Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 12. November 1997
Vorlagen-Nr.
202/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
26.11.1997
TOP: Teilweise Sperrung der Rurbrücke Winden;
hier: Zügige Durchführung der Sanierungsarbeiten
-Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung-
I. Sach- und Rechtslage:
Am 12.11.1997 wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO mit folgendem Wortlaut gefaßt:
"Der Kreis Düren ist mit Nachdruck aufzufordern, die Planungs- und Ausführungskosten für das
Haushaltsjahr 1998 bereitzustellen."
Die Entscheidung ist nunmehr gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO vom Rat zu genehmigen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Entfällt.
III. Beschlußvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO wie
folgt:
"Der Kreis Düren ist mit Nachdruck aufzufordern, die Planungs- und Ausführungskosten für das Haushaltsjahr
1998 bereitzustellen."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: