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Allgemeine Vorlage (Bau eines Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppe Kreuzau der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bau eines Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppe Kreuzau der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Bau eines Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppe Kreuzau der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 84/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 05.08.1999 12.08.1999 06.09.1999 TOP: Bau eines Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppe Kreuzau der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der Zustand des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Kreuzau läßt seit Jahren zu wünschen übrig. Bereits im Jahre 1990 war angedacht, das vorhandene Gerätehaus durch umfangreiche Umbaumaßnahmen (z.B. Ausbau des Dachgeschosses und Erweiterung des Mannschaftsraumes) so zu gestalten, daß es den heutigen Anforderungen von Gerätehäusern in etwa gerecht wird. Bei Vorprüfungen stellte sich aber heraus, daß eine Verwirklichung aus Kostengründen in keiner Relation zu einem Neubau steht. Wie aus der Aufstellung des Wehrleiters Wolfram Jörres vom 20. Juni 1999 ersichtlich, entspricht das Gerätehaus Kreuzau in Größe und Ausstattung nicht mehr den Anforderungen. Ein Umbau in Form von zusätzlichen Fahrzeughallen (insgesamt 4 Stellplätze), Vergrößerung des Mannschaftsraumes sowie Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Jugendfeuerwehr, läßt sich am derzeitigen Standort nicht realisieren. Ein Neubau eines Gerätehauses ist seiner Meinung nach unumgänglich. Bezüglich des erforderlichen Grundstückes für den Neubau wurden seitens der Verwaltung bereits Überlegungen angestellt. Verschiedene Standortvorschläge seitens der Feuerwehr wurden aus planungsrechtlicher Sicht durch das Bauamt überprüft mit dem Ergebnis, daß sie aus baurechtlicher Sicht nicht in Frage kommen. Gedacht war u.a. an ein kircheneigenes Grundstück an der verlängerten Friedhofstraße (hinter dem Friedhof). Ein Anfrage beim Generalvikariat Aachen führte zu dem Ergebnis, daß mit Grunderwerbskosten von über 200.000,00 DM zu rechnen ist. Da es für den Kauf eines Grundstückes keine Bezuschussung seitens des Landes gibt, schlägt die Verwaltung vor, die Realisierung der Baumaßnahme in der nördlichsten Spitze der Kurt-Hoesch-Kampfbahn vorzunehmen (siehe Anlage). Ein anderes, gemeindeeigenes Grundstück steht nicht zur Verfügung. Der mögliche Standort des Feuerwehrgerätehauses im Bereich der der Kurt-Hoesch-Kampfbahn ist mit dem Kreuzauer Sportclub (KSC) abgestimmt. Ich empfehle daher einen Grundsatzbeschluß zum Standort des Gerätehauses zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, Vorplanungen einzuleiten und Zuschussmöglichkeiten zu erkunden. Es ist erforderlich, mit den Vorplanungen und Kostenermittlungen einen Architekten zu beauftragen, da der Mitarbeiter des Hauses, Herr Graaf, Ende des Jahres aus dem Dienst der Gemeinde Kreuzau ausscheidet. Für die Planung sind Haushaltsmittel bereitzustellen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Haushaltsplan 2000 sind Planungsmittel in Höhe von ca. 35.000,00 DM bereitzustellen. 2 III. Beschlussvorschlag: "Dem Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppe Kreuzau auf dem Gelände der Kurt-Hoesch-Kampfbahn wird im Grundsatz zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorplanung einzuleiten und Zuschußmöglichkeiten zu erkunden." Der Gemeindedirektor I.V. - Winter - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: