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Allgemeine Vorlage (Anlegung einer Skateboardfläche im Ortsteil Stockheim)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anlegung einer Skateboardfläche im Ortsteil Stockheim) Allgemeine Vorlage (Anlegung einer Skateboardfläche im Ortsteil Stockheim)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz / Herr Winter Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 106/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuß Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 25.08.1997 04.09.1997 17.09.1997 25.09.1997 TOP: Anlegung einer Skateboardfläche im Ortsteil Stockheim I. Sach- und Rechtslage: Im Rahmen des Bebauungsplanes Stockheim F 2, 3. Änderung, ist für das Neubaugebiet „nördlich Bubenheimer Weg“ auf der Parzelle Flur 7 Nr. 274, groß 934 qm, am Erlenweg die Einrichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes vorgesehen. Im Haushaltsplan 1997 stehen hierfür 30.000 DM bereit. Wie dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen ist, befindet sich allerdings nur ca. 300 m entfernt die Freizeitanlage am Sportplatz Stockheim, die recht gut als Kinderspielplatz ausgestattet ist. Es stellt sich daher die Frage, ob die Anlage eines weiteren Spielplatzes aufgrund der kurzen Distanz noch sinnvoll ist. Neben der Freizeitanlage bestehen noch zwei Spielplätze an der Marienstraße und an der Kreuzauer Straße am Kindergarten. Unabhängig davon hat Ortsvorsteher Lucas im April 1997 aus aktuellem Anlaß die Verwaltung gebeten, zu prüfen, inwieweit für jugendliche Skateboarder und Inline-Skater geeignete Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Mangels anderer geeigneter Möglichkeiten gehen die Jugendlichen ihrem Sport mitten im Ort, vorzugsweise an der Kirche bzw. am Ehrenmal, nach, was häufiger wegen der Lärmbelästigungen zu Auseinandersetzungen mit der Nachbarschaft geführt hat. Der Ortsvorsteher schlägt deshalb vor, eine ausreichend große Fläche soweit außerhalb der Ortslage anzulegen, daß Auseinandersetzungen künftig vermieden werden können. Geeignet sei hier beispielsweise das Ende der Panzerstraße direkt vor der Kettenreinigungsanlage, groß ca. 20 x 25 m = 500 qm. Auf den vorhandenen Betonunterbau könne eine Asphaltdecke aufgebracht werden, um eine möglichst glatte und ebene Fläche zu erreichen. Im Rahmen dieser gemeinsamen Überlegungen ist der Vorschlag entstanden, auf den Ausbau des Kinderspielplatzes im Neubaugebiet „nördlich Bubenheimer Weg“ zu verzichten und statt dessen die Haushaltsmittel für die Skateboardfläche zu verwenden. Einen geeigneten Standort für die Skateboardfläche zu finden ist jedoch nicht einfach. Hierzu folgende Anmerkungen: 1. Die angesprochene Spielplatzfläche innerhalb des Bebauungsplangebietes F 2 scheidet wegen der unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung völlig aus. 2. Sonstige gemeindliche Flächen innerhalb der Ortslage scheiden ebenfalls aus diesem Grund aus. 3. Der Vorschlag, die Fläche in die Freizeitanlage am Sportplatz zu integrieren, wird vom Sportverein vehement abgelehnt, da man danach noch größere Verunreinigungen der Sportanlage und eine nicht mehr kontrollierbare Nutzung des Rasenplatzes befürchtet. Zudem wären dort die Kosten mit rd. 50.000 DM wegen des nicht vorhandenen Unterbaus doppelt so hoch wie auf dem Panzerstraßengelände. 4. Denkbar ist auch ein anderes Teilstück der Panzerstraße im Einmündungsbereich des Rheindahlener Weges (s. Lageplan Anlage 2). In diesem Bereich ist die Panzerstraße allerdings nur ca. 8 m breit. Außerdem könnten hier Geräte, wie Rampen, Tore für Hockey etc. nicht fest installiert werden wegen Durchfahrtmöglichkeiten für landwirtschaftliche Fahrzeuge. 5. Letztendlich verbleibt der Standortvorschlag von Herrn Ortsvorsteher Lucas, wobei ich der Auffassung bin, daß dieser Standort zu weit entfernt von der Ortslage liegt. Diese Fläche liegt außerdem im Landschaftsschutzgebiet, so daß die Herrichtung als Skateboardfläche der Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde bedarf. Aus den vorstehend genannten Gründen schlage ich vor, die Standortfrage im Ausschuß ausführlich zu diskutieren. Sofern Sie meine Sicherheitsbedenken gegen die Fläche am Ende der Panzerstraße nicht teilen, müßte alsdann zunächst die Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde eingeholt werden. Anschließend könnte die Fläche im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel hergerichtet werden. Unabhängig vom Standort werde ich prüfen, ob eine Beteiligung der Kreissparkasse aus Überschußmitteln möglich ist. 2 II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Vermögenshaushalt stehen bei Pos. 1.460.940.1.5 30.000 DM bereit. Nach einer vorab eingeholten Preisanfrage ist mit Herrichtungskosten für eine ca. 500 qm große Asphaltfläche von rd. 27.000 DM zu rechnen. III. Beschlußvorschlag: „Im Ortsteil Stockheim soll eine Skateboardfläche angelegt werden. Als Standort ist ___________________________________________ vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach baurechtlicher Klärung die Asphaltierungsarbeiten auszuschreiben und an den Billigstbieter im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu vergeben.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: