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Allgemeine Vorlage (20. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau "Schneidhausen"; hier: Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,1 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (20. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau "Schneidhausen";
hier: Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 87/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 05.08.1999 12.08.1999 06.09.1999 TOP: 20. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau „Schneidhausen“; hier: Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 31. 05. 1999 die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Inzwischen wurde die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Im Rahmen beider Verfahren sind keine Anregungen eingegangen, die in den Abwägungsprozess gemäß § 1 Abs. 6 BauGB eingestellt werden müssen. Ich schlage Ihnen nunmehr vor, die Offenlage des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - entfällt III. Beschlussvorschlag: „Die Offenlage der 20. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau, „Schneidhausen“, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem dazugehörigen Erläuterungsbericht beschlossen.“ Der Gemeindedirektor i.V. - Winter - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: