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Allgemeine Vorlage (Antrag des TV Germania 03 e. V. auf Genehmigung zur Errichtung einer Speerwurfanlage auf dem Sportplatz Obermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag des TV Germania 03 e. V. auf Genehmigung zur Errichtung einer Speerwurfanlage auf dem Sportplatz Obermaubach)

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Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz / Herr Winter Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 105/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sport- und Kulturausschuß Hauptausschuß Rat 28.08.1997 17.09.1997 25.09.1997 TOP: Antrag des TV Germania 03 e. V. Obermaubach auf Genehmigung zur Errichtung einer Speerwurfanlage auf dem Sportplatz Obermaubach I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 1.7.97 hat der TV Germania 03 e. V. Obermaubach mitgeteilt, daß er beabsichtigt, auf dem Sportplatz Obermaubach unterhalb der Staumauer eine Speerwurfanlage in Eigenleistung zu errichten. Zu diesem Zweck soll eine kunststoffgebundene Anlaufbahn von ca. 33 m Länge gemäß beiliegender Skizze erstellt werden. Die Sportplatzfläche wurde 1974 vom damaligen Talsperrenverband Eifel-Rur angepachtet, der Vertrag endet am 31.12.2003. Auf Anfrage hat der Rechtsnachfolger, der WVER, inzwischen mitgeteilt, daß grundsätzlich gegen das geplante Vorhaben des Vereins keine Bedenken bestehen, wenn gewisse Abstandsflächen vom Damm eingehalten werden. Weiter vertritt der WVER die Auffassung, daß eine Verlängerung des Pachtvertrages erst am Ende der regulären Vertragsdauer erfolgen sollte. Bedenken gegen eine Verlängerung bestehen aus heutiger Sicht beim Wasserverband keine. Da der Gemeinde durch das Vorhaben des TV Germania keine Kosten entstehen und auch der sonstige Sportbetrieb (Fußball, Baseball) nicht beeinträchtigt wird, sollte dem Antrag des Vereins stattgegeben werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine III. Beschlußvorschlag: „Dem Antrag des TV Germania 03 e. V. Obermaubach auf Genehmigung zur Errichtung einer Speerwurfanlage auf dem Sportplatz Obermaubach wird entsprochen. Die Zusage erfolgt unter der Voraussetzung, daß der Gemeinde Kreuzau keine Kosten entstehen und das Rasensportfeld in seiner Funktion nicht beeinträchtigt wird.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: