Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,6 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen
BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
47/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
TOP:
24.04.1997
22.05.1997
03.06.1997
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F 8 b, Gewerbegebiet Stockheim, bezüglich des Ausschlusses
von Einzelhandelsbetrieben
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 20. 11. 1996 die Aufstellung des 2. Änderungsplanes zum
Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. F 8 b, Ortsteil Stockheim, "Gewerbegebiet Stockheim", gemäß § 2 (1)
BauGB in Verbindung mit § 2 (4) BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung beschlossen.
Gemäß § 3 (1) BauGB fand am 11. März 1997 um 17.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Kreuzau die
Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung statt.
Von der rechtlichen Möglichkeit der Vorinformation und von der Teilnahme an der formellen Bürgerversammlung
wurde kein Gebrauch gemacht.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Offenlage des 2. Änderungsplanes zum Bebauungsplan der Gemeinde
Kreuzau Nr. F 8 b, Ortsteil Stockheim, "Gewerbegebiet Stockheim", gemäß § 3 (2) BauGB zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-Keine-
III. Beschlußvorschlag:
"Die Offenlage des 2. Änderungsplanes zum Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. F 8 b, Ortsteil
Stockheim, "Gewerbegebiet Stockheim", bezüglich des Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben gemäß § 3
Abs. 5 BauNVO wird gemäß § 3 (2) BauGB mit der dazugehörigen Begründung beschlossen."
2
Der Gemeindedirektor
Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: