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Allgemeine Vorlage (Teilweise Sperrung der Rurbrücke Winden; hier: Zügige Durchführung der Sanierungsarbeiten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,6 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Teilweise Sperrung der Rurbrücke Winden;
hier: Zügige Durchführung der Sanierungsarbeiten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 12. November 1997 Vorlagen-Nr. 202/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 26.11.1997 TOP: Teilweise Sperrung der Rurbrücke Winden; hier: Zügige Durchführung der Sanierungsarbeiten -Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung- I. Sach- und Rechtslage: Am 12.11.1997 wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO mit folgendem Wortlaut gefaßt: "Der Kreis Düren ist mit Nachdruck aufzufordern, die Planungs- und Ausführungskosten für das Haushaltsjahr 1998 bereitzustellen." Die Entscheidung ist nunmehr gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO vom Rat zu genehmigen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Entfällt. III. Beschlußvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO wie folgt: "Der Kreis Düren ist mit Nachdruck aufzufordern, die Planungs- und Ausführungskosten für das Haushaltsjahr 1998 bereitzustellen." Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: