Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Az.:
Z 2/ A 79/2006
Datum:
16.08.2006
Stabsstelle 80
GB III/ 50
X Öffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Nichtöffentliche Sitzung
06.09.2006
Anregung vom 07.07.2006 gemäß § 21 KrO NW
hier: Gründung eines “Bündnisses für Arbeit im Kreis Euskirchen”
Herr Schmitz beantragt mit Schreiben vom 07.07.2006 die Einrichtung eines Bündnisses für Arbeit
im Kreis Euskirchen, entsprechend einem in der Stadt Köln realisierten Modell.
Bei dem Kölner Bündnis für Arbeit handelt es sich um einen „Runden Tisch“, dem als Mitglieder
die Agentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammer Köln, die Handwerkskammer Köln, der
DGB Region Köln, die Kreishandwerkerschaft, der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie sowie Vertreter verschiedener Dezernate in der Kölner Stadtverwaltung sowie der vier großen Ratsfraktionen angehören.
Das Kölner Bündnis für Arbeit verfolgt insbesondere folgende Ziele:
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Ausbau der Infrastruktur als Voraussetzung für effektive Ansiedlungspolitik und
Bestandspflege
•
Kooperation der verschiedenen Akteure bei der Standortsicherung
•
Förderung der Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften
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Arbeitsmarktmonitoring
•
Erarbeitung eines Handlungsprogramms zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
Da die vorgenannten Ziele bereits in ausreichendem Maße u.a. von folgenden Gremien im Kreis
Euskirchen und der Region Aachen wahrgenommen werden, ist derzeit für den hiesigen Raum
kein Bedarf an einem zusätzlichen „Bündnis für Arbeit“ erkennbar:
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Facharbeitskreis „Moderne Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit“ bei der Regionalagentur
Aachen
Lenkungskreis der Regionalagentur Aachen
Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept“
Arbeitsgruppen im Rahmen der Zukunftsinitiative Eifel
Runde Tische der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Unternehmen in der Krise
Massenentlassungs-Ausschuss bei der Agentur für Arbeit
Wirtschaftsförderungskonferenz
Gremien der AGIT (Beirat, Arbeitskreis der Wirtschaftsförderer, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung)
Zudem ist der Kreis Euskirchen Mitträger zweier Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, nämlich
des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) und der Technik-Agentur Euskirchen (TAE) GmbH.
Seite - 2 Auf diesem Weg engagiert sich der Kreis Euskirchen unmittelbar für die Schaffung und Sicherung
von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. In der Trägerschaft sowie den begleitenden Gremien der
beiden Einrichtungen befinden sich nahezu alle vergleichbaren Einrichtungen der Region Aachen,
die sich im Kölner Bündnis für Arbeit zusammengeschlossen haben.
Das Ziel der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen wird auch mit den bedarfsorientierten
Unternehmerbesuchen des Landrates und den Beratungsangeboten der Stabsstelle für Strukturund Wirtschaftsförderung verfolgt.
Eine weitere wichtige arbeitsmarktpolitische Maßnahme war die Einrichtung einer Bildungsberatungsstelle für den Kreis Euskirchen im Frühjahr 2006. Diese Beratungsstelle – ebenfalls bei der
Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung angesiedelt - informiert über Angebote der beschäftigungssichernden Weiterbildung im Rahmen „Lebenslangen Lernens“ sowie über adäquate
Fördermöglichkeiten, insbesondere den landesseitig eingeführten Bildungsscheck.
ARGE EU-aktiv:
Die Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kreis Euskirchen („ARGE EUaktiv“) kooperiert bei der Erledigung ihrer Aufgaben mit zahlreichen Institutionen. Hierzu gehören
u.a.
o Agentur für Arbeit
o Kreisangehörige Städte und Gemeinden
o Struktur- und Wirtschaftsförderung
o Handwerkskammer/Kreishandwerkerschaft
o Industrie- und Handelskammer
o Regionalagentur Aachen
o Versorgungsämter
o Bildungsträger.
Daneben findet überregional in mehreren Arbeitskreisen und Gremien ein Austausch auf fachlicher
Ebene statt.
Die o.a. Aufzählung ist nicht abschließend und wird bei Bedarf um die Akteure ergänzt, deren
Kompetenz und Verantwortung in Planungs- und Umsetzungsprozessen benötigt wird.
Zur Umsetzung der gesetzlichen Forderungen und der der ARGE übertragenen Verantwortung ist
ein Kontakt mit allen wichtigen Akteuren des Arbeitsmarktes gewährleistet.
Generell ist zu sagen, dass im hochindustrialisierten Kölner Stadtgebiet mit stärker krisenanfälligen
Großunternehmen naturgemäß andere arbeitsmarkpolitische Organisationsmodelle und
Instrumente zum Einsatz kommen, als im mittelständisch geprägten Kreis Euskirchen.
Selbst in städtischen Regionen finden sich bei deutschlandweiter Betrachtung jedoch nur sehr
wenige offizielle Bündnisse für Arbeit. Eine Internetrecherche ergab, dass die wenigen existierenden Bündnisse zudem in der Regel lediglich Erklärungen zur Arbeitsmarktpolitik in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeben, ohne in ein echtes operatives Geschäft einzusteigen.
Insofern sind die im Kreis Euskirchen und der Region Aachen bestehenden Strukturen und Initiativen zur Belebung des Arbeitsmarktes als in jedem Falle zielführender anzusehen.
Empfehlung:
Der Antrag von Herrn Adolf Schmitz auf Gründung eines Bündnisses für Arbeit im Kreis Euskirchen sollte daher abgelehnt werden.
gez. Rosenke