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Antrag allgemein (Anregung vom 07.07.2006 gemäß § 21 KrO NW hier: Gründung eines "Bündnisses für Arbeit im Kreis Euskirchen")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Antrag allgemein (Anregung vom 07.07.2006 gemäß § 21 KrO NW
hier: Gründung eines "Bündnisses für Arbeit im Kreis Euskirchen") Antrag allgemein (Anregung vom 07.07.2006 gemäß § 21 KrO NW
hier: Gründung eines "Bündnisses für Arbeit im Kreis Euskirchen")

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Az.: Z 2/ A 79/2006 Datum: 16.08.2006 Stabsstelle 80 GB III/ 50 X Öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss Nichtöffentliche Sitzung 06.09.2006 Anregung vom 07.07.2006 gemäß § 21 KrO NW hier: Gründung eines “Bündnisses für Arbeit im Kreis Euskirchen” Herr Schmitz beantragt mit Schreiben vom 07.07.2006 die Einrichtung eines Bündnisses für Arbeit im Kreis Euskirchen, entsprechend einem in der Stadt Köln realisierten Modell. Bei dem Kölner Bündnis für Arbeit handelt es sich um einen „Runden Tisch“, dem als Mitglieder die Agentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammer Köln, die Handwerkskammer Köln, der DGB Region Köln, die Kreishandwerkerschaft, der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie sowie Vertreter verschiedener Dezernate in der Kölner Stadtverwaltung sowie der vier großen Ratsfraktionen angehören. Das Kölner Bündnis für Arbeit verfolgt insbesondere folgende Ziele: • Ausbau der Infrastruktur als Voraussetzung für effektive Ansiedlungspolitik und Bestandspflege • Kooperation der verschiedenen Akteure bei der Standortsicherung • Förderung der Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften • Arbeitsmarktmonitoring • Erarbeitung eines Handlungsprogramms zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Da die vorgenannten Ziele bereits in ausreichendem Maße u.a. von folgenden Gremien im Kreis Euskirchen und der Region Aachen wahrgenommen werden, ist derzeit für den hiesigen Raum kein Bedarf an einem zusätzlichen „Bündnis für Arbeit“ erkennbar: • • • • • • • • Facharbeitskreis „Moderne Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit“ bei der Regionalagentur Aachen Lenkungskreis der Regionalagentur Aachen Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ Arbeitsgruppen im Rahmen der Zukunftsinitiative Eifel Runde Tische der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Unternehmen in der Krise Massenentlassungs-Ausschuss bei der Agentur für Arbeit Wirtschaftsförderungskonferenz Gremien der AGIT (Beirat, Arbeitskreis der Wirtschaftsförderer, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung) Zudem ist der Kreis Euskirchen Mitträger zweier Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, nämlich des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) und der Technik-Agentur Euskirchen (TAE) GmbH. Seite - 2 Auf diesem Weg engagiert sich der Kreis Euskirchen unmittelbar für die Schaffung und Sicherung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. In der Trägerschaft sowie den begleitenden Gremien der beiden Einrichtungen befinden sich nahezu alle vergleichbaren Einrichtungen der Region Aachen, die sich im Kölner Bündnis für Arbeit zusammengeschlossen haben. Das Ziel der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen wird auch mit den bedarfsorientierten Unternehmerbesuchen des Landrates und den Beratungsangeboten der Stabsstelle für Strukturund Wirtschaftsförderung verfolgt. Eine weitere wichtige arbeitsmarktpolitische Maßnahme war die Einrichtung einer Bildungsberatungsstelle für den Kreis Euskirchen im Frühjahr 2006. Diese Beratungsstelle – ebenfalls bei der Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung angesiedelt - informiert über Angebote der beschäftigungssichernden Weiterbildung im Rahmen „Lebenslangen Lernens“ sowie über adäquate Fördermöglichkeiten, insbesondere den landesseitig eingeführten Bildungsscheck. ARGE EU-aktiv: Die Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kreis Euskirchen („ARGE EUaktiv“) kooperiert bei der Erledigung ihrer Aufgaben mit zahlreichen Institutionen. Hierzu gehören u.a. o Agentur für Arbeit o Kreisangehörige Städte und Gemeinden o Struktur- und Wirtschaftsförderung o Handwerkskammer/Kreishandwerkerschaft o Industrie- und Handelskammer o Regionalagentur Aachen o Versorgungsämter o Bildungsträger. Daneben findet überregional in mehreren Arbeitskreisen und Gremien ein Austausch auf fachlicher Ebene statt. Die o.a. Aufzählung ist nicht abschließend und wird bei Bedarf um die Akteure ergänzt, deren Kompetenz und Verantwortung in Planungs- und Umsetzungsprozessen benötigt wird. Zur Umsetzung der gesetzlichen Forderungen und der der ARGE übertragenen Verantwortung ist ein Kontakt mit allen wichtigen Akteuren des Arbeitsmarktes gewährleistet. Generell ist zu sagen, dass im hochindustrialisierten Kölner Stadtgebiet mit stärker krisenanfälligen Großunternehmen naturgemäß andere arbeitsmarkpolitische Organisationsmodelle und Instrumente zum Einsatz kommen, als im mittelständisch geprägten Kreis Euskirchen. Selbst in städtischen Regionen finden sich bei deutschlandweiter Betrachtung jedoch nur sehr wenige offizielle Bündnisse für Arbeit. Eine Internetrecherche ergab, dass die wenigen existierenden Bündnisse zudem in der Regel lediglich Erklärungen zur Arbeitsmarktpolitik in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeben, ohne in ein echtes operatives Geschäft einzusteigen. Insofern sind die im Kreis Euskirchen und der Region Aachen bestehenden Strukturen und Initiativen zur Belebung des Arbeitsmarktes als in jedem Falle zielführender anzusehen. Empfehlung: Der Antrag von Herrn Adolf Schmitz auf Gründung eines Bündnisses für Arbeit im Kreis Euskirchen sollte daher abgelehnt werden. gez. Rosenke