Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Winter
BE: Herr Winter
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
64/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Rat
09.06.1999
16.06.1999
06.09.1999
TOP: Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 08.03.1999
I. Sach- und Rechtslage:
Der Antrag der SPD-Fraktion zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments, der als Anlage beigefügt ist, wurde
in der Sitzung des Rates am 23.03.1999 zur Kenntnis genommen und an den Fachausschuss verwiesen. Die Beratung
zum konkreten Antrag im Sozialausschuss am 28.04.1999 wurde aber wegen der fehlenden Verwaltungsvorlage
zurückgestellt.
Die SPD-Fraktion macht in ihrer Antragsbegründung u. a. sichtbar, dass die Interessen und Wünsche der Kinder und
Jugendlichen zukünftig verstärkt in den Beratungen der politischen Gremien der Gemeinde berücksichtigt werden
sollen. Wie bereits in der Verwaltungsvorlage Nr. 62/99 (Einrichtung eines Seniorenbeirates) in Bezug auf die
Rechtslage zum Ausdruck gebracht wurde, ist die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments keine verpflichtende
Aufgabe der Gemeinde; sie ist zwar zulässig und bleibt somit der Eigengestaltung des Rates überlassen.
Grundsätzlich ist der Bereich der Jugendhilfe eine originäre Aufgabe des Kreises. Dieser ist aufgrund von Vorschriften
des Sozialgesetzbuches und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes verpflichtet, einen Jugendhilfeausschuss zu bilden, der
die Interessen der Kinder und Jugendlichen vertritt.
In der Nachbarkommune Düren wurde in der Vergangenheit ein Kinder- und Jugendparlament installiert, welches max.
zweimal im Jahr zusammentritt. In diesem Forum haben die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Interessen
zu formulieren und Wünsche und Anregungen vorzutragen. Die Arbeit des Kinder- und Jugendparlaments wird von
Verwaltungsmitarbeitern vor- und nachbereitet (Einladung, Niederschrift etc.). Beschlüsse des Kinder- und
Jugendparlaments haben empfehlenden Charakter für die Fachausschüsse und für die Letztentscheidung der
Stadtverordnetenversammlung. Diese Festlegung hat z. B. zur Folge, dass die Arbeit der Ausschüsse und des Rates
schwerfälliger wird, weil ein weiteres Gremium bis zur Letztentscheidung durch den Rat eingeschaltet wird.
Die Kinder und Jugendlichen haben in der Gemeinde Kreuzau in den Kindergärten, Schulen und zahlreichen Vereinen
ihre Stützpunkte und können hier Wünsche und Anregungen einbringen. Die Kreuzauer Schulen praktizieren seit Jahren
Besuche im Rathaus, wo sie über die Gemeinde „informiert“ werden und wo sie die Gelegenheit haben, ihre Wünsche
vorzubringen. Machbares wird daraufhin durch die Verwaltung umgesetzt.
Die Verwaltung sieht deshalb für die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments kein Bedürfnis und empfiehlt
deshalb dem Rat, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
III. Beschlussvorschlag:
„Dem Antrag der SPD-Fraktion, in der Gemeinde Kreuzau ein Kinder- und Jugendparlament einzurichten,
wird nicht entsprochen.“
Der Gemeindedirektor
2
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: