Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz /Herr Winter
Kreuzau, 16. Juli 1997
Vorlagen-Nr.
102/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuß
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
25.08.1997
04.09.1997
17.09.1997
25.09.1997
TOP: Errichtung einer Tageseinrichtung für Kinder in Kreuzau, Heribertstraße
I. Sach- und Rechtslage:
Am 01.07.1997 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau einstimmig beschlossen, für den Ortsteil Kreuzau eine neue
zweigruppige Tageseinrichtung für Kinder zu bauen (V-Nr. 77/97). Standort sollte das kircheneigene Grundstück Flur
3, Nr. 401, sein, welches planerisch als Kindergartengrundstück ausgewiesen ist. Der Erwerb dieser Parzelle wird in
einem gesonderten Tagesordnungspunkt behandelt.
In Abstimmung mit dem Kreisjugendamt wurde inzwischen ein Plankonzept im Hause erarbeitet, welches als Anlage
beigefügt ist. Aus dem ebenfalls beiliegenden Auszug des Bebauungsplanes ist ersichtlich, daß bestimmte baurechtliche
Gegebenheiten zu beachten sind. Zur sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks ist es erforderlich, eine Grenzbebauung
zum nördlich anschließenden Wohnhaus durchzuführen. Gestrichelt dargestellt ist die Erweiterungsmöglichkeit für eine
3. Gruppe. Die einzelnen Räumlichkeiten entsprechen alle den vom Jugendamt vorgegebenen Richtmaßen.
In meiner Sitzungsvorlage vom 9.6.97 - V-Nr. 77/97 - hatte ich dargestellt, daß das Jugendamt wegen früherer
Förderungen nicht zustimmt, von vornherein zwei Kindergartengruppen in der Heribertstraße zu bauen und in der
vorhandenen Einrichtung in der Bahnhofstraße 25 zwei Hortgruppen unterzubringen. Die bestehende Altersgemischte
Gruppe hätte damit entfallen können. Insofern war vom Rat beschlossen worden, im Neubau eine Kindergarten- und
eine Hortgruppe einzurichten.
Ich habe diese Angelegenheit inzwischen nochmals mit dem Kreisjugendamt besprochen. Da es sich bei der von der
Gemeinde angestrebten Lösung eindeutig um die wirtschaftlichere, sowohl im Hinblick auf die Baukosten als auch den
Personaleinsatz, handelt, hat das Kreisjugendamt Unterstützung signalisiert und einen entsprechenden Antrag an das
Landesjugendamt gerichtet, über den bisher noch nicht entschieden ist.
Der vorliegende Plan geht bereits von der Einrichtung von zwei Kindergartengruppen aus. Sollte das Landesjugendamt
nicht zustimmen, wäre es erforderlich, im Obergeschoß noch einen Werk-raum für die Hortgruppe von ca. 25 qm Größe
einzuplanen.
Sofern Sie mit dem Planentwurf einverstanden sind, können auf dieser Grundlage der Zuschußantrag an das Jugendamt
und der Bauantrag gestellt werden.
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II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Richtsatzkosten für eine zweigruppige Einrichtung einschl. Werkraum belaufen sich auf 1.240.000 DM, ohne
Werkraum auf 1.174.000 DM. Die Finanzierung soll im Haushalt 1998 vorgenommen werden.
III. Beschlußvorschlag:
„Das Plankonzept der Verwaltung zum Bau einer Tageseinrichtung für Kinder in Kreuzau, Heribertstraße, wird
zustimmend zur Kenntnis genommen. Sofern das Jugendamt zustimmt, ist die Einrichtung eines
zweigruppigen Kindergartens zu planen. Ansonsten verbleibt es beim Beschluß vom 1.7.97 zum Bau einer
Kindergarten- und einer Hortgruppe.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
Anlage:
Planentwurf
Auszug aus dem Bebauungsplan
Lageplan