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Sitzungsvorlage (1.ÄnderungsVO)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
22 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
14.11.16, 16:27
Aktualisiert
14.11.16, 16:27
Sitzungsvorlage (1.ÄnderungsVO)

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Inhalt der Datei

1. Verordnung zur Änderung der „Gebühren- und Entgeltordnung für Parkautomaten im Gebiet der Stadt Jülich - Parkgebühren- und Entgeltordnung - vom 21.10.2013 Aufgrund des § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310) und des § 1 der Verordnung über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 04.02.1981 (GV NW S. 48/ SGV NW 92), geändert durch Verordnung vom 10.09.1991 (GV NW S. 265) in Verbindung mit § 38 b des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NW S. 538/SGV NW 2060) jeweils in der bei Erlass dieser Gebührenordnung geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am _________ folgende geänderte Gebühren- und Entgeltordnung für Parkautomaten im Gebiet der Stadt Jülich erlassen: § 1 Parkgebühren Innenstadt (1) Der § 2 Absatz 1Ziffer b) der Parkgebührenordnung wird wie folgt geändert: „b) für die Stellplätze an der Baier-, Kapuziner-, Köln-, Kurfürstenstraße, Teilstück Römerstraße zwischen Kurfürsten-/Neusser-/Große Rurstraße, Post-, Große Rur-, Neusser Straße sowie für den Parkplatz Große Rurstraße südlich der Kleinen Kölnstraße und den Parkplatz Breslauerstraße auf 0,70 € je halbe Stunde.“ (2) Der § 2 Absatz 1 Ziffer c) der Parkgebührenordnung wird wie folgt geändert: „c) für die übrigen entsprechend ausgeschilderten Stellplätze auf Plätzen und an Straßen auf 0,40 € je halbe Stunde.“ § 2 Parkdeck und Tiefgeschosse Parkhaus Zitadelle (1) Der § 2 Abs. 1 Ziffer a) der Parkgebührenordnung wird wie folgt geändert: „a) für das obere Parkdeck des Parkhauses Zitadelle auf 0,70 EUR je halbe Stunde.“ (2) Der § 3 Abs. 1 Ziffer a) der Parkgebührenordnung wird wie folgt geändert: „a) 0,40 EUR je halbe Stunde für die ersten drei Stunden und auf 0,40 EUR je weitere Stunde.“ (3) Der § 3 Abs. 1 Ziffer b) der Parkgebührenordnung wird wie folgt geändert: „ b) Dauerparkcoins monatlich 45 EUR.“ (4) Der § 3 Abs. 1 Ziffer c) der Parkgebührenordnung wird wie folgt geändert: „c) Ausstellung von Ersatzparkcoins 15 EUR.“ -2- §3 Die geänderten Gebühren treten zum 01.01.2017 in Kraft.