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Beschlussvorlage (Vorberatung der Zweiten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Zweiten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Vorberatung der Zweiten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-109/2004 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Hauptausschuss Bemerkungen: 30.11.2004 Betreff: Vorberatung der Zweiten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005 Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die im Entwurf vorgelegte Zweite Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Um die gemäß § 6 KAG ansatzfähigen Kosten zu decken, muss aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2005 der Literpreis als Gebührenmaßstab für die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr erhöht werden auf 0,094324 €. Der Literpreis im laufenden Jahr beträgt 0,083352 €. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 13,16 %. Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung auf der Basis des errechneten Literpreises für das Jahr 2005 zu ändern. Der Entwurf der entsprechenden Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister