Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
87/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
05.08.1999
12.08.1999
06.09.1999
TOP: 20. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau „Schneidhausen“;
hier:
Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 31. 05. 1999 die Aufstellung der 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes beschlossen.
Inzwischen wurde die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Im Rahmen beider Verfahren sind keine Anregungen eingegangen, die in den Abwägungsprozess gemäß § 1 Abs. 6
BauGB eingestellt werden müssen.
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, die Offenlage des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- entfällt III. Beschlussvorschlag:
„Die Offenlage der 20. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau,
„Schneidhausen“, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem dazugehörigen Erläuterungsbericht beschlossen.“
Der Gemeindedirektor
i.V.
- Winter - Anlage IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: