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Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F 8 b, Gewerbegebiet Stockheim, bezüglich des Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,6 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F 8 b, Gewerbegebiet Stockheim, bezüglich des Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben) Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F 8 b, Gewerbegebiet Stockheim, bezüglich des Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 47/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 24.04.1997 22.05.1997 03.06.1997 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F 8 b, Gewerbegebiet Stockheim, bezüglich des Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 20. 11. 1996 die Aufstellung des 2. Änderungsplanes zum Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. F 8 b, Ortsteil Stockheim, "Gewerbegebiet Stockheim", gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 2 (4) BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung beschlossen. Gemäß § 3 (1) BauGB fand am 11. März 1997 um 17.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Kreuzau die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung statt. Von der rechtlichen Möglichkeit der Vorinformation und von der Teilnahme an der formellen Bürgerversammlung wurde kein Gebrauch gemacht. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Offenlage des 2. Änderungsplanes zum Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. F 8 b, Ortsteil Stockheim, "Gewerbegebiet Stockheim", gemäß § 3 (2) BauGB zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -Keine- III. Beschlußvorschlag: "Die Offenlage des 2. Änderungsplanes zum Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. F 8 b, Ortsteil Stockheim, "Gewerbegebiet Stockheim", bezüglich des Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben gemäß § 3 Abs. 5 BauNVO wird gemäß § 3 (2) BauGB mit der dazugehörigen Begründung beschlossen." 2 Der Gemeindedirektor Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: