Daten
Kommune
Jülich
Größe
183 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
14.11.16, 16:27
Aktualisiert
25.11.16, 13:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: 32/Gr.
Jülich, 04.11.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 310/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
24.11.2016
Stadtrat
08.12.2016
TOP
Ergebnisse
Ohne Abstimmung
1. Verordnung zur Änderung der „Gebühren- und Entgeltordnung für Parkautomaten im
Gebiet der Stadt Jülich - Parkgebühren- und Entgeltordnung - vom 21.10.2013"
Anlg.: 1
32
32
20/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die folgende 1.Verordnung zur Änderung der „Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Jülich – Parkgebührenordnung – vom
21.10.2013
„Folgt 1.Änderungverordnung im Wortlaut“
Begründung:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleichs 2023 wurden im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes Gebührenerhöhungen für das Parken im Bereich der Stadt Jülich ab 2017 beschlossen und entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen in den Haushalt eingestellt.
Auf Grund der technischen Ausstattung der Parkscheinautomaten wurden die erhöhten Beträge jeweils auf volle 10-Cent aufgerundet.
1) Die Parkgebühren in der Innenstadt werden um 7 % erhöht (Berechnungsgrundlage gemäß
Haushalt: Erhöhung der Einnahmen von 450.000 EUR in 2016 auf 480.000 in 2017).
Dies entspricht
a) für den kernstadtnahen Parkraum einer Erhöhung um 0,042 EUR (d.h. von 0,60 EUR auf
0,70 EUR) je Taktung und
b) für das obere Parkdeck des Parkhauses Zitadelle einer Erhöhung um 0,042 EUR (d.h. von
0,60 EUR auf 0,70 EUR) je Taktung und
c) für die übrigen bewirtschafteten Stellplätze einer Erhöhung um 0,021 EUR (d.h. von 0,30
EUR auf 0,40 EUR) je Taktung..
2) Die Parkgebühren für die Tiefgarage des Parkhauses Zitadelle werden um 9 % erhöht (Berechnungsgrundlage gemäß Haushalt: Erhöhung der Einnahmen von 230.000 EUR in 2016
auf jährlich 250.000 bis 2019).
Dies entspricht einer Erhöhung von 0,0315 EUR je Taktung für die beiden Tiefgeschosse
(d.h. von 0,35 EUR auf 0,40 EUR).
3) Die Gebühren für Dauerparkcoins in der Tiefgarage werden gemäß Beschluss um 5 EUR auf
45 EUR je Monat erhöht.
4) Die Gebühren für die Ausstellung von Ersatzparkcoins werden um 5 EUR von 10 EUR auf
15 EUR erhöht.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 310/2016
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