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Allgemeine Vorlage (Schulraumsituation im Bereich der Kath. Grundschule Kreuzau; hier: Erweiterung dieses Gebäudes durch eine entsprechende Um- und Ausbaumaßnahme)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
33 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Schulraumsituation im Bereich der Kath. Grundschule Kreuzau;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann/Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 208/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuß Hauptausschuß Rat 02.12.1997 09.12.1997 16.12.1997 TOP: Schulraumsituation im Bereich der Kath. Grundschule Kreuzau; hier: Erweiterung dieses Gebäudes durch eine entsprechende Um- und Ausbaumaßnahme I. Sach- und Rechtslage: Wie sicherlich bekannt sein wird, bestehen im Bereich der Kath. Grundschule Kreuzau schon seit vielen Jahren erhebliche Raumprobleme, die bis dato nur dadurch gelöst werden konnten, daß jeglicher verfügbarer Raum zu Unterrichtszwecken genutzt wird. Dies bedeutet aber, daß diese Grundschule u.a. über keinen einzigen Mehrzweckraum verfügt, wobei ihr bei einem 2-zügigen Ausbau nach dem Schulbauprogamm im Grundsatz sogar 2 dieser Räumlichkeiten zustehen würden. Hierbei ist es Fakt, daß der bei der letzten Erweiterung im Jahre 1978 mitgeschaffene Mehrzweckraum/Filmsaal schon kurz nach Bezug dieses Traktes als Unterrichtsraum in Anspruch genommen werden mußte. Ein weiterer Raum im Gebäude, der früher Lehrmittelraum der Schule bzw. zum Teil Lehrerzimmer war, wurde durch Versetzen einer Wand in einen Klassenraum und in ein Lehrerzimmer umfunktioniert. Hierbei ist anzumerken, daß die so entstandenen Räume sehr beengt sind (Klassenraum ca. 35 qm, Lehrerzimmer ca. 15 qm). Im erstgenannten Raum wird schon seit Jahren die „kleinste Klasse“ untergebracht, was bei der derzeitigen Stärke von 23 Kindern aber nur noch so gerade machbar ist. Nicht unerwähnt bleiben sollte, daß der allgemeine Verwaltungsbereich (Lehrer-, Schulleiterzimmer u.ä.) insgesamt erheblich zu klein dimensioniert ist, so sei als Beispiel das Schulleiterbüro (ca. 14 qm) genannt, das von Rektor und Konrektor gemeinsam als Verwaltungs- und auch Sprechzimmer genutzt wird. Außerdem ist anzumerken, daß die Schule über keinen Arztraum mit Krankenliege für die Notfall-Erstversorgung verfügt. Unabhängig der nachstehenden detaillierten Darstellung zur Schülerzahlenentwicklung sowie der Schulraumsituation an der KGS Kreuzau ist vorab zusammenfassend festzustellen, daß die vorhandene Anzahl von 8 Klassenräumen angesichts der weiterhin regen Bautätigkeit im Ortsteil Kreuzau in naher Zukunft (voraussichtlich) schon nicht mehr ausreichen wird. Darüber hinaus werden dringend Mehrzweckräume für die Schüler/-innen (im Durchschnitt 215 - 220) für die Bereiche Werken, Kunst, Musik, Filmvorführungen sowie für den Sachunterricht im allgemeinen und wie auch gemäß VO vorgesehen, benötigt. Ein dringender Handlungsbedarf ist an dieser Schule demnach unbedingt zu attestieren. Erste Anregungen sind seitens der Schulleitung bereits Ende des Jahres 1993 mit dem Hinweis, in mittelbarer Zukunft hier entsprechende Vorgaben in die Wege zu leiten, gegeben worden. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Möglichkeit einer Erweiterung des Gebäudes im Nachbarbereich geprüft; was aber, wie allgemein bekannt sein wird, aus grundstücksmäßigen Vorgaben letztlich nicht zum Erfolg führte. Es ist also lediglich ein Ausbau im eigenen Bestand möglich, wozu bei Gelegenheit (u.a. im Rahmen der Schulausschußsitzung vom 26.02.1996) auf den Ausbau des Dachgeschosses ver- wiesen wurde. Problem war hierbei aber die darin befindliche Hausmeisterwohnung, welche schon seit dem Jahre 1969 von der Familie Neuerer bewohnt wird. Weitere Anfragen aus der Mitte der Ratsmitglieder sind hierauf erfolgt, so daß unter Datum vom 10.10.1996 bereits ein „formloser Antrag“ an die Bezirksregierung Köln hinsichtlich der erforderlichen Erweiterung der KGS Kreuzau gestellt wurde, der allerdings aufgrund fehlender rechtlicher Vorgaben (z.B. konkreter Beschluß u.ä.) nicht zum Tragen kam. Aufgrund des dringenden Erfordernisses sind entsprechende Mittel im vorliegenden Haushaltsplanentwurf des Jahres 1998 innerhalb des Vermögenshaushaltes eingeplant worden, dessen Summen auf entsprechenden Kostenermittlungen des bei der Gemeinde Kreuzau tätigen Architekten, Herrn F. Graaf, basieren. 2 Der Vollständigkeit halber wird noch darauf hingewiesen, daß zur Einhaltung der erforderlichen Frist, und zwar unter Datum vom 14.10.1997, bereits ein Antrag an die Bezirksregierung Köln auf Bewilligung entsprechender Landesmittel, allerdings unter Hinweis auf Nachreichung der erforderlichen Anlagen (u.a. Ratsbeschluß), erarbeitet und fristgerecht vorgelegt wurde. Zur Beurteilung der Raumsituation und der daraus zu ziehenden Schlußfolgerung hat die Verwaltung selbstverständlich auch die gemäß den Förderrichtlinien bestehenden Vorgaben an der KGS Kreuzau überprüft und sowohl eine Prognose zur Schülerzahlenentwicklung als auch eine Darstellung zum tatsächlichen und benötigten Raumbedarf erstellt. Die ermittelten Werte werden wie folgt mitgeteilt: In der Grundschule Kreuzau sind vorhanden: 1 Unterrichtsraum 4 Unterrichtsräume 1 Unterrichtsraum 2 Unterrichtsräume 1 Lehrmittelraum/1Bibliothek Allgemeiner Verwaltungsbereich zusammen Sporthalle, 1 Übungseinheit in der Dreifachsporthalle in Kreuzau. Offene Pausenhalle a a 67 qm a 54 qm a 48 qm a 43 qm a 16 qm 33 qm 15 x 27 m zus. 170 qm *1) *2) *2) *2) *2) Zu *1) Beim Bau des Erweiterungsteiles als Mehrzweckraum konzepiert und auch vorgesehen. Kurz nach Bezug schon als Klassenraum in Anspruch genommen. Zu *2) Räume sind kleiner, als nach den Schulbaurichtlinien (Musterraumprogramm) vorgesehen. Komplett fehlen demnach 2 Mehrzweckräume bzw. 1 Mehrzweckraum und 1 großer Unterrichtsraum, Geschäftszimmer, sonstiger Verwaltungsbereich u.ä. Unterrichtet werden im übrigen z.Z. folgende Jahrgänge: Zwei 1. Jahrgänge mit 27 bzw. 29 Kindern = insges. 56 Kinder Zwei 2. Jahrgänge mit 27 bzw. 26 Kindern = insges. 53 Kinder Zwei 3. Jahrgänge mit 28 bzw. 27 Kindern = insges. 55 Kinder Zwei 4. Jahrgänge mit 23 bzw. 24 Kindern = insges. 47 Kinder, so daß zum jetzigen Schuljahr 1997/98 insges. 211 Schüler/-innen an der KGS Kreuzau eingeschult sind bzw. unterrichtet werden. Die Entwicklung der Schülerzahlen stellt sich wie folgt dar: 1. Entwicklung nach den Geburtsjahrgängen insgesamt (Stand 31.10.1997) Stand zu Beginn des Schuljahres Abgänge Schuljahr Schuljahr im Jahre Schülerzahl Schülerzahl 1997/98 1998/99 1999/00 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 211 217 217 222 221 216 215 1998 1999 2000 2001 2002 2003 47 55 53 56 53 55 Zugänge Schulneulinge gemäß Geburtenrate im Jahre 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Schülerzahl 53 55 58 55 48 54 2. Entwicklung der Schülerzahlen anhand Geburtenprognosen einschl. der voraussichtli- chen Klassenbildung (Stand 31.10.1997) Schüler (Klassen) im Schuljahr 3 Jahrgang 1 2 3 4 insgesamt 1997/98 1998/99 1999/00 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 56 53 55 47 53 56 53 55 55 53 56 53 58 55 53 56 55 58 55 53 48 55 58 55 54 48 55 58 (2) (2) (2) (2) 211 (8) (2) (2) (2) (2) 217 (8) (2) (2) (2) (2) 217 (8) (2) (2) (2) (2) 222 (8) (2) (2) (2) (2) 221 (8) (2) (2) (2) (2) 216 (7) (2) (2) (2) (2) 215 (8) Informationshalber wird darauf hingewiesen, daß die Zugänge ab dem Schuljahr 1998/99 bis einschl. 2003/04 mit den heute vorliegenden Geburtszahlen erfaßt wurden. Sie ergeben sich grundsätzlich also gemäß den heute vorliegenden Werten. Berücksichtigt wurden hierbei allerdings die Vorgaben, die seitens des Bauamtes in Bezug auf die zukünftige Bautätigkeit im OT Kreuzau zur Verfügung gestellt wurden. Aus den demnach zu erwartenden jährlichen Zuwächsen, den bestehenden Baulücken und deren erwarteter Bebauung, sowie der hieraus angenommenen Anzahl der grundschulpflichtig werdenden Kinder, ist jährlich ein Zuwachs von 2 - 3 Schüler/-innen berücksichtigt worden. Wie aus der vorstehenden Darstellung ganz klar ersichtlich ist, wird die KGS Kreuzau auf Dauer gesehen immer voll 2zügig sein. Unabhängig vom „Nebenraumprogramm“ stehen der Schule nach den bestehenden „Richtlinien“ demnach wenigstens 8 Klassenräume sowie 2 Mehrzweckräume zu. Tatsache ist aber, daß lediglich 8 Klassenräume, und hier teilweise noch in zu geringer Größe sowie ein erheblich zu kleiner „allgemeiner Verwaltungsbereich“ zur Verfügung stehen. Gefördert werden nach den bestehenden (neuen) Richtlinien Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie, soweit zutreffend, selbstverständlich auch ein Erwerb der in der Kostenrichtwerttabelle angegebenen förderbaren Einheiten. . Nach den heutigen Vorgaben werden als Flächenmaß Quadratmeter zugrunde gelegt, wobei die Räume im allgemeinen Verwaltungsbereich sowie sonstige „schulische Nebenräume“ in absoluten Größenangaben darzustellen sind. Die übrigen Raumgrößen errechnen bzw. ergeben sich aus dem Faktor 2,5 x Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der jeweiligen Lerngruppen. Bei der Planung von Um-, Erweiterungs- und Neubauten ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben von der max. Gruppenstärke auszugehen, die sich in den nächsten 10 Jahren auf der Basis der Einwohnerprognosen und der Schulentwicklungsplanung ergeben, wobei die zulässigen Klassenfrequenzhöchstwerte zu beachten sind. Im Hinblick auf die vorstehenden Angaben liegen die Räume, welche durch die geplante Erweiterungsmaßnahme an der KGS Kreuzau geschaffen werden sollen, im Bereich des denkbaren Raumprogramms. Nach den „Richtlinien über die Förderung von Schulbaumaßnahmen“ erhalten Gemeinden Zuwendungen für (eigene) Maßnahmen, die auf Antrag zu bewilligen sind, wenn das innerhalb der Gemeinde nach den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften zuständige Organ die Maßnahme beschlossen hat und ausreichende Haushaltsmittel vorhanden sind. Sind jedoch ausreichende Haushaltsmittel nicht vorhanden, bestimmt die Bezirksregierung als die zuständige Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, die zu fördernden Maßnahmen. Als vordringlich sind hierbei in der Regel solche Maßnahmen anzusehen, ohne deren Verwirklichung eine angemessene Unterrichtsversorgung der Schüler auch mittelfristig nicht sichergestellt ist, was für den Bereich der KGS Kreuzau m.E. als in jedem Falle zutreffend zu attestieren ist. Zur Um- und Erweiterungsmaßnahme selbst ist zu sagen, daß diese im Bereich des Dachgeschosses, das z.Z. noch (teilweise) als Hausmeisterwohnung dient, vorgesehen ist. Den jetzt hier noch wohnhaften Eheleuten Neuerer ist unter Datum vom 01.10. d.J. mit Wirkung zum 30.09.1998 gekündigt worden, wobei aber davon auszugehen ist, und dies wird durch die Mieter ausdrücklich bestätigt, daß ein frühzeitigeres Verlassen der Wohnung angestrebt und auch unmittelbar vollzogen wird, sollte ein adäquater Ersatz gefunden werden. Im Rahmen dieser Maßnahme muß der gesamte Dachstuhl einschl. Eindeckung aufgenommen werden, wobei die Dacheindeckung selbst später wieder verwandt werden kann. Neben einer optimalen Wärmedämmung, die heute auf jeden Fall angezeigt ist, werden die Sparrenuntersichten in Trockenbauweise (Gipskarton) erstellt. Der bestehende Stahlbetonboden erhält einen schwimmenden Belag (Trockenestrich) und einen entsprechenden Oberbelag (z.B. in MIPOLAM) Durch diese Maßnahme, die im übrigen auch nur durch die Anbringung von Dachgauben möglich wird, werden neben einem 10 qm großen Lehrmittelraum, 2 Unterrichtsräume a 51 qm sowie 1 Unterrichtsraum a 58 qm gewonnen. Auf die als Anlage beigefügte Planskizze wird verwiesen. Nach Ausführung der Maßnahme ist vorgesehen, 2 Unterrichtsräume in dieses Dachgeschoß zu verlegen und dabei den jetzigen Filmraum als Mehrzweckraum in Anspruch zu nehmen. Letztere Feststellung gilt auch für den im Dachgeschoß untergebrachten größeren Raum. Ansonsten wird die daraus resultierende „Raumaufteilung“ der Entscheidung der Schule überlassen. 4 Weiterhin wird es hiernach m.E. auch möglich sein, dem Elternwillen zur Durchführung des Betreuungsangebotes „Schule von acht bis eins“ zu entsprechen. Hierzu wird auf die bestehende Möglichkeit einer „besonderen Förderung“ für einen solchen Raum verwiesen, was innerhalb der noch zu erstellenden detaillierten Unterlagen für den Förderantrag seitens der Verwaltung entsprechend zu formulieren ist. Genaue Kriterien hierzu sind bisher jedoch nicht bekannt. Unter Bezugnahme auf die vorstehende ausführliche Darstellung, deren Zielrichtung im übrigen mit der Schulleitung so besprochen und von dieser akzeptiert worden ist, wird vorgeschlagen, dementsprechend zu verfahren und einen Beschluß zum Um- und Ausbau und damit zur Erweiterung der KGS Kreuzau zu fassen. Die erforderlichen Unterlagen sind in der vorstehend genannten Form entsprechend zu erstellen und der Bezirksregierung Köln als Ergänzung zu dem bereits vorliegenden Förderantrag vorzulegen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Haushaltsplanentwurf des Jahres 1998 sind die erforderlichen Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt, und zwar mit 375.000,-- DM bei der HHSt. 1.210.9406.1 für die Baumaßnahme sowie mit 25.000,-- DM bei der Pos. 1.210.9355.3 für die Ersteinrichtung bereitgestellt worden. III. Beschlußvorschlag Hauptausschusses: „1. Da die Erweiterung der KGS Kreuzau aufgrund der vorliegenden Schülerprognosen sowie des dort bisher bestehenden Raumprogramms unbedingt erforderlich ist, wird gemäß den erarbeiteten Planunterlagen eine Erweiterung um insgesamt 4 Räume (einschl. Lehrmittelraum) in dieser Form und vorbehaltlich der in Aussicht gestellten Landesförderung in Höhe von z.Z. 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den hierzu erforderlichen Förderantrag zu erarbeiten und der Bezirksregierung zwecks Bewilligung der Landesmittel vorzulegen bzw. diesen um die erforderlichen Unterlagen (Nachweis der Beschlußfassung, vollständiger Raumplan, Berechnung der förderbaren Kosten u.a.) zu vervollständigen. 3. Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte nach dem Schulmitwirin die Wege zu leiten.“ kungsgesetz III. Beschlußvorschlag: „1. Da die Erweiterung der KGS Kreuzau aufgrund der vorliegenden Schülerprognosen sowie des dort bisher bestehenden Raumprogramms unbedingt erforderlich ist, wird gemäß den erarbeiteten Planunterlagen eine Erweiterung um insgesamt 4 Räume (einschl. Lehrmittelraum) in dieser Form und vorbehaltlich der in Aussicht gestellten Landesförderung in Höhe von z.Z. 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den hierzu erforderlichen Förderantrag zu erarbeiten und der Bezirksregierung zwecks Bewilligung der Landesmittel vorzulegen bzw. diesen um die erforderlichen Unterlagen (Nachweis der Beschlußfassung, vollständiger Raumplan, Berechnung der förderbaren Kosten u.a.) zu vervollständigen. 3. Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte nach dem Schulmitwirin die Wege zu leiten. kungsgesetz Der Beschluß erfolgt vorbehaltlich einer positiven Mitwirkung durch die Mitwirkungsgremien der Schule.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: 5 Enthaltungen: Anlage