Daten
Kommune
Kreuzau
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10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
74/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
05.08.1999
12.08.1999
06.09.1999
TOP: 8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim,
Teilbereich „Marienstraße“;
hier:
Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 06. Mai 1999 beantragt das Architekturbüro Rövenich im Auftrage des Grundstückseigentümers
eine Änderung des o. a. Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Gemarkung Stockheim, Flur 11, Flurstück 191.
Das Antragsschreiben ist als Anlage beigefügt.
Die Änderung beinhaltet die Erweiterung der überbaubaren Fläche. Die Erweiterungsfläche ist in der beiliegenden
Ablichtung aus dem B-Plan schraffiert dargestellt.
Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dem Antrag stattzugeben. Durch die Planänderung werden
weder öffentliche und private Belange, noch die Gründzüge der Planung berührt.
Aus diesem Grunde schlage ich Ihnen vor, im Rahmen einer vereinfachten Änderung die überbaubare Fläche auf der
Parzelle 191 antragsgemäß zu ändern.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, sämtliche mit der Änderung des B-Planes verbundenen Kosten zu übernehmen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung der 8. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2,
Ortsteil Stockheim, Teilbereich „Marienstraße“, wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
beschlossen.
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:_____ Ja:_____
Nein: _____ Enthaltungen: ___
- Anlagen -