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Allgemeine Vorlage (4. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, "Dürener Straße/Heribertstraße/Im Auerfeld")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (4. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, "Dürener Straße/Heribertstraße/Im Auerfeld") Allgemeine Vorlage (4. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, "Dürener Straße/Heribertstraße/Im Auerfeld")

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen -Az.: 621-00/E 6, 4. Ä.BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 103/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 04.09.1997 17.09.1997 25.09.1997 4. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, "Dürener Straße/Heribertstraße/Im Auerfeld" I. Sach- und Rechtslage: Zum Zwecke der Errichtung eines Kindergartens beabsichtigt die Gemeinde, das kircheneigene Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Nr. 401, zu erwerben. Das Grundstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es liegt innerhalb der Plangrenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, und ist dort als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Signatur Kindergarten festgesetzt. Wie Sie der beigefügten Fotokopie eines Auszuges aus dem Bebauungsplan entnehmen können, ist ein Teilbereich der überbaubaren Fläche in einer Größe von 12 x 8 m mit zwingend zweigeschossig festgesetzt. Die Größe des zu errichtenden Kindergartens muß den Bestimmungen hinsichtlich des Bau's und Ausstattung von Kindertageseinrichtungen entsprechen. Infolge der im Bebauungsplan festgesetzten zwingenden Zweigeschossigkeit wäre das Bauvolumen so groß, daß erhebliche Mehrkosten auf die Gemeinde zukommen würden, die nicht zuschußfähig sind. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Festsetzung "zwingend zweigeschossig" durch die Festsetzung "bis zweigeschossig" zu ersetzen. Da durch die beabsichtigte Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird vorgeschlagen, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden sich auf ca. 400,00 DM belaufen. Diese stehen im Verwaltungshaushalt unter Position 1610.6501.3 zur Verfügung. III. Beschlußvorschlag: "Die 4. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, "Dürener Straße/Heribertstraße/Im Auerfeld", wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. 2 Die Änderung erstreckt sich darauf, die im Bereich des Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Nr. 401, festgesetzte zwingende Zweigeschossigkeit in eine bis zu zweigeschossige Bebauung umzuwandeln." Der Gemeindedirektor - Ramm -Anlage- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: