Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler
BE: Herr Lützler
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
84/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
05.08.1999
12.08.1999
06.09.1999
TOP: Bau eines Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppe Kreuzau der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Der Zustand des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Kreuzau läßt seit Jahren zu wünschen übrig. Bereits im Jahre 1990
war angedacht, das vorhandene Gerätehaus durch umfangreiche Umbaumaßnahmen (z.B. Ausbau des Dachgeschosses
und Erweiterung des Mannschaftsraumes) so zu gestalten, daß es den heutigen Anforderungen von Gerätehäusern in
etwa gerecht wird. Bei Vorprüfungen stellte sich aber heraus, daß eine Verwirklichung aus Kostengründen in keiner
Relation zu einem Neubau steht.
Wie aus der Aufstellung des Wehrleiters Wolfram Jörres vom 20. Juni 1999 ersichtlich, entspricht das Gerätehaus
Kreuzau in Größe und Ausstattung nicht mehr den Anforderungen. Ein Umbau in Form von zusätzlichen
Fahrzeughallen (insgesamt 4 Stellplätze), Vergrößerung des Mannschaftsraumes sowie Bereitstellung von
Räumlichkeiten für die Jugendfeuerwehr, läßt sich am derzeitigen Standort nicht realisieren. Ein Neubau eines
Gerätehauses ist seiner Meinung nach unumgänglich.
Bezüglich des erforderlichen Grundstückes für den Neubau wurden seitens der Verwaltung bereits Überlegungen
angestellt. Verschiedene Standortvorschläge seitens der Feuerwehr wurden aus planungsrechtlicher Sicht durch das
Bauamt überprüft mit dem Ergebnis, daß sie aus baurechtlicher Sicht nicht in Frage kommen. Gedacht war u.a. an ein
kircheneigenes Grundstück an der verlängerten Friedhofstraße (hinter dem Friedhof). Ein Anfrage beim Generalvikariat
Aachen führte zu dem Ergebnis, daß mit Grunderwerbskosten von über 200.000,00 DM zu rechnen ist.
Da es für den Kauf eines Grundstückes keine Bezuschussung seitens des Landes gibt, schlägt die Verwaltung vor, die
Realisierung der Baumaßnahme in der nördlichsten Spitze der Kurt-Hoesch-Kampfbahn vorzunehmen (siehe Anlage).
Ein anderes, gemeindeeigenes Grundstück steht nicht zur Verfügung.
Der mögliche Standort des Feuerwehrgerätehauses im Bereich der der Kurt-Hoesch-Kampfbahn ist mit dem Kreuzauer
Sportclub (KSC) abgestimmt.
Ich empfehle daher einen Grundsatzbeschluß zum Standort des Gerätehauses zu fassen und die Verwaltung zu
beauftragen, Vorplanungen einzuleiten und Zuschussmöglichkeiten zu erkunden. Es ist erforderlich, mit den
Vorplanungen und Kostenermittlungen einen Architekten zu beauftragen, da der Mitarbeiter des Hauses, Herr Graaf,
Ende des Jahres aus dem Dienst der Gemeinde Kreuzau ausscheidet. Für die Planung sind Haushaltsmittel
bereitzustellen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2000 sind Planungsmittel in Höhe von ca. 35.000,00 DM bereitzustellen.
2
III. Beschlussvorschlag:
"Dem Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppe Kreuzau auf dem Gelände der
Kurt-Hoesch-Kampfbahn wird im Grundsatz zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorplanung einzuleiten und Zuschußmöglichkeiten zu erkunden."
Der Gemeindedirektor
I.V.
- Winter -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: