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Allgemeine Vorlage (8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich "Marienstraße"; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,9 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich "Marienstraße";
hier:	 Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 75/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 05.08.1999 12.08.1999 06.09.1999 TOP: 8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich „Marienstraße“; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 06. 09. 1999 die 8. Änderung -vereinfachte Änderung- des o. a. Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschließen. Ich verweise hierzu auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 74/99 vom 31. 05. 1999. Da von der Planänderung weder öffentliche noch private Belange berührt sind, schlage ich Ihnen zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen vor, in der gleichen Sitzung bereits den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, sämtliche mit der Änderung des B-Planes verbundenen Kosten zu übernehmen. III. Beschlussvorschlag: „Die 8. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich „Marienstraße“, wird als Satzung gem. § 10 BauGB mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: