.470.7177.9 Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungsarbeit 1.720.6303.9 Kosten der Deponie 1.900.8100.1 Gewerbesteuerumlage 1.900.8110.9 Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit (Anteil Erhöhung Gewerbesteuerumlage) 5.001.4500.5 Beihilfen, Unterstützungen Beamte 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. Gemeinde Kreuzau/ Vermögenshaushalt 1.020.9401.8 ADV-Vernetzung des Verwaltungsgebäudes 1.460.9402.3 Verlegung des Spielplatzes in Thum Haushaltsansatz DM Höhe der Überschreitung DM 20.000 DM 4.763,35 DM 1.500 DM 2.091,18 DM 1.091,18 DM 1.000,00 DM 3.000 DM 11.516,01 DM 3.516,01 DM 8.000,00 DM 13.000 DM 1.515,37 DM 17.000 DM 1.223,65 DM 25.000 DM 5.405,17 DM 4.000 DM 6.028,04 DM 2.882,75 DM 3.145,29 DM 1.500 DM 1.039,65 DM 390.000 DM 7.566,92 DM 80.000 DM 9.645,50 DM 10.000 DM 2.694,66 DM 220,93 DM 2.473,73 DM 8.344 DM 8.495,00 DM 550.000 DM 145.414,62 DM 565.000 DM 94.142,00 DM 594.737 DM 99.097,00 DM 140.000 DM 35.025,46 DM 0 DM 5.247,02 DM 10.000 DM 1.178,21 DM 3 Nr. 20. 21. 22. b) 23. 24. 25. 26. 27. 28. Bezeichnung der Haushaltsstelle Wasserwerk Concordia/ Vermögensplan 3.001.9043.0 Erstattung von Vorauszahlungen für die Herstellung von Hausanschlüssen 3.001.9046.4 Teilerneuerung Transportleitung DN 200 Niederau-Stockheim (Trasse Radweg L 327) Eigenbetrieb Freizeitbad/ Erfolgsplan 9.572.6550.2 Prüfungs- und Beratungskosten Haushaltsansatz DM Höhe der Überschreitung DM 170.000 DM 28.800,00 DM 0 DM 2.725,00 DM 20.000 DM 4.069,21 DM 16.000 DM 18.576,86 DM 2.828,11 DM 15.748,75 DM 125.000 DM 13.564,83 DM 10.000 DM 198.286,19 DM 183.555,62 DM 4.730,57 DM 100.000 DM 93.212,10 DM 23.870,26 DM 69.341,84 DM 30.000 DM 162.532,11DM 44.188,59 DM 118.343,52 DM 63.000 DM 49.664,36 DM 18.490,64 DM 31.173,72 DM Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben Gemeinde Kreuzau/ Verwaltungshaushalt 1.130.5501.4 Kosten der Reparaturen von Feuerwehrfahrzeugen davon bereits zur Kenntnis gegeben noch zu genehmigen 1.220.5400.4 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. Realschule 1.881.9320.0 Erwerb von Grundstücken bereits genehmigt noch zu genehmigen Wasserwerk Concordia/ Erfolgsplan 3.001.4402.0 Unterhaltung des Rohrnetzes davon bereits genehmigt noch zu genehmigen Wasserwerk Concordia/ Vermögensplan 3.001.9041.3 Erneuerung des Rohrnetzes davon bereits genehmigt noch zu genehmigen 3.001.9055.3 Bau- und Installationsstoffe (zu aktivieren) davon bereits genehmigt noch zu genehmigen Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen: zu Nr. 1 Aufgrund der neuen Entschädigungsverordnung vom 20.06.1997 wurden die Aufwandsentschädigungen mit Wirkung vom 01.08.1997 erhöht und führten zu entsprechenden Mehrausgaben. zu Nr. 2 Durch die Umbauarbeiten im Rathaus Kreuzau -insbesondere im Standes- und Sozialamt- sind erhebliche Mehrausgaben entstanden, die bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht berücksichtigt werden konnten. zu Nr. 3 Ein weiterer Rechtsstreit (Fa. Quadflieg, Aachen ./. Gemeinde Kreuzau) im Zusammenhang mit dem Bau des Gymnasiums hat nicht vorhersehbare Gutachterkosten von 1.000 DM verursacht. zu Nr. 4 Die aufgeführte Überschreitung ist durch außerplanmäßige Zuschüsse aus EU-Mitteln gedeckt. zu Nr. 5 Die Buchungsgeschäfte auf der Gemeindekasse nehmen einen immer größeren Umfang an, die zu entsprechend höheren Gebühren bei den 3 kontenführenden Instituten führen. zu Nr. 6 4 Der bisherige Beihilfesachbearbeiter ist ausgeschieden. Die Übernahme des Sachgebietes durch einen neuen Bediensteten erforderte die Teilnahme an einem speziellen Weiterbildungsseminar im Beihilferecht, dessen Kosten von insgesamt 1.645 DM zur Überschreitung beigetragen hat. zu Nr. 7 Die vor 10 Jahren ausgegebenen neuen Personalausweise werden erstmals 1997 ungültig. Hierdurch kommt es verstärkt zu einer Neuausgabe von Personalausweisen, für die entsprechende Gebührenanteile an die Bundesdruckerei abzuführen sind und damit zu den Überschreitungen geführt haben. Demgegenüber stehen allerdings entsprechende Mehreinnahmen, so daß im Abgleich eine Deckung gegeben ist. zu Nr. 8 Aufgrund einer höheren Anzahl von Feuerwehreinsätzen gegenüber dem Vorjahr sind entsprechende Mehrausgaben bei der Erstattung von Lohnausfall entstanden. Von den bisher verausgabten 10.028,04 DM sind allerdings rd. 8.000 DM aufgrund von kostenpflichtigen Einsätzen wieder erstattet worden. zu Nr. 9 Infolge eines Unfallschadens am Privat-PKW eines Feuerwehrmitgliedes entstand ein Schadenfreiheitsrabattverlust, der von der Gemeinde Kreuzau zu übernehmen ist. zu Nr. 10 Infolge Ausscheidens einer gemeindlichen Reinigungskraft ergeben sich einerseits Einsparungen bei den Personalausgaben, andererseits jedoch Mehrausgaben infolge der Privatisierung dieser Reinigungsleistung. Dies war bei Aufstellung des Haushaltsplanes noch nicht abzusehen. zu Nr. 11 Die notwendige Sanierung des Chemieraumes, die aus sicherheitstechnischen Gründen unabdingbar war, erfordert Mehrkosten in der ausgewiesenen Höhe. zu Nr. 12 Der bauliche Unterhaltungsaufwand für das neue Gymnasium war bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht abzuschätzen. Vor allen Dingen Reinigungsaufwendungen am Schulgebäude nach Fertigstellung des I. Bauabschnitts und anteilige Kosten für die Rasenpflege im Bereich des Schulzentrums haben zu Mehrausgaben geführt. zu Nr. 13 Bei der Überschreitung handelt es sich um die Weiterleitung der im Haushaltsjahr 1996 außerplanmäßig vereinnahmten Zuschüsse des Landes an die entsprechenden Einrichtungen. zu Nr. 14 Bei der Bildung der Haushaltsansätze wurden die Ausgaben für die Deponierung der Bioabfälle nicht berücksichtigt. Die Deckung ist allerdings gewährleistet, da diese Ausgaben bei der Gebührenbedarfsberechnung eingeflossen und in den Abfuhrentgelten enthalten sind. zu Nrn. 15 und 16 Die Gewerbesteuereinnahmen liegen z.Zt. um rd. 1,8 Mio. DM über dem Haushaltsansatz. Diese Mehreinnahmen führen allerdings andererseits auch zu entsprechenden Mehrausgaben bei den Gewerbesteuerumlagen. zu Nr. 17 Die ausgewiesenen Mehrausgaben sind ausschließlich durch Heimpflegekosten sowie Krankenhausaufenthalte von Versorgungsempfängern und ihren Angehörigen entstanden. Dies war bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht abzusehen. zu Nr. 18 Bei der Überschreitung handelt es sich um Mehrkosten, die durch die Vernetzung der zusätzlich geschaffenen Büroräume im Dachgeschoß entstanden sind. Bei der ursprünglichen Ermittlung der Gesamtkosten war der Ausbau der Büroräume noch nicht geplant. zu Nr. 19 Die Überschreitung der Haushaltsstelle ist durch Spenden abgedeckt. zu Nr. 20 Die Zahl der beantragten Hausanschlüsse konnte bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes nur geschätzt werden. Der ausgewiesenen Überschreitung stehen allerdings Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber. zu Nr. 21 Die Verlegung eines weiteren Teilstückes der Transportleitung von Stockheim nach Kreuzau ist für das Wirtschaftsjahr 1998 vorgesehen. Ein Teilstück mußte jedoch aufgrund einer gemeinsamen Verlegung mit der Kanaldruckleitung des Wasserverbandes Eifel-Rur vorgezogen werden. Hieraus haben sich entsprechende außerplanmäßige Ausgaben ergeben. zu Nr. 22 Der Prüfungsaufwand zur Erstellung der Bilanz des Eigenbetriebes „Freizeitbad“ für das Wirtschaftsjahr 1996 war höher als ursprünglich angenommen. zu Nr. 23 Bei Aufstellung des Haushaltsplanes konnte der Reparaturaufwand an Feuerlöschfahrzeugen nur geschätzt werden. Die Aufrechterhaltung des Brandschutzes erfordert die ständige Einsatzbereitschaft der Feuerwehr und damit auch ihrer Fahrzeuge. zu Nr. 24 Infolge Ausscheidens einer gemeindlichen Reinigungskraft ergeben sich einerseits Einsparungen beim Personalaufwand, andererseits allerdings auch Mehrausgaben infolge der Privatisierung dieser Reinigungsleistung im 5 Bereich der Realschule. Diese Mehrausgaben sind bei Aufstellung des Haushaltsplanes 1997 allerdings nicht berücksichtigt worden. zu Nr. 25 Die Überschreitung ist ausschließlich auf den Rückerwerb eines Gewerbegrundstückes in Stockheim (rd. 193.000 DM) zurückzuführen. Dieses Grundstück wurde allerdings zu einem höheren Preis wieder veräußert und hat zu entsprechenden Mehreinnahmen geführt. zu Nr. 26 Die Überschreitung des Haushaltsansatzes ist zur Hauptsache auf verstärkt eingetretene Rohrbrüche zurückzuführen. zu Nr. 27 Die Überschreitung ist aufgrund nicht eingeplanter Rohrnetzerweiterungsarbeiten im Ortsteil Bergheim, Langenbroicher Straße und Weidchen, entstanden. Die Rohrnetzerneuerungen mußten im Zuge der Verlegung von Gasund Stromversorgungsleitungen für das RWE gemeinsam mit durchgeführt werden, da eine spätere Verlegung der Leitung im gleichen Graben aus Platzgründen nicht mehr möglich gewesen wären. zu Nr. 28 Die Mehrausgaben sind hauptsächlich infolge Materialbeschaffung für die Rohrnetz-erneuerungen im Ortsteil Bergheim, Langenbroicher Straße und Weidchen, entstanden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die bisher aufgezeigten Haushaltsveränderungen, also nicht nur die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Überschreitungen, sondern alle bisherigen Veränderungen (Mehr- und Mindereinnahmen, Mehr- und Minderausgaben) führen im Abgleich zu einer voraussichtlichen Ergebnisverbesserung von höchstens 200 bis 300 TDM. Gegenüber der Aussage zur Haushaltsentwicklung in der letzten Sitzungsvorlage zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben -V-Nr. 130/97- bedeutet dies eine weitere Verschlechterung, da seinerzeit noch von einer Verbesserung von 500 bis 600 TDM ausgegangen werden konnte. Ursächlich für diese Verschlechterung ist die Entwicklung der Einkommensteueranteile. Hier hat die Gemeinde Mindereinnahmen von rd. 800 TDM zu erwarten. Die Überschreitungen im Bereich des Eigenbetriebes „Wasserwerk Concordia“ können problemlos aus Haushaltsverbesserungen in anderen Bereichen bzw. im investiven Bereich aus Rücklagemitteln gedeckt werden. Der Überschreitung im Bereich des Freizeitbades stehen Ausgabenersparnisse bei Zinsaufwendungen in ausreichender Höhe gegenüber. III. Beschlußvorschlag: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt: Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle b) Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben 23. 24. 25. 26. 27. Gemeinde Kreuzau/ Verwaltungshaushalt 1.130.5501.4 Kosten der Reparaturen von Feuerwehrfahrzeugen davon bereits zur Kenntnis gegeben noch zu genehmigen 1.220.5400.4 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. Realschule 1.881.9320.0 Erwerb von Grundstücken bereits genehmigt noch zu genehmigen Wasserwerk Concordia/ Erfolgsplan 3.001.4402.0 Unterhaltung des Rohrnetzes davon bereits genehmigt noch zu genehmigen Wasserwerk Concordia/ Vermögensplan 3.001.9041.3 Haushaltsansatz DM Höhe der Überschreitung DM 16.000 DM 18.576,86 DM 2.828,11 DM 15.748,75 DM 125.000 DM 13.564,83 DM 10.000 DM 198.286,19 DM 183.555,62 DM 4.730,57 DM 100.000 DM 93.212,10 DM 23.870,26 DM 69.341,84 DM 6 28. Erneuerung des Rohrnetzes davon bereits genehmigt noch zu genehmigen 3.001.9055.3 Bau- und Installationsstoffe (zu aktivieren) davon bereits genehmigt noch zu genehmigen Der Gemeindedirektor I.V. - Winter - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: 30.000 DM 162.532,11DM 44.188,59 DM 118.343,52 DM 63.000 DM 49.664,36 DM 18.490,64 DM 31.173,72 DM