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Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion auf Geschwindigkeitskontrollen und Zusatzsicherung des Radweges im Bereich der Eifelstraße in Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion auf Geschwindigkeitskontrollen und Zusatzsicherung des Radweges im Bereich der Eifelstraße in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion auf Geschwindigkeitskontrollen und Zusatzsicherung des Radweges im Bereich der Eifelstraße in Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden/641-18 BE: Herr Linden /Herr Schmühl Kreuzau, 11. November 1997 Vorlagen-Nr. 201/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 04.12.1997 09.12.1997 16.12.1997 TOP: Antrag der SPD-Fraktion auf Geschwindigkeitskontrollen und Zusatzsicherung des Radweges im Bereich der Eifelstraße in Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 22.10.1997 einen Antrag der SPD-Fraktion zur Kenntnis genommen und an den Fachausschuß verwiesen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Seitens der Verwaltung bestehen zunächst keine Bedenken, bei der Kreispolizeibehörde Geschwindigkeitskontrollen für den Bereich der Eifelstraße mit anschließender Ergebnisbekanntgabe an die Gemeinde Kreuzau zu beantragen. Zu dem weitergehenden Antrag nimmt die Verwaltung in verkehrsrechtlicher Hinsicht wie folgt Stellung: Der Radweg wurde seinerzeit durch eine durchgehende weiße Doppelmarkierung eindeutig von der Fahrbahn für Kraftfahrzeuge abgetrennt, so daß er von anderen Verkehrsteilnehmern als Radfahrern nicht befahren werden darf. Die Benutzung des Radweges für Radfahrer ist beginnend am Kapellenweg durch VZ 237 (Sonderweg Radfahrer) zwingend vorgeschrieben. Damit kein Kraftfahrer bei einem eventuellen Überholvorgang in der Eifelstraße (Fahrtrichtung vom Feuerwehrgerätehaus in Richtung Hauptstraße) den Radweg dennoch verbotswidrig benutzt, ist das Überholen in der Eifelstraße durch VZ 276 StVO (Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art) verboten. Beginnend am Kapellenweg ist das Befahren der Eifelstraße in Richtung Feuerwehrgerätehaus durch VZ 267 StVO für sämtliche Fahrzeugarten verboten. Somit bestehen in rechtlicher Hinsicht zunächst klare verkehrsrechtliche Anordnungen, die diesbezüglich eine Gefährdung von Radfahrern ausschließen. Gleichwohl ist nicht zu verkennen, daß es generell und wohl auch vorliegend Verkehrsrüpel gibt, die selbst strengste verkehrsrechtliche Anordnungen schlichtweg ignorieren. So schließe ich in der Tat nicht aus, daß Kraftfahrer im in Rede stehenden Bereich das VZ 267 mißachten und gegen die Einbahnstraße bis zur Südstraße oder sogar bis zur Straße "Im Hirnfeld" fahren. Es steht für mich allerdings zweifelsfrei fest, daß dieses durch nichts zu rechtfertigende Verhalten ganz bewußt erfolgt und nicht etwa aufgrund einer unzureichenden Erkennbarkeit des VZ 267 bzw. des klar gekennzeichneten Radweges. Es stellt sich somit die Frage, wie man den mit verkehrswidriger Energie ausgestatteten Verkehrsrowdy tatsächlich davon abhalten kann, weiterhin gegen die Einbahnstraße zu fahren. Nach meiner Überzeugung läßt sich dieses nicht durch eine Aufpflasterung mit einer zusätzlichen Bake bewerkstelligen. Selbst die Aufstellung von weiteren Baken entlang des Radweges wird ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht davon abhalten, zumindest bis zur Südstraße auf der Gegenfahrbahn entgegen der Einbahnstraße zu fahren. Dieses ist wegen der Übersichtlichkeit der Eifel- straße bis zum Feuerwehrgerätehaus hin problemlos möglich. Die Tatsache, daß er dabei ein weiteres verkehrsrechtliches Gebot, nämlich das Rechtsfahrgebot, mißachtet, dürfte den in Rede stehenden uneinsichtigen Kraftfahrer kaum interessieren. Zusammenfassend kommt die Verwaltung daher nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, daß weitere bauliche Maßnahmen oder auch die weitere Aufstellung von Verkehrszeichen gegen den bewußt falsch fahrenden Kraftfahrer nicht den gewünschten Erfolg bringen. Da der SPD-Antrag sich jedoch nicht nur auf derartige Maßnahmen beschränkt, sondern weitere Möglichkeiten offenläßt, bin ich der Auffassung, daß als geeignete Maßnahme nur eine rigorose Kontrolle in Frage kommt. Als Standort der Kontrollen käme der Einmündungsbereich der Südstraße in Frage, da der Falschfahrer die Polizei an dieser Stelle nicht einsehen kann. Von den Verkehrskontrollen verspreche ich mir auch deshalb Erfolg, weil es sich bei den Falschfahrern nach meiner Auffassung um nahezu immer die gleichen Fahrer handeln dürfte. Die Kontrollen können zudem beliebig oft wiederholt werden, so daß selbst der hartnäckigste 2 Falschfahrer nach gegebenenfalls mehrfach verhängten die Einbahnstraße zu fahren. Verwarnungsgeldern nicht mehr gewillt sein wird, gegen II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. III. Beschlußvorschlag: "1. Dem SPD-Antrag, in der Eifelstraße Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, wird stattgegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Polizei einen entsprechenden Antrag zu stellen und dem Rat der Gemeinde Kreuzau über das Ergebnis der Kontrollen zu berichten. 2. Um uneinsichtige Kraftfahrer zukünftig davon abzuhalten, vom Einmündungsbereich Eifelstraße/Kapellenweg aus gegen die Einbahnstraße bis zur Straße "Im Hirnfeld" oder zur Südstraße zu fahren, wird der Bereich über einen längeren Zeitraum hin sukzessive überwacht. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Polizei einen entsprechenden Antrag zu stellen und dem Rat der Gemeinde Kreuzau ebenfalls über das Ergebnis der Kontrollen zu berichten." Der Gemeindedirektor - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: