Daten
Kommune
Kreuzau
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19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann/Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
211/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuß
Hauptausschuß
Rat
02.12.1997
09.12.1997
16.12.1997
TOP: Schulraumsituation im Bereich der Gemeinschaftsgrundschule Drove;
hier: Sanierungs- sowie Um- und Ausbauarbeiten im Bereich einer ehem. Lehrerdienstwohsowie Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Schulkindergarten
nung
I. Sach- und Rechtslage:
Zum Einzugsbereich der Gemeinschaftsgrundschule Drove gehören die Ortsteile Boich, Drove und Thum. Nach den
heute bestehenden Vorgaben bzw. vorliegenden Erkenntnissen wird diese Schule (wenigstens) immer voll 2-zügig sein,
so daß hier in 8 Klassenräumen zu unterrichten ist, wobei nach dem Schulbauprogramm neben diesen Klassenräumen
aber auch 2 Mehrzweckräume sowie ein ausreichender „allgemeiner/sonstiger Verwaltungsbereich“ (Lehrer-,
Schulleiterzimmer, Lehrmittelräume u.ä.) zur Verfügung stehen sollen.
Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht der Fall.
Unabhängig von dieser Tatsache ist aufgrund des zu beplanenden und neu zu erschließenden Baugebietes zwischen den
Ortsteilen Drove und Kreuzau und der dort entstehenden Wohneinheiten durchaus noch mit entsprechenden Zuwächsen
zu rechnen. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, daß sich in den Ortsteilen Boich und Thum aufgrund
der bestehenden baulichen Vorgaben die Einwohnerzahl nur unwesentlich verändern wird.
Allerdings ist es Fakt, daß für die Geburtsjahrgänge, die bis zum jetzigen Zeitpunkt erfaßt werden können, und zwar
endend mit dem Schuljahr 2003/04 (Geburtsjahrgang 01.07.1996 - 30.06.1997), die auf Zukunft gesehen evtl.
erforderliche Bildung einer 9. oder sogar 10. Klasse z.Z. nicht grundsätzlich attestiert werden kann. Trotzdem ist, sollte
dieses Baugebiet einmal vollständig bebaut sein, aufgrund der hieraus zu errechnenden Vorgaben und den
Erfahrenswerten eine entsprechende Berücksichtigung vorzunehmen und auch erfolgt.
Aufgrund dieser Vorgaben ist seitens der Schulleitung bereits mit einem ersten Antrag vom 09.10.1996 auf diese
Sachlage hingewiesen worden, wonach, unabhängig der Größe und „Qualität“ der Klassenräume, „zumindest“ 2
Mehrzweckräume, also Räume für den allgemeinen Sachunterricht (Werken, Kunst, Musik, Filmvorführungen u.ä.),
fehlen. Diese Angaben sind aufgrund konkreter Anfrage seitens der Verwaltung seitens der Schule unter Datum vom
27.10.1997 auch aktualisiert bzw. bestätigt worden.
Zur Beurteilung dieser Situation hat die Verwaltung die Vorgaben bzgl. des Raumprogramms unter Berücksichtigung
der Prognosen zur Schülerzahlenentwicklung sowie auf des tatsächlich benötigten Raumbedarfs geprüft.
Demnach sind an der Grundschule Drove folgende Räumlichkeiten vorhanden:
1 Unterrichtsraum
2 Unterrichtsräume
1 Unterrichtsraum
a
a
a
47 qm
50 qm
60 qm
1 Unterrichtsraum
1 Unterrichtsraum
1 Unterrichtsraum
1 Unterrichtsraum (mit Nebenraum)
1 Raum für den Schulkindergarten
1 Lehrmittelraum/eine Bibliothek, zus.
Allgemeiner Verwaltungsbereich (Schulleiter-/Lehrerzimmer), zus.
Offene Pausenhalle
Sporthalle, 1 Übungseinheit
in der Turnhalle Drove
1 Musikraum/Vereinsraum (einschl. Nebenraum)
a
a
a
a
88 qm
43 qm
62 qm
66 qm
75 qm
81 qm
a
48 qm
a
a
70 qm
*1)
*1)
*1)
*1)
55 qm
15 x 27 m
*2)
2
Erläuterungen hierzu:
Zu *1) Diese Räume sind kleiner als nach den Schulbaurichtlinien (Soll-Größe) an sich gefordert und, soweit sie im
Altbautrakt untergebracht sind, auch renovierungsbedürftig.
Zu *2) Es handelt sich hierbei um den im Jahre 1992 für Vereinszwecke umgebauten Raum innerhalb einer ehem.
LDW, der in den Morgenstunden auch von der GGS Drove genutzt werden kann. Tatsächlich geschieht dies
aber nur selten, weil wegen der schlechten Schalldämmung im darunter befindlichen Klassenraum die
Lärmbelastung so hoch ist, daß ein ordnungsgemäßer Unterricht kaum möglich ist. So wird dieser
„Mehrzweckraum“, der im übrigen nur über eine steile Holztreppe zu erreichen ist, lediglich in wenigen
Stunden als Musik- oder Fernsehraum genutzt, wenn der darunter liegende Klassenraum frei ist.
Unterrichtet werden z.Z. folgende Jahrgänge:
Zwei 1. Jahrgänge
a
26 Kinder
=
insges. 52 Kinder
zwei
2. Jahrgänge mit
28 bzw. 26 Kindern
=
insges. 54 Kinder
zwei
3. Jahrgänge mit
23 bzw. 26 Kindern
=
insges. 49 Kinder
zwei
4. Jahrgänge mit
je21 Kindern
=
insges. 42 Kinder,
so daß zum jetzigen Schuljahr 1997/98 insges. 197 Schüler/-innen an der GGS Drove eingeschult sind bzw. unterrichtet
werden. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend sind dieser Schülerzahl die 15 Kinder, die z.Z. im Schulkindergarten
unterrichtet/betreut werden, hinzuzuzählen, so daß letztlich 212 Kinder an dieser Grundschule untergebracht sind.
Die Entwicklung der Schülerzahlen stellt sich aufgrund der vorgenommenen Ermittlungen wie folgt dar:
1. Entwicklung nach den Geburtsjahrgängen insgesamt (31.10.1997)
Stand zu Beginn des Schuljahres
Abgänge
Schuljahr
Schuljahr
im Jahre
Schülerzahl
Schülerzahl
1997/98
1998/99
1999/00
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
197
206
212
206
201
199
190
1998
1999
2000
2001
2002
2003
Zugänge Schulneulinge
gemäß Geburtenrate
im Jahre
1998
1999
2000
2001
2002
2003
42
49
54
52
51
55
Schülerzahl
51
55
48
47
49
46
2. Entwicklung der Schülerzahlen anhand Geburtenprognosen einschl. der voraussichtlichen Klassenbildung
(Stand 31.10.1997)
Jahrgang
Schüler
1997/98
1
2
3
4
insgesamt
52
54
49
42
197
(2)
(2)
(2)
(2)
(8)
(Klassen im Schuljahr)
1998/99
1999/00
51
52
54
49
206
(2)
(2)
(2)
(2)
(8)
55
51
52
54
212
(2)
(2)
(2)
(2)
(8)
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
48
55
51
52
206
47
48
55
51
201
49
47
48
55
199
46
49
47
48
190
(2)
(2)
(2)
(2)
(8)
(2)
(2)
(2)
(2)
(8)
(2)
(2)
(2)
(2)
(8)
(2)
(2)
(2)
(2)
(8)
INFO: Schulkindergarten z.Z. 15 Kinder.
Informationshalber wird darauf hingewiesen, daß die Zugänge ab dem Schuljahr 1998/99 bis einschl. 2003/04 mit den
heute vorliegenden Geburtszahlen erfaßt wurden; sie ergeben sich demnach grundsätzlich also mit den heute
vorliegenden Werten.
Berücksichtigt wurde hierbei allerdings die Tatsache, daß neben den vorhandenen Baulücken in den Ortsteilen Boich,
Drove und Thum insbesondere das Neubaugebiet D 13 mit immerhin ca. 40 neuen Baustellen ab 1999 zu
entsprechenden „Zuwächsen“ führt. Des weiteren ist zu beachten, daß im Rahmen des GEP ein weiteres Baugebiet in
3
Richtung Kreuzau ausgewiesen werden soll. Hiernach wird angestrebt, den Ortsteil Drove zum Wohn/Siedlungsbereich zu erklären, woraus sich zum gegebenen Zeitpunkt weitere bauliche Entwicklungen ergeben werden.
Da dies aber frühestens in ca. 7 - 10 Jahren zum Tragen kommen kann, ist auch die hieraus resultierende
Größenordnung noch nicht definitiv absehbar. Trotzdem sind aufgrund dieser Tatsachen, die hier begründeterweise
entsprechend positiv gewertet werden, in den einzelnen Geburtsjahrgängen entsprechende Zugänge, und zwar
sukzessive und unterschiedlich im Hinblick auf die vorstehend getroffenen Aussagen, berücksichtigt worden.
Wie aus der vorstehenden Darstellung ganz klar ersichtlich, wird die GGS Drove auf Dauer gesehen (wenigstens) zwar
immer voll 2-zügig sein, ob sich aber im Hinblick auf die zu erwartende recht rege Neubautätigkeit in den einzelnen
Jahrgängen auch einmal die Bildung einer 3. Eingangsklasse ergeben wird, ist z.Z. sehr fraglich, kann auf Zukunft
gesehen aber nicht ganz außer acht bleiben.
Tatsache ist hierbei, daß unabhängig vom „Nebenraumprogramm“, der Grundschule Drove nach den bestehenden
„Richtlinien“ wenigstens 8 Klassenräume sowie 2 Mehrzweckräume zustehen. Vorhanden sind aber lediglich 8
Klassenräume, und diese teilweise noch in zu geringer Größe und in einem renovierungsbedürftigen Zustand
(Altbautrakt) sowie ein zu kleiner „allgemeiner Verwaltungsbereich“. Unberücksichtigt geblieben ist hierbei der z.Z. für
den Schulkindergarten in Anspruch genommene „große Raum“.
Für den Bereich der gen. Schule bestehen m.E. verschiedene Möglichkeiten, im jetzt bestehenden Baubestand für den
daraus zu erwartenden Mehrbedarf Abhilfe zu schaffen. Diese Möglichkeiten schwanken zwischen einer größeren
Baumaßnahme, z.B. durch Aufstockung des 2. Erweiterungstraktes und einer „kleineren Maßnahme“ infolge Umbau
der inzwischen leer stehenden 2. Lehrerdienstwohnung (zuletzt bewohnt durch eine Asylbewerberfamilie).
Im einzelnen wird hierzu folgendes dargestellt:
1. Umbau und Sanierung einer ehem. Lehrerdienstwohnung, wodurch 2 Räume a 46 qm geschaffen werden könnten.
Eine Nutzung als Klassenraum ist nur bedingt denkbar. Dies könnte durch schulorganisatorische Maßnahmen
geregelt werden, indem eine entsprechende „Aufteilung“ der einzelnen Jahrgänge erfolgt. Weitere Möglichkeiten
wären die Verwendung eines Raumes als Arzt-/Gruppenraum sowie des 2. Raumes, u.a. für die Durchführung des
Betreuungsangebotes „Schule von acht bis eins“, wofür an dieser Schule schon seit Einführung entsprechende
Nachfrage besteht.
Die Kosten hierfür sind mit 105.000,-- DM ermittelt worden.
2. Verlagerung des Schulkindergartens in eine andere Grundschule im Bereich der Gemeinde Kreuzau, wozu später
noch kurz Stellung bezogen wird.
Hierdurch Gewinnung eines Mehrzweckraumes oder aber, sobald der Bedarf unbedingt erforderlich wird, auch eines
Klassenraumes, womit (zunächst) keinerlei Baumaßnahmen und damit auch keine Kosten verbunden wären.
Daneben bestände innerhalb dieses Bereiches die Möglichkeit zum Ausbau von 2 Klassenräumen bei gleichzeitiger
Montage einer (schalldichten) Trennwandanlage, die es ermöglicht, der Schule bei Öffnen im Bedarfsfalle einen
größeren Raum (MZR), der bei Versammlungen, Festen u.ä. durchaus wünschenswert ist, zur Verfügung stellen zu
können.
Ermittelte Kosten hierfür 60.000,-- DM.
3. Umbau, Ausbau und Verbindung der bisherigen Räumlichkeiten in der 2. LDW mit den bisherigen Klassen im
Altbau. Gleichzeitig Schaffung eines (kleineren) Raumes für entsprechende schulische Belange (w.v., s. Pt. 1).
Dies hätte zur Folge, daß die hier bestehenden und nicht immer den Vorgaben entsprechenden Klassen zukünftig
sowohl größenmäßig als auch vom Bauzustand her entsprechend „höher zu werten“ wären. Allerdings ist hiermit,
insbesondere auch aufgrund der bestehenden Bausubstanz, ein erheblicher Kostenaufwand verbunden, der seitens
des Architekten mit einer Summe von brutto 470.000,-- DM errechnet wurde. Dies ist, vor allem auch im Hinblick
auf das zu erzielende Ergebnis, nicht vertretbar.
4. Aufstockung des 2. Erweiterungsteiles, errichtet im Jahre 1993, und dadurch Schaffung von 2 entsprechend großen
Klassenräumen.
Zu erwartende Kosten 280.000,-- DM.
Da zum einen an der Grundschule Drove eine 9. oder sogar 10. Klasse, auch bei kompletter Bebauung des geplanten
Neubaugebietes, zum jetzigen Zeitpunkt nicht definitiv attestiert werden kann, andererseits im Hinblick auf die
finanziellen Gegebenheiten die Kostenfrage von eminenter Bedeutung ist, wird empfohlen, dem 1. Vorschlag zu folgen.
Gleichzeitig sollte dem Gedanken zur Verlagerung des Schulkindergartens (SKG) und damit Gewinnung eines großen
Raumes zum erforderlichen Zeitpunkt und damit rechtzeitig näher getreten werden. Die rechtlichen und räumlichen
Vorgaben hierzu sind seitens der Verwaltung bereits überprüft worden, wonach es durchaus möglich ist, den SKG auch
in der GGS Obermaubach zu betreiben. Die Voraussetzung, daß es sich hierbei um eine Gemeinschaftsgrundschule und
nicht um eine Bekenntnisgrundschule handelt, ist hier erfüllt. Auch steht in Obermaubach ein entsprechender Raum zur
Verfügung, der zwar etwas kleiner ist als nach dem Programm vorgesehen, letztlich aber auch so anerkannt werden
kann. Bei der empfohlenen Größe von 80 qm bei einem SKG, handelt es sich um den „Idealfall“. In Obermaubach
stehen hierzu tatsächlich zwar „nur“ 65 qm bereit, allerdings angewandt auf den inzwischen bestehenden Faktor von 2,5
qm/Schüler/-in und dem Mittelwert im SKG von 15 Kindern wäre hier eine Fläche „nur für Spiel, Unterweisung und
4
Einzeltätigkeit“ von immerhin 27 qm gegeben. Die
Möglichkeit zur Verlagerung des Schulkindergartens ist,
unabhängig der vorstehenden Prüfung, mit beiden Schulleitungen besprochen und auch so als im Bereich des
Möglichen liegend befunden worden. Hierbei ist nicht zu verkennen, daß der Leiter der GGS Drove, Herr Rektor
Bernards, dies zwar mit großem Bedauern wertet, letztlich aber den Sachzwang erkennt. An der GGS Obermaubach, die
im Hinblick auf die dort bestehenden baulichen Gegebenheiten u.a. Faktoren letztlich zukünftig das „beste
Raumangebot“ der Kreuzauer Grundschulen haben wird, wird dies bzgl. des „Erhalts der vollen 2-Zügigkeit“ durchweg
positiv gewertet.
Weitere Details zu dieser Thematik sollten einer Darstellung zum aktuellen Zeitpunkt vorbehalten bleiben. Hierauf ist
zum gegebenen Zeitpunkt rechtzeitig wieder Bezug zu nehmen.
Aus den vorstehenden Möglichkeiten wird, wie vorstehend erwähnt, seitens der Verwaltung die Lösung zu Punkt 1
vorgeschlagen, womit entsprechende Räumlichkeiten mit einem Kostenaufwand von 105.000,-- DM gewonnen werden
könnten. Die Zuordnung dieser Räume sollte grundsätzlich der Schule überlassen bleiben. Es würde sich durch
entsprechende Umorganisationen m.E. entweder die Inanspruchnahme eines Raumes als Klassenraum für eine „kleine
Klasse“ sowie eines Raumes für das Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“, bei gleichzeitiger Nutzung eines
bisherigen größeren Raumes als Mehrzweckraum, empfehlen.
In diesem Zusammenhang wird auf die bestehende Möglichkeit der „besonderen Förderung“ für einen solchen Raum
verwiesen, was innerhalb der noch zu erstellenden detaillierten Unterlagen für den Förderantrag seitens der Verwaltung
entsprechend zu formulieren ist. Die genauen Vorgaben hierzu sind bisher zwar noch nicht bekannt, werden aber seitens
der Bezirksregierung Köln positiv bewertet.
Erwähnen möchte ich noch, daß mit dieser Maßnahme mit m.E. vertretbarem Aufwand nicht nur 2 durchaus für die
Schule nützliche Räume geschaffen, sondern auch die mit dem seit Monaten leer stehenden Gebäudetrakt der ehem.
LDW verbundenen negativen Begleitumstände zukünftig ausgeschlossen werden. Letzteres gilt auch für das „äußere
Umfeld“ im Bereich des Schulhofes der Grundschule Drove.
Daneben sollte die Verlagerung des SKG in eine andere Grundschule im Gemeindegebiet als zum gegebenen Zeitpunkt
mögliche „Sofortmaßnahme“ in Erinnerung bleiben. Gleichzeitig die weitere Möglichkeit (bei vorheriger Verlagerung
des SKG) zum Umbau in 2 Klassenräume (mit Trennwandanlage). Im letzteren Fall wird es aber erforderlich sein, einen
der Räume in der jetzt umzubauenden LDW als Lehrmittelraum und Bibliothek in Anspruch zu nehmen, da diese
beiden „Funktionen“ bisher in Nebenräumen des SKG bestehen, die bei Nutzung für 2 Unterrichtsräumezwangsläufig
verlustig gehen würden.
Die Aufstockung des 2. Erweiterungstraktes würde erst dann ernsthaft in die Überlegungen einzubeziehen sein, wenn
sich aufgrund der baulichen Vorgaben entsprechend hohe Schülerprognosen ergeben. Dies ist aber zum jetzigen
Zeitpunkt völlig offen und auch auf mittelbare Zukunft hin gesehen, kaum greifbar.
Gefördert werden nach den bestehenden (neuen) „Richtlinien über die Förderung von Schulbaumaßnahmen“ Neu-, Umund Erweiterungsbauten soweit hierdurch zusätzliche bzw. installationsintensive förderbare Einheiten geschaffen
werden. Ersatzeinheiten, die infolge von Umbaumaßnahmen notwendig werden, sind nicht förderbar.
Nach diesen „Richtlinien“ erhalten Gemeinden Zuwendungen für (eigene) Maßnahmen, die auf Antrag zu bewilligen
sind, wenn das innerhalb der Gemeinde nach den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften zuständige Organ
(Gemeinderat) die Maßnahme beschlossen hat und ausreichende Haushaltsmittel vorhanden sind. Sind jedoch
ausreichende Haushaltsmittel nicht vorhanden, bestimmt die Bezirksregierung als die zuständige Bewilligungsbehörde
nach pflichtgemäßem Ermessen, die zu fördernden Maßnahmen. Als vordringlich sind hierbei in der Regel solche
Maßnahmen anzusehen, ohne deren Verwirklichung eine angemessene Unterrichtsversorgung der Schüler auch
mittelfristig nicht sichergestellt ist, was für den Bereich der GGS Drove m.E. in jedem Falle als zutreffend zu attestieren
ist.
Im Rahmen der hiermit innerhalb der ehem. LDW vorgesehenen Um- und Ausbaumaßnahmen die durch den bei der
Gemeinde beschäftigten Architekten geprüft und erarbeitet wurden, ist vorgesehen, das Treppenhaus vom Keller bis
einschl. zum Dachgeschoß abzureißen. Die Deckenaussparungen werden geschlossen; die Untersichten entweder mit
Putz oder Gipskarton abgehangen. Die gesamte Fläche erhält einen neuen PVC-Belag. Des weiteren ist der Einbau
neuer Fenster unbedingt erforderlich und in Ausführung „Kunststoff“ vorgesehen.
Die Zuwegung erfolgt durch das bestehende rechte Treppenhaus.
Auf die zu dieser Planung als Anlage beigefügten Skizzen wird verwiesen.
Analog der bereits für die Maßnahmen im Bereich der Grundschulen Kreuzau und Stockheim getroffenen Aussagen ist
auch zu dieser Vorlage festzuhalten, daß zur Einhaltung des Termins (15.10.1997) bereits ein Förderantrag, ohne die
dazu erforderlichen Anlagen, termingerecht bei der Bezirksregierung Köln als Maßnahme für 1998 vorgelegt wurde.
Allerdings sollte auch hier versucht werden, im Zusammenhang mit den bereits bewilligten Landesmitteln für die KGS
Stockheim eine „Umschichtung“ zu erreichen.
Unter Bezugnahme auf die vorstehende ausführliche Darstellung, deren Inhalt im übrigen mit der Schulleitung
besprochen und letztlich auch so akzeptiert worden ist, wird vorgeschlagen einen entsprechenden Beschluß zur
Durchführung von Um- und Ausbaumaßnahmen im Bereich der GGS Drove zu fassen. Gleichzeitig sollten die
5
erforderlichen Schritte zur evtl. Verlagerung des
Schulkindergartens von der GGS Drove in die GGS
Obermaubach, einschl. dem Beschluß hierzu, zum aktuellen Zeitpunkt rechtzeitig in die Wege geleitet werden.
Die erforderlichen Unterlagen sind in der vorstehend genannten Form zu erstelllen und der Bezirksregierung Köln als
Ergänzung zu dem bereits vorliegenden Förderantrag vorzulegen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushaltsplanentwurf des Jahres 1998 sind die erforderlichen Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt, und zwar mit
(bisher) 200.000,-- DM bei der HHSt. 1.210.9404.5 für die Baumaßnahme sowie mit 25.000,-- DM für die
Ersteinrichtung bei der HHSt. 1.210.9351.0 bereitgestellt worden.
Eine hieraus resultierende Kürzung der Mittel, deren Erfordernis dargestellt wurde, ist vorzunehmen.
III. Beschlußvorschlag Rates:
„1. Die Erweiterung der GGS Drove ist aufgrund der vorliegenden Schülerprognosen sowie des bisher bestehenden
Raumprogramms unbedingt erforderlich. Gemäß den erarbeiteten Planunterlagen wird demgemäß eine ehem. Lehrerdienstwohnung saniert sowie durch Um- und Ausbauarbeiten 2 Räume
neu geschaffen. Diese Maßnahme wird in der planerisch nunmehr dargestellten Form und vorbehaltlich der in
Aussicht gestellten Landesförderung in Höhe von z.Z. 70 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben,
beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den hierzu erforderlichen Förderantrag zu erarbeiten und der Bezirksregierung
zwecks Bewilligung der Landesmittel vorzulegen bzw. diesen um die erforderlichen Unterlagen (Nachweis der
Beschlußfassung, vollständiger Raumplan, Berechnung der förderbaren Kosten u.a.) zu vervollständigen.
3. Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte nach dem Schulmitwirkungsgesetz in die
Wege zu leiten.“
III. Beschlußvorschlag Rates:
„1. Die Erweiterung der GGS Drove ist aufgrund der vorliegenden Schülerprognosen sowie des bisher bestehenden
Raumprogramms unbedingt erforderlich. Gemäß den erarbeiteten Planunterlagen wird demgemäß eine ehem. Lehrerdienstwohnung saniert sowie durch Um- und Ausbauarbeiten 2
Räume neu geschaffen. Neben den genannten Um- und -Ausbauarbeiten sind dringend die notwendigen Sanierungsund Renovierungsarbeiten in die Maßnahme einzubeziehen. Die Verwaltung wird im Hinblick auf den baulichen
Zustand des Altbautraktes beauftragt, zu prüfen, welche baulichen Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen
zusätzlich erforderlich sind.
Hierzu sollte in Erwägung gezogen werden, inwieweit weitere zusätzliche Baumaßnahmen eingebunden werden
können.
Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, eine Kostenermittlung zu erarbeiten und die Fördermöglichkeiten zu
überprüfen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den hierzu erforderlichen Förderantrag zu erarbeiten und der Bezirksregierung
zwecks Bewilligung der Landesmittel vorzulegen bzw. diesen um die erforderlichen Unterlagen (Nachweis der
Beschlußfassung, vollständiger Raumplan, Berechnung der förderbaren Kosten u.a.) zu vervollständigen.
3. Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte nach dem Schulmitwirkungsgesetz in die
Wege zu leiten.“
III. Beschlußvorschlag Hauptausschusses:
„1. Die Erweiterung der GGS Drove ist aufgrund der vorliegenden Schülerprognosen sowie des bisher bestehenden
Raumprogramms unbedingt erforderlich. Gemäß den erarbeiteten Planunterlagen wird demgemäß eine ehem. Lehrerdienstwohnung saniert sowie durch Um- und Ausbauarbeiten 2
Räume neu geschaffen. Neben den genannten Um- und -Ausbauarbeiten sind dringend die notwendigen Sanierungsund Renovierungsarbeiten in die Maßnahme einzubeziehen. Die Verwaltung wird im Hinblick auf den baulichen
Zustand des Altbautraktes beauftragt, zu prüfen, welche baulichen Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen
zusätzlich erforderlich und hierin einzubinden sind.
Des weiteren sind die Kosten zu ermitteln und die Fördermöglichkeiten zu überprüfen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Förderantrag zu erarbeiten und der Bezirksregierung zwecks
Bewilligung der Landesmittel vorzulegen bzw. diesen um die erforderlichen Unterlagen (Nachweis der
Beschlußfassung, vollständiger Raumplan, Berechnung der förderbaren Kosten u.a.) zu vervollständigen.
6
3. Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte nach dem Schulmitwirkungsgesetz in die
Wege zu leiten.“
III. Beschlußvorschlag:
„1. Die Erweiterung der GGS Drove ist aufgrund der vorliegenden Schülerprognosen sowie des bisher bestehenden
Raumprogramms unbedingt erforderlich. Gemäß den erarbeiteten Planunterlagen wird demgemäß eine ehem. Lehrerdienstwohnung saniert sowie durch Um- und Ausbauarbeiten 2
Räume neu geschaffen. Neben den genannten Um- und Ausbauarbeiten sind dringend die notwendigen Sanierungsund Renovierungsarbeiten in die Maßnahme einzubeziehen. Die Verwaltung wird im Hinblick auf den baulichen
Zustand des Altbautraktes beauftragt zu prüfen, welche baulichen Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen
zusätzlich erforderlich und hierin einzubinden sind.
Des weiteren sind die Kosten zu ermitteln und die Fördermöglichkeiten zu überprüfen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zu erarbeiten und der Bezirksregierung zwecks Bewilligung der
Landesmittel vorzulegen bzw. diesen um die erforderlichen Unterlagen (Nachweis der Beschlußfassung,
vollständiger Raumplan, Berechnung der förderbaren Kosten u.a.) zu vervollständigen.
3. Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte nach dem Schulmitwirkungsgesetz in die
Wege zu leiten.
Der Beschluß erfolgt vorbehaltlich einer positiven Mitwirkung durch die Mitwirkungsgremien der Schule.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: