Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden/641-18
BE: Herr Linden /Herr Schmühl
Kreuzau, 11. November 1997
Vorlagen-Nr.
201/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
04.12.1997
09.12.1997
16.12.1997
TOP: Antrag der SPD-Fraktion auf Geschwindigkeitskontrollen und Zusatzsicherung des Radweges im Bereich der
Eifelstraße in Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 22.10.1997 einen Antrag der SPD-Fraktion zur Kenntnis
genommen und an den Fachausschuß verwiesen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Seitens der Verwaltung bestehen zunächst keine Bedenken, bei der Kreispolizeibehörde Geschwindigkeitskontrollen für
den Bereich der Eifelstraße mit anschließender Ergebnisbekanntgabe an die Gemeinde Kreuzau zu beantragen.
Zu dem weitergehenden Antrag nimmt die Verwaltung in verkehrsrechtlicher Hinsicht wie folgt Stellung:
Der Radweg wurde seinerzeit durch eine durchgehende weiße Doppelmarkierung eindeutig von der Fahrbahn für
Kraftfahrzeuge abgetrennt, so daß er von anderen Verkehrsteilnehmern als Radfahrern nicht befahren werden darf. Die
Benutzung des Radweges für Radfahrer ist beginnend am Kapellenweg durch VZ 237 (Sonderweg Radfahrer)
zwingend vorgeschrieben. Damit kein Kraftfahrer bei einem eventuellen Überholvorgang in der Eifelstraße
(Fahrtrichtung vom Feuerwehrgerätehaus in Richtung Hauptstraße) den Radweg dennoch verbotswidrig benutzt, ist das
Überholen in der Eifelstraße durch VZ 276 StVO (Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art) verboten. Beginnend am
Kapellenweg ist das Befahren der Eifelstraße in Richtung Feuerwehrgerätehaus durch VZ 267 StVO für sämtliche
Fahrzeugarten verboten. Somit bestehen in rechtlicher Hinsicht zunächst klare verkehrsrechtliche Anordnungen, die
diesbezüglich eine Gefährdung von Radfahrern ausschließen.
Gleichwohl ist nicht zu verkennen, daß es generell und wohl auch vorliegend Verkehrsrüpel gibt, die selbst strengste
verkehrsrechtliche Anordnungen schlichtweg ignorieren. So schließe ich in der Tat nicht aus, daß Kraftfahrer im in
Rede stehenden Bereich das VZ 267 mißachten und gegen die Einbahnstraße bis zur Südstraße oder sogar bis zur Straße
"Im Hirnfeld" fahren. Es steht für mich allerdings zweifelsfrei fest, daß dieses durch nichts zu rechtfertigende Verhalten
ganz bewußt erfolgt und nicht etwa aufgrund einer unzureichenden Erkennbarkeit des VZ 267 bzw. des klar
gekennzeichneten Radweges. Es stellt sich somit die Frage, wie man den mit verkehrswidriger Energie ausgestatteten
Verkehrsrowdy tatsächlich davon abhalten kann, weiterhin gegen die Einbahnstraße zu fahren.
Nach meiner Überzeugung läßt sich dieses nicht durch eine Aufpflasterung mit einer zusätzlichen Bake
bewerkstelligen. Selbst die Aufstellung von weiteren Baken entlang des Radweges wird ihn mit hoher
Wahrscheinlichkeit nicht davon abhalten, zumindest bis zur Südstraße auf der Gegenfahrbahn entgegen der
Einbahnstraße zu fahren. Dieses ist wegen der Übersichtlichkeit der Eifel-
straße bis zum Feuerwehrgerätehaus hin problemlos möglich. Die Tatsache, daß er dabei ein weiteres
verkehrsrechtliches Gebot, nämlich das Rechtsfahrgebot, mißachtet, dürfte den in Rede stehenden uneinsichtigen
Kraftfahrer kaum interessieren.
Zusammenfassend kommt die Verwaltung daher nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, daß weitere bauliche
Maßnahmen oder auch die weitere Aufstellung von Verkehrszeichen gegen den bewußt falsch fahrenden Kraftfahrer
nicht den gewünschten Erfolg bringen. Da der SPD-Antrag sich jedoch nicht nur auf derartige Maßnahmen beschränkt,
sondern weitere Möglichkeiten offenläßt, bin ich der Auffassung, daß als geeignete Maßnahme nur eine rigorose
Kontrolle in Frage kommt. Als Standort der Kontrollen käme der Einmündungsbereich der Südstraße in Frage, da der
Falschfahrer die Polizei an dieser Stelle nicht einsehen kann. Von den Verkehrskontrollen verspreche ich mir auch
deshalb Erfolg, weil es sich bei den Falschfahrern nach meiner Auffassung um nahezu immer die gleichen Fahrer
handeln dürfte. Die Kontrollen können zudem beliebig oft wiederholt werden, so daß selbst der hartnäckigste
2
Falschfahrer nach gegebenenfalls mehrfach verhängten
die Einbahnstraße zu fahren.
Verwarnungsgeldern nicht mehr gewillt sein wird, gegen
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
K e i n e.
III. Beschlußvorschlag:
"1.
Dem SPD-Antrag, in der Eifelstraße Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, wird
stattgegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Polizei einen entsprechenden Antrag zu stellen und dem Rat der Gemeinde Kreuzau über das Ergebnis der Kontrollen zu berichten.
2.
Um uneinsichtige Kraftfahrer zukünftig davon abzuhalten, vom Einmündungsbereich Eifelstraße/Kapellenweg aus gegen die Einbahnstraße bis zur Straße "Im Hirnfeld" oder zur Südstraße zu fahren,
wird der Bereich über einen längeren Zeitraum hin sukzessive überwacht. Die Verwaltung wird beauftragt, bei
der Polizei einen entsprechenden Antrag zu stellen und dem Rat der Gemeinde Kreuzau ebenfalls über das
Ergebnis der Kontrollen zu berichten."
Der Gemeindedirektor
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: