Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
33 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann/Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
208/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuß
Hauptausschuß
Rat
02.12.1997
09.12.1997
16.12.1997
TOP: Schulraumsituation im Bereich der Kath. Grundschule Kreuzau;
hier: Erweiterung dieses Gebäudes durch eine entsprechende Um- und Ausbaumaßnahme
I. Sach- und Rechtslage:
Wie sicherlich bekannt sein wird, bestehen im Bereich der Kath. Grundschule Kreuzau schon seit vielen Jahren
erhebliche Raumprobleme, die bis dato nur dadurch gelöst werden konnten, daß jeglicher verfügbarer Raum zu
Unterrichtszwecken genutzt wird. Dies bedeutet aber, daß diese Grundschule u.a. über keinen einzigen Mehrzweckraum
verfügt, wobei ihr bei einem 2-zügigen Ausbau nach dem Schulbauprogamm im Grundsatz sogar 2 dieser
Räumlichkeiten zustehen würden. Hierbei ist es Fakt, daß der bei der letzten Erweiterung im Jahre 1978 mitgeschaffene
Mehrzweckraum/Filmsaal schon kurz nach Bezug dieses Traktes als Unterrichtsraum in Anspruch genommen werden
mußte. Ein weiterer Raum im Gebäude, der früher Lehrmittelraum der Schule bzw. zum Teil Lehrerzimmer war, wurde
durch Versetzen einer Wand in einen Klassenraum und in ein Lehrerzimmer umfunktioniert. Hierbei ist anzumerken,
daß die so entstandenen Räume sehr beengt sind (Klassenraum ca. 35 qm, Lehrerzimmer ca. 15 qm). Im erstgenannten
Raum wird schon seit Jahren die „kleinste Klasse“ untergebracht, was bei der derzeitigen Stärke von 23 Kindern aber
nur noch so gerade machbar ist.
Nicht unerwähnt bleiben sollte, daß der allgemeine Verwaltungsbereich (Lehrer-, Schulleiterzimmer u.ä.) insgesamt
erheblich zu klein dimensioniert ist, so sei als Beispiel das Schulleiterbüro (ca. 14 qm) genannt, das von Rektor und
Konrektor gemeinsam als Verwaltungs- und auch Sprechzimmer genutzt wird. Außerdem ist anzumerken, daß die
Schule über keinen Arztraum mit Krankenliege für die Notfall-Erstversorgung verfügt.
Unabhängig der nachstehenden detaillierten Darstellung zur Schülerzahlenentwicklung sowie der Schulraumsituation
an der KGS Kreuzau ist vorab zusammenfassend festzustellen, daß die vorhandene Anzahl von 8 Klassenräumen
angesichts der weiterhin regen Bautätigkeit im Ortsteil
Kreuzau in naher Zukunft (voraussichtlich) schon nicht mehr ausreichen wird. Darüber hinaus werden dringend
Mehrzweckräume für die Schüler/-innen (im Durchschnitt 215 - 220) für die Bereiche Werken, Kunst, Musik,
Filmvorführungen sowie für den Sachunterricht im allgemeinen und wie auch gemäß VO vorgesehen, benötigt.
Ein dringender Handlungsbedarf ist an dieser Schule demnach unbedingt zu attestieren.
Erste Anregungen sind seitens der Schulleitung bereits Ende des Jahres 1993 mit dem Hinweis, in mittelbarer Zukunft
hier entsprechende Vorgaben in die Wege zu leiten, gegeben worden. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Möglichkeit einer
Erweiterung des Gebäudes im Nachbarbereich geprüft; was aber, wie allgemein bekannt sein wird, aus
grundstücksmäßigen Vorgaben letztlich nicht zum Erfolg führte.
Es ist also lediglich ein Ausbau im eigenen Bestand möglich, wozu bei Gelegenheit (u.a. im Rahmen der
Schulausschußsitzung vom 26.02.1996) auf den Ausbau des Dachgeschosses ver-
wiesen wurde. Problem war hierbei aber die darin befindliche Hausmeisterwohnung, welche schon seit dem Jahre 1969
von der Familie Neuerer bewohnt wird.
Weitere Anfragen aus der Mitte der Ratsmitglieder sind hierauf erfolgt, so daß unter Datum vom 10.10.1996 bereits ein
„formloser Antrag“ an die Bezirksregierung Köln hinsichtlich der erforderlichen Erweiterung der KGS Kreuzau gestellt
wurde, der allerdings aufgrund fehlender rechtlicher Vorgaben (z.B. konkreter Beschluß u.ä.) nicht zum Tragen kam.
Aufgrund des dringenden Erfordernisses sind entsprechende Mittel im vorliegenden Haushaltsplanentwurf des Jahres
1998 innerhalb des Vermögenshaushaltes eingeplant worden, dessen Summen auf entsprechenden Kostenermittlungen
des bei der Gemeinde Kreuzau tätigen Architekten, Herrn F. Graaf, basieren.
2
Der Vollständigkeit halber wird noch darauf hingewiesen, daß zur Einhaltung der erforderlichen Frist, und zwar unter
Datum vom 14.10.1997, bereits ein Antrag an die Bezirksregierung Köln auf Bewilligung entsprechender Landesmittel,
allerdings unter Hinweis auf Nachreichung der erforderlichen Anlagen (u.a. Ratsbeschluß), erarbeitet und fristgerecht
vorgelegt wurde.
Zur Beurteilung der Raumsituation und der daraus zu ziehenden Schlußfolgerung hat die Verwaltung selbstverständlich
auch die gemäß den Förderrichtlinien bestehenden Vorgaben an der KGS Kreuzau überprüft und sowohl eine Prognose
zur Schülerzahlenentwicklung als auch eine Darstellung zum tatsächlichen und benötigten Raumbedarf erstellt.
Die ermittelten Werte werden wie folgt mitgeteilt:
In der Grundschule Kreuzau sind vorhanden:
1 Unterrichtsraum
4 Unterrichtsräume
1 Unterrichtsraum
2 Unterrichtsräume
1 Lehrmittelraum/1Bibliothek
Allgemeiner Verwaltungsbereich zusammen
Sporthalle, 1 Übungseinheit
in der Dreifachsporthalle in Kreuzau.
Offene Pausenhalle
a
a
67 qm
a
54 qm
a
48 qm
a
43 qm
a
16 qm
33 qm
15 x 27 m
zus.
170 qm
*1)
*2)
*2)
*2)
*2)
Zu *1) Beim Bau des Erweiterungsteiles als Mehrzweckraum konzepiert und auch
vorgesehen. Kurz nach Bezug
schon als Klassenraum in Anspruch genommen.
Zu *2) Räume sind kleiner, als nach den Schulbaurichtlinien (Musterraumprogramm) vorgesehen.
Komplett fehlen demnach 2 Mehrzweckräume bzw. 1 Mehrzweckraum und 1 großer Unterrichtsraum,
Geschäftszimmer, sonstiger Verwaltungsbereich u.ä.
Unterrichtet werden im übrigen z.Z. folgende Jahrgänge:
Zwei
1. Jahrgänge mit 27 bzw. 29 Kindern
=
insges.
56 Kinder
Zwei
2. Jahrgänge mit 27 bzw. 26 Kindern
=
insges.
53 Kinder
Zwei
3. Jahrgänge mit 28 bzw. 27 Kindern
=
insges.
55 Kinder
Zwei
4. Jahrgänge mit 23 bzw. 24 Kindern
=
insges.
47 Kinder,
so daß zum jetzigen Schuljahr 1997/98 insges. 211 Schüler/-innen an der KGS Kreuzau eingeschult sind bzw.
unterrichtet werden.
Die Entwicklung der Schülerzahlen stellt sich wie folgt dar:
1. Entwicklung nach den Geburtsjahrgängen insgesamt (Stand 31.10.1997)
Stand zu Beginn des Schuljahres
Abgänge
Schuljahr
Schuljahr
im Jahre
Schülerzahl
Schülerzahl
1997/98
1998/99
1999/00
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
211
217
217
222
221
216
215
1998
1999
2000
2001
2002
2003
47
55
53
56
53
55
Zugänge Schulneulinge
gemäß Geburtenrate
im Jahre
1998
1999
2000
2001
2002
2003
Schülerzahl
53
55
58
55
48
54
2. Entwicklung der Schülerzahlen anhand Geburtenprognosen einschl. der voraussichtli- chen Klassenbildung
(Stand 31.10.1997)
Schüler
(Klassen) im Schuljahr
3
Jahrgang
1
2
3
4
insgesamt
1997/98
1998/99
1999/00
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
56
53
55
47
53
56
53
55
55
53
56
53
58
55
53
56
55
58
55
53
48
55
58
55
54
48
55
58
(2)
(2)
(2)
(2)
211 (8)
(2)
(2)
(2)
(2)
217 (8)
(2)
(2)
(2)
(2)
217 (8)
(2)
(2)
(2)
(2)
222 (8)
(2)
(2)
(2)
(2)
221 (8)
(2)
(2)
(2)
(2)
216 (7)
(2)
(2)
(2)
(2)
215 (8)
Informationshalber wird darauf hingewiesen, daß die Zugänge ab dem Schuljahr 1998/99 bis einschl. 2003/04 mit den
heute vorliegenden Geburtszahlen erfaßt wurden. Sie ergeben sich grundsätzlich also gemäß den heute vorliegenden
Werten.
Berücksichtigt wurden hierbei allerdings die Vorgaben, die seitens des Bauamtes in Bezug auf die zukünftige
Bautätigkeit im OT Kreuzau zur Verfügung gestellt wurden. Aus den demnach zu erwartenden jährlichen Zuwächsen,
den bestehenden Baulücken und deren erwarteter Bebauung, sowie der hieraus angenommenen Anzahl der
grundschulpflichtig werdenden Kinder, ist jährlich ein Zuwachs von 2 - 3 Schüler/-innen berücksichtigt worden.
Wie aus der vorstehenden Darstellung ganz klar ersichtlich ist, wird die KGS Kreuzau auf Dauer gesehen immer voll 2zügig sein. Unabhängig vom „Nebenraumprogramm“ stehen der Schule nach den bestehenden „Richtlinien“ demnach
wenigstens 8 Klassenräume sowie 2 Mehrzweckräume zu. Tatsache ist aber, daß lediglich 8 Klassenräume, und hier
teilweise noch in zu geringer Größe sowie ein erheblich zu kleiner „allgemeiner Verwaltungsbereich“ zur Verfügung
stehen.
Gefördert werden nach den bestehenden (neuen) Richtlinien Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie, soweit
zutreffend, selbstverständlich auch ein Erwerb der in der Kostenrichtwerttabelle angegebenen förderbaren Einheiten.
.
Nach den heutigen Vorgaben werden als Flächenmaß Quadratmeter zugrunde gelegt, wobei die Räume im allgemeinen
Verwaltungsbereich sowie sonstige „schulische Nebenräume“ in absoluten Größenangaben darzustellen sind. Die
übrigen Raumgrößen errechnen bzw. ergeben sich aus dem Faktor 2,5 x Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
der jeweiligen Lerngruppen. Bei der Planung von Um-, Erweiterungs- und Neubauten ist gemäß den gesetzlichen
Vorgaben von der max. Gruppenstärke auszugehen, die sich in den nächsten 10 Jahren auf der Basis der
Einwohnerprognosen und der Schulentwicklungsplanung ergeben, wobei die zulässigen Klassenfrequenzhöchstwerte zu
beachten sind.
Im Hinblick auf die vorstehenden Angaben liegen die Räume, welche durch die geplante Erweiterungsmaßnahme an
der KGS Kreuzau geschaffen werden sollen, im Bereich des denkbaren Raumprogramms.
Nach den „Richtlinien über die Förderung von Schulbaumaßnahmen“ erhalten Gemeinden Zuwendungen für (eigene)
Maßnahmen, die auf Antrag zu bewilligen sind, wenn das innerhalb der Gemeinde nach den
kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften zuständige Organ die Maßnahme beschlossen hat und ausreichende
Haushaltsmittel vorhanden sind. Sind jedoch ausreichende Haushaltsmittel nicht vorhanden, bestimmt die
Bezirksregierung als die zuständige Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, die zu fördernden
Maßnahmen. Als vordringlich sind hierbei in der Regel solche Maßnahmen anzusehen, ohne deren Verwirklichung eine
angemessene Unterrichtsversorgung der Schüler auch mittelfristig nicht sichergestellt ist, was für den Bereich der KGS
Kreuzau m.E. als in jedem Falle zutreffend zu attestieren ist.
Zur Um- und Erweiterungsmaßnahme selbst ist zu sagen, daß diese im Bereich des Dachgeschosses, das z.Z. noch
(teilweise) als Hausmeisterwohnung dient, vorgesehen ist. Den jetzt hier noch wohnhaften Eheleuten Neuerer ist unter
Datum vom 01.10. d.J. mit Wirkung zum 30.09.1998 gekündigt worden, wobei aber davon auszugehen ist, und dies
wird durch die Mieter ausdrücklich bestätigt, daß ein frühzeitigeres Verlassen der Wohnung angestrebt und auch
unmittelbar vollzogen wird, sollte ein adäquater Ersatz gefunden werden.
Im Rahmen dieser Maßnahme muß der gesamte Dachstuhl einschl. Eindeckung aufgenommen werden, wobei die
Dacheindeckung selbst später wieder verwandt werden kann. Neben einer optimalen Wärmedämmung, die heute auf
jeden Fall angezeigt ist, werden die Sparrenuntersichten in Trockenbauweise (Gipskarton) erstellt. Der bestehende
Stahlbetonboden erhält einen schwimmenden Belag (Trockenestrich) und einen entsprechenden Oberbelag (z.B. in
MIPOLAM)
Durch diese Maßnahme, die im übrigen auch nur durch die Anbringung von Dachgauben möglich wird, werden neben
einem 10 qm großen Lehrmittelraum, 2 Unterrichtsräume a 51 qm sowie 1 Unterrichtsraum a 58 qm gewonnen.
Auf die als Anlage beigefügte Planskizze wird verwiesen.
Nach Ausführung der Maßnahme ist vorgesehen, 2 Unterrichtsräume in dieses Dachgeschoß zu verlegen und dabei den
jetzigen Filmraum als Mehrzweckraum in Anspruch zu nehmen. Letztere Feststellung gilt auch für den im Dachgeschoß
untergebrachten größeren Raum. Ansonsten wird die daraus resultierende „Raumaufteilung“ der Entscheidung der
Schule überlassen.
4
Weiterhin wird es hiernach m.E. auch möglich sein, dem
Elternwillen zur Durchführung des Betreuungsangebotes
„Schule von acht bis eins“ zu entsprechen. Hierzu wird auf die bestehende Möglichkeit einer „besonderen Förderung“
für einen solchen Raum verwiesen, was innerhalb der noch zu erstellenden detaillierten Unterlagen für den Förderantrag
seitens der Verwaltung entsprechend zu formulieren ist. Genaue Kriterien hierzu sind bisher jedoch nicht bekannt.
Unter Bezugnahme auf die vorstehende ausführliche Darstellung, deren Zielrichtung im übrigen mit der Schulleitung so
besprochen und von dieser akzeptiert worden ist, wird vorgeschlagen, dementsprechend zu verfahren und einen
Beschluß zum Um- und Ausbau und damit zur Erweiterung der KGS Kreuzau zu fassen. Die erforderlichen Unterlagen
sind in der vorstehend genannten Form entsprechend zu erstellen und der Bezirksregierung Köln als Ergänzung zu dem
bereits vorliegenden Förderantrag vorzulegen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushaltsplanentwurf des Jahres 1998 sind die erforderlichen Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt, und zwar mit
375.000,-- DM bei der HHSt. 1.210.9406.1 für die Baumaßnahme sowie mit 25.000,-- DM bei der Pos. 1.210.9355.3
für die Ersteinrichtung bereitgestellt worden.
III. Beschlußvorschlag Hauptausschusses:
„1. Da die Erweiterung der KGS Kreuzau aufgrund der vorliegenden Schülerprognosen sowie des dort bisher
bestehenden Raumprogramms unbedingt erforderlich ist, wird gemäß den erarbeiteten Planunterlagen eine
Erweiterung um insgesamt 4 Räume (einschl. Lehrmittelraum) in dieser Form und vorbehaltlich der in Aussicht
gestellten Landesförderung in Höhe von z.Z. 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den hierzu erforderlichen Förderantrag zu erarbeiten und der Bezirksregierung
zwecks Bewilligung der Landesmittel vorzulegen bzw. diesen um die erforderlichen Unterlagen (Nachweis der
Beschlußfassung, vollständiger Raumplan, Berechnung der förderbaren Kosten u.a.) zu vervollständigen.
3. Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte nach dem Schulmitwirin die Wege zu leiten.“
kungsgesetz
III. Beschlußvorschlag:
„1. Da die Erweiterung der KGS Kreuzau aufgrund der vorliegenden Schülerprognosen sowie des dort bisher
bestehenden Raumprogramms unbedingt erforderlich ist, wird gemäß den erarbeiteten Planunterlagen eine
Erweiterung um insgesamt 4 Räume (einschl. Lehrmittelraum) in dieser Form und vorbehaltlich der in Aussicht
gestellten Landesförderung in Höhe von z.Z. 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den hierzu erforderlichen Förderantrag zu erarbeiten und der Bezirksregierung
zwecks Bewilligung der Landesmittel vorzulegen bzw. diesen um die erforderlichen Unterlagen (Nachweis der
Beschlußfassung, vollständiger Raumplan, Berechnung der förderbaren Kosten u.a.) zu vervollständigen.
3. Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte nach dem Schulmitwirin die Wege zu leiten.
kungsgesetz
Der Beschluß erfolgt vorbehaltlich einer positiven Mitwirkung durch die Mitwirkungsgremien der Schule.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
5
Enthaltungen:
Anlage