Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Errichtung einer Tageseinrichtung für Kinder in Kreuzau, Heribertstraße)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Errichtung einer Tageseinrichtung für Kinder in Kreuzau, Heribertstraße) Allgemeine Vorlage (Errichtung einer Tageseinrichtung für Kinder in Kreuzau, Heribertstraße)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz /Herr Winter Kreuzau, 16. Juli 1997 Vorlagen-Nr. 102/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuß Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 25.08.1997 04.09.1997 17.09.1997 25.09.1997 TOP: Errichtung einer Tageseinrichtung für Kinder in Kreuzau, Heribertstraße I. Sach- und Rechtslage: Am 01.07.1997 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau einstimmig beschlossen, für den Ortsteil Kreuzau eine neue zweigruppige Tageseinrichtung für Kinder zu bauen (V-Nr. 77/97). Standort sollte das kircheneigene Grundstück Flur 3, Nr. 401, sein, welches planerisch als Kindergartengrundstück ausgewiesen ist. Der Erwerb dieser Parzelle wird in einem gesonderten Tagesordnungspunkt behandelt. In Abstimmung mit dem Kreisjugendamt wurde inzwischen ein Plankonzept im Hause erarbeitet, welches als Anlage beigefügt ist. Aus dem ebenfalls beiliegenden Auszug des Bebauungsplanes ist ersichtlich, daß bestimmte baurechtliche Gegebenheiten zu beachten sind. Zur sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks ist es erforderlich, eine Grenzbebauung zum nördlich anschließenden Wohnhaus durchzuführen. Gestrichelt dargestellt ist die Erweiterungsmöglichkeit für eine 3. Gruppe. Die einzelnen Räumlichkeiten entsprechen alle den vom Jugendamt vorgegebenen Richtmaßen. In meiner Sitzungsvorlage vom 9.6.97 - V-Nr. 77/97 - hatte ich dargestellt, daß das Jugendamt wegen früherer Förderungen nicht zustimmt, von vornherein zwei Kindergartengruppen in der Heribertstraße zu bauen und in der vorhandenen Einrichtung in der Bahnhofstraße 25 zwei Hortgruppen unterzubringen. Die bestehende Altersgemischte Gruppe hätte damit entfallen können. Insofern war vom Rat beschlossen worden, im Neubau eine Kindergarten- und eine Hortgruppe einzurichten. Ich habe diese Angelegenheit inzwischen nochmals mit dem Kreisjugendamt besprochen. Da es sich bei der von der Gemeinde angestrebten Lösung eindeutig um die wirtschaftlichere, sowohl im Hinblick auf die Baukosten als auch den Personaleinsatz, handelt, hat das Kreisjugendamt Unterstützung signalisiert und einen entsprechenden Antrag an das Landesjugendamt gerichtet, über den bisher noch nicht entschieden ist. Der vorliegende Plan geht bereits von der Einrichtung von zwei Kindergartengruppen aus. Sollte das Landesjugendamt nicht zustimmen, wäre es erforderlich, im Obergeschoß noch einen Werk-raum für die Hortgruppe von ca. 25 qm Größe einzuplanen. Sofern Sie mit dem Planentwurf einverstanden sind, können auf dieser Grundlage der Zuschußantrag an das Jugendamt und der Bauantrag gestellt werden. 2 II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Richtsatzkosten für eine zweigruppige Einrichtung einschl. Werkraum belaufen sich auf 1.240.000 DM, ohne Werkraum auf 1.174.000 DM. Die Finanzierung soll im Haushalt 1998 vorgenommen werden. III. Beschlußvorschlag: „Das Plankonzept der Verwaltung zum Bau einer Tageseinrichtung für Kinder in Kreuzau, Heribertstraße, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Sofern das Jugendamt zustimmt, ist die Einrichtung eines zweigruppigen Kindergartens zu planen. Ansonsten verbleibt es beim Beschluß vom 1.7.97 zum Bau einer Kindergarten- und einer Hortgruppe.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: Anlage: Planentwurf Auszug aus dem Bebauungsplan Lageplan