Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
86/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
05.08.1999
12.08.1999
06.09.1999
TOP: 19. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau (Sportplatzfläche im Ortsteil
Kreuzau östlich der „Pfarrer-Emunds-Straße“);
hier:
Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 23. 03. 1999 die Aufstellung der 19. Änderung des wirksamen
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau beschlossen.
Inzwischen wurde die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Im Rahmen
der Bürgerbeteiligung sind keine Anregungen vorgetragen worden. Im Rahmen der Trägerbeteiligung ist die
Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland vom 14. 06. 1999 in die Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB
einzubeziehen.
Das Schreiben der Landwirtschaftkammer Rheinland ist als Anlage beigefügt. Hierzu wird wie folgt Stellung
genommen:
Die Verlagerung des Sportplatzes in den Außenbereich und somit in bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen
ist erforderlich, da der vorhandene Sportplatz wegen der geplanten Wohnbebauung in diesem Bereich entfällt.
Die Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen, gerade im Wohnsiedlungsbereich Kreuzau, ist wiederum
unbedingt erforderlich. Andererseits sind aber auch die Belange von Sport, Freizeit und Erholung nicht zu
vernachlässigen und von daher ist die Schaffung eines Ersatzsportplatzes geboten. Gerade im
Zentralort/Siedlungsbereich Kreuzau müssen die Belange der Landwirtschaft im Interesse der Belange der
Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen und der Schaffung von Einrichtungen für den Sport, Freizeit und
Erholung zurückstehen.
Aus den vorstehend genannten Gründen schlage ich Ihnen vor, im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB die
vorliegende Stellungnahme im Sinne meiner Ausführungen zurückzuweisen.
Im Übrigen schlage ich Ihnen vor, nunmehr die Offenlage des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- entfällt -
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird die Stellungnahme der
Landwirtschaftskammer Rheinland vom 14. 06. 1999 zurückgewiesen.
2.
Die Offenlage der 19. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der
2
Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem dazugehörigen Erläuterungsbericht beschlossen.“
Der Gemeindedirektor
i.V.
- Winter - Anlage -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: