Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz / Herr Winter
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
106/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuß
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
25.08.1997
04.09.1997
17.09.1997
25.09.1997
TOP: Anlegung einer Skateboardfläche im Ortsteil Stockheim
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen des Bebauungsplanes Stockheim F 2, 3. Änderung, ist für das Neubaugebiet „nördlich Bubenheimer Weg“
auf der Parzelle Flur 7 Nr. 274, groß 934 qm, am Erlenweg die Einrichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes
vorgesehen. Im Haushaltsplan 1997 stehen hierfür 30.000 DM bereit.
Wie dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen ist, befindet sich allerdings nur ca. 300 m entfernt die
Freizeitanlage am Sportplatz Stockheim, die recht gut als Kinderspielplatz ausgestattet ist. Es stellt sich daher die Frage,
ob die Anlage eines weiteren Spielplatzes aufgrund der kurzen Distanz noch sinnvoll ist. Neben der Freizeitanlage
bestehen noch zwei Spielplätze an der Marienstraße und an der Kreuzauer Straße am Kindergarten.
Unabhängig davon hat Ortsvorsteher Lucas im April 1997 aus aktuellem Anlaß die Verwaltung gebeten, zu prüfen,
inwieweit für jugendliche Skateboarder und Inline-Skater geeignete Flächen zur Verfügung gestellt werden können.
Mangels anderer geeigneter Möglichkeiten gehen die Jugendlichen ihrem Sport mitten im Ort, vorzugsweise an der
Kirche bzw. am Ehrenmal, nach, was häufiger wegen der Lärmbelästigungen zu Auseinandersetzungen mit der
Nachbarschaft geführt hat.
Der Ortsvorsteher schlägt deshalb vor, eine ausreichend große Fläche soweit außerhalb der Ortslage anzulegen, daß
Auseinandersetzungen künftig vermieden werden können. Geeignet sei hier beispielsweise das Ende der Panzerstraße
direkt vor der Kettenreinigungsanlage, groß ca. 20 x 25 m = 500 qm. Auf den vorhandenen Betonunterbau könne eine
Asphaltdecke aufgebracht werden, um eine möglichst glatte und ebene Fläche zu erreichen.
Im Rahmen dieser gemeinsamen Überlegungen ist der Vorschlag entstanden, auf den Ausbau des Kinderspielplatzes im
Neubaugebiet „nördlich Bubenheimer Weg“ zu verzichten und statt dessen die Haushaltsmittel für die Skateboardfläche
zu verwenden.
Einen geeigneten Standort für die Skateboardfläche zu finden ist jedoch nicht einfach. Hierzu folgende Anmerkungen:
1. Die angesprochene Spielplatzfläche innerhalb des Bebauungsplangebietes F 2 scheidet wegen der unmittelbaren
Nähe zur Wohnbebauung völlig aus.
2. Sonstige gemeindliche Flächen innerhalb der Ortslage scheiden ebenfalls aus diesem Grund aus.
3. Der Vorschlag, die Fläche in die Freizeitanlage am Sportplatz zu integrieren, wird vom Sportverein vehement
abgelehnt, da man danach noch größere Verunreinigungen der Sportanlage und eine nicht mehr kontrollierbare
Nutzung des Rasenplatzes befürchtet. Zudem wären dort die Kosten mit rd. 50.000 DM wegen des nicht
vorhandenen Unterbaus doppelt so hoch wie auf dem Panzerstraßengelände.
4. Denkbar ist auch ein anderes Teilstück der Panzerstraße im Einmündungsbereich des Rheindahlener Weges (s.
Lageplan Anlage 2). In diesem Bereich ist die Panzerstraße allerdings nur ca. 8 m breit. Außerdem könnten hier
Geräte, wie Rampen, Tore für Hockey etc. nicht fest installiert werden wegen Durchfahrtmöglichkeiten für
landwirtschaftliche Fahrzeuge.
5. Letztendlich verbleibt der Standortvorschlag von Herrn Ortsvorsteher Lucas, wobei ich der Auffassung bin, daß
dieser Standort zu weit entfernt von der Ortslage liegt. Diese Fläche liegt außerdem im Landschaftsschutzgebiet, so
daß die Herrichtung als Skateboardfläche der Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde bedarf.
Aus den vorstehend genannten Gründen schlage ich vor, die Standortfrage im Ausschuß ausführlich zu diskutieren.
Sofern Sie meine Sicherheitsbedenken gegen die Fläche am Ende der Panzerstraße nicht teilen, müßte alsdann zunächst
die Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde eingeholt werden. Anschließend könnte die Fläche im Rahmen der
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel hergerichtet werden.
Unabhängig vom Standort werde ich prüfen, ob eine Beteiligung der Kreissparkasse aus Überschußmitteln möglich ist.
2
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Vermögenshaushalt stehen bei Pos. 1.460.940.1.5 30.000 DM bereit. Nach einer vorab eingeholten Preisanfrage ist
mit Herrichtungskosten für eine ca. 500 qm große Asphaltfläche von rd. 27.000 DM zu rechnen.
III. Beschlußvorschlag:
„Im Ortsteil Stockheim soll eine Skateboardfläche angelegt werden. Als Standort ist
___________________________________________ vorgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach baurechtlicher Klärung die Asphaltierungsarbeiten auszuschreiben und
an den Billigstbieter im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu vergeben.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: