Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen -Az.: 621-00/E 6, 4. Ä.BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
103/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
TOP:
04.09.1997
17.09.1997
25.09.1997
4. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, "Dürener
Straße/Heribertstraße/Im Auerfeld"
I. Sach- und Rechtslage:
Zum Zwecke der Errichtung eines Kindergartens beabsichtigt die Gemeinde, das kircheneigene Grundstück Gemarkung
Kreuzau, Flur 3, Nr. 401, zu erwerben.
Das Grundstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Es liegt innerhalb der Plangrenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, und ist dort als
Fläche für den Gemeinbedarf mit der Signatur Kindergarten festgesetzt.
Wie Sie der beigefügten Fotokopie eines Auszuges aus dem Bebauungsplan entnehmen können, ist ein Teilbereich der
überbaubaren Fläche in einer Größe von 12 x 8 m mit zwingend zweigeschossig festgesetzt.
Die Größe des zu errichtenden Kindergartens muß den Bestimmungen hinsichtlich des Bau's und Ausstattung von
Kindertageseinrichtungen entsprechen.
Infolge der im Bebauungsplan festgesetzten zwingenden Zweigeschossigkeit wäre das Bauvolumen so groß, daß
erhebliche Mehrkosten auf die Gemeinde zukommen würden, die nicht zuschußfähig sind.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Festsetzung "zwingend zweigeschossig" durch die Festsetzung
"bis zweigeschossig" zu ersetzen.
Da durch die beabsichtigte Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird vorgeschlagen, ein
vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden sich auf ca. 400,00 DM belaufen.
Diese stehen im Verwaltungshaushalt unter Position 1610.6501.3 zur Verfügung.
III. Beschlußvorschlag:
"Die 4. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau,
"Dürener Straße/Heribertstraße/Im Auerfeld", wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
beschlossen.
2
Die Änderung erstreckt sich darauf, die im Bereich des Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Nr. 401,
festgesetzte zwingende Zweigeschossigkeit in eine bis zu zweigeschossige Bebauung umzuwandeln."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -Anlage-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: