Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl /621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
206/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
TOP:
04.12.1997
09.12.1997
16.12.1997
Vorhaben- und Erschließungsplan "Standortsicherung Firma Strepp Hochkoppelmühle";
hier:
Satzungsbeschluß gemäß § 7 Abs. 1 BauGB-MaßnG
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 23. 11. 1995 den Aufstellungsbeschluß gemäß § 7 Abs. 3
BauGB-MaßnG für den o. a. Vorhaben- und Erschließungsplan gefaßt.
In der Sitzung vom 29. 08. 1996 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau dem vorliegenden Entwurf der Satzung über den
Vorhaben- und Erschließungsplan zugestimmt.
Gleichzeitig wurde gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 die Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange in
entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 2 und 3 des BauGB und des § 4 des BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes nebst Begründung hat in der Zeit vom 07. März 1997 bis 07.
April 1997 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Anläßlich der Offenlage wurden von privaten Grundstückseigentümern keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.
Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden zunächst folgende Bedenken und Anregungen vorgetragen:
1.
Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, hatte mit Schreiben vom 20. 03. 1997 wegen eventuell
vorhandener archäologischer Substanz Bedenken vorgetragen und gleichzeitig eine archäologische
Prospektion gefordert. Aufgrund dieser Bedenken hat die Firma Strepp eine entsprechende Prospektion in
Auftrag gegeben. In Abstimmung mit dem Rheinischen Amt für Boden- und Denkmalpflege wurden die
entsprechenden Arbeiten vom Büro LAND GmbH, Aldenhoven, durchgeführt. Der Abschlußbericht datiert
vom 28. Juli 1997. Die Untersuchungen haben ergeben, daß innerhalb der Prospektionsfläche keine
römischen Funde nachgewiesen werden konnten. Die Bedenken des Rheinischen Amtes für Boden- und
Denkmalpflege sind somit ausgeräumt.
2.
Das Staatliche Umweltamt Aachen hatte zunächst Bedenken wegen der gutachtlichen Stellungnahme zur
Sicherstellung des vorbeugenden Immissionsschutzes geltend gemacht, und zwar wegen der nicht
einzuhaltenden dB(A)-Werte im Bereich des firmeneigenen Wohnhauses (IP 6) sowie nicht einzuhaltender
dB(A)-Werte bei Inbetriebnahme der neuen PM 5 unter Beibehaltung der PM 1 und PM 2.
Aufgrund zahlreicher Gespräche mit dem StUA Aachen und der Bezirksregierung Köln konnte hier
zwischenzeitlich jedoch auch eine Einigung erzielt werden.
Die Firma Strepp hat sich im Durchführungsvertrag verpflichtet, eine Wohnnutzung des firmeneigenen
Wohnhauses bis zum 31. 12. 2001 aufzugeben. Darüber hinaus hat sich die Firma Strepp im
Durchführungsvertrag verpflichtet, die PM 2 zum 31. 12. 1997 stillzulegen und erst nach der Stillegung die PM
5 in Betrieb zu nehmen.
Die Bedenken des StUA Aachen sind somit ebenfalls ausgeräumt.
Da der vor dem Satzungsbeschluß zwingend vorgeschriebene Durchführungsvertrag vorliegt, schlage ich Ihnen
nunmehr vor, den Satzungsbeschluß gemäß § 7 Abs. 1 BauGB-MaßnG zu fassen.
2
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sämtliche mit der Verwirklichung des Vorhaben- und Erschließungsplanes verbundenen Kosten gehen zu Lasten des
Antragstellers.
III. Beschlußvorschlag:
"Der Vorhaben- und Erschließungsplan "Standortsicherung Firma Strepp Hochkoppelmühle" wird gemäß § 7
Abs. 1 BauGB-MaßnG als Satzung beschlossen."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: