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Allgemeine Vorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan "Standortsicherung Firma Strepp Hochkoppelmühle"; hier: Satzungsbeschluß gemäß § 7 Abs. 1 BauGB-MaßnG)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan "Standortsicherung Firma Strepp Hochkoppelmühle";
hier:	Satzungsbeschluß gemäß § 7 Abs. 1 BauGB-MaßnG) Allgemeine Vorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan "Standortsicherung Firma Strepp Hochkoppelmühle";
hier:	Satzungsbeschluß gemäß § 7 Abs. 1 BauGB-MaßnG)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 206/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 04.12.1997 09.12.1997 16.12.1997 Vorhaben- und Erschließungsplan "Standortsicherung Firma Strepp Hochkoppelmühle"; hier: Satzungsbeschluß gemäß § 7 Abs. 1 BauGB-MaßnG I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 23. 11. 1995 den Aufstellungsbeschluß gemäß § 7 Abs. 3 BauGB-MaßnG für den o. a. Vorhaben- und Erschließungsplan gefaßt. In der Sitzung vom 29. 08. 1996 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau dem vorliegenden Entwurf der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan zugestimmt. Gleichzeitig wurde gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 die Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 2 und 3 des BauGB und des § 4 des BauGB beschlossen. Der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes nebst Begründung hat in der Zeit vom 07. März 1997 bis 07. April 1997 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Anläßlich der Offenlage wurden von privaten Grundstückseigentümern keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden zunächst folgende Bedenken und Anregungen vorgetragen: 1. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, hatte mit Schreiben vom 20. 03. 1997 wegen eventuell vorhandener archäologischer Substanz Bedenken vorgetragen und gleichzeitig eine archäologische Prospektion gefordert. Aufgrund dieser Bedenken hat die Firma Strepp eine entsprechende Prospektion in Auftrag gegeben. In Abstimmung mit dem Rheinischen Amt für Boden- und Denkmalpflege wurden die entsprechenden Arbeiten vom Büro LAND GmbH, Aldenhoven, durchgeführt. Der Abschlußbericht datiert vom 28. Juli 1997. Die Untersuchungen haben ergeben, daß innerhalb der Prospektionsfläche keine römischen Funde nachgewiesen werden konnten. Die Bedenken des Rheinischen Amtes für Boden- und Denkmalpflege sind somit ausgeräumt. 2. Das Staatliche Umweltamt Aachen hatte zunächst Bedenken wegen der gutachtlichen Stellungnahme zur Sicherstellung des vorbeugenden Immissionsschutzes geltend gemacht, und zwar wegen der nicht einzuhaltenden dB(A)-Werte im Bereich des firmeneigenen Wohnhauses (IP 6) sowie nicht einzuhaltender dB(A)-Werte bei Inbetriebnahme der neuen PM 5 unter Beibehaltung der PM 1 und PM 2. Aufgrund zahlreicher Gespräche mit dem StUA Aachen und der Bezirksregierung Köln konnte hier zwischenzeitlich jedoch auch eine Einigung erzielt werden. Die Firma Strepp hat sich im Durchführungsvertrag verpflichtet, eine Wohnnutzung des firmeneigenen Wohnhauses bis zum 31. 12. 2001 aufzugeben. Darüber hinaus hat sich die Firma Strepp im Durchführungsvertrag verpflichtet, die PM 2 zum 31. 12. 1997 stillzulegen und erst nach der Stillegung die PM 5 in Betrieb zu nehmen. Die Bedenken des StUA Aachen sind somit ebenfalls ausgeräumt. Da der vor dem Satzungsbeschluß zwingend vorgeschriebene Durchführungsvertrag vorliegt, schlage ich Ihnen nunmehr vor, den Satzungsbeschluß gemäß § 7 Abs. 1 BauGB-MaßnG zu fassen. 2 II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sämtliche mit der Verwirklichung des Vorhaben- und Erschließungsplanes verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers. III. Beschlußvorschlag: "Der Vorhaben- und Erschließungsplan "Standortsicherung Firma Strepp Hochkoppelmühle" wird gemäß § 7 Abs. 1 BauGB-MaßnG als Satzung beschlossen." Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: