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Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments) Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Winter BE: Herr Winter Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 64/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 09.06.1999 16.06.1999 06.09.1999 TOP: Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 08.03.1999 I. Sach- und Rechtslage: Der Antrag der SPD-Fraktion zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments, der als Anlage beigefügt ist, wurde in der Sitzung des Rates am 23.03.1999 zur Kenntnis genommen und an den Fachausschuss verwiesen. Die Beratung zum konkreten Antrag im Sozialausschuss am 28.04.1999 wurde aber wegen der fehlenden Verwaltungsvorlage zurückgestellt. Die SPD-Fraktion macht in ihrer Antragsbegründung u. a. sichtbar, dass die Interessen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen zukünftig verstärkt in den Beratungen der politischen Gremien der Gemeinde berücksichtigt werden sollen. Wie bereits in der Verwaltungsvorlage Nr. 62/99 (Einrichtung eines Seniorenbeirates) in Bezug auf die Rechtslage zum Ausdruck gebracht wurde, ist die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments keine verpflichtende Aufgabe der Gemeinde; sie ist zwar zulässig und bleibt somit der Eigengestaltung des Rates überlassen. Grundsätzlich ist der Bereich der Jugendhilfe eine originäre Aufgabe des Kreises. Dieser ist aufgrund von Vorschriften des Sozialgesetzbuches und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes verpflichtet, einen Jugendhilfeausschuss zu bilden, der die Interessen der Kinder und Jugendlichen vertritt. In der Nachbarkommune Düren wurde in der Vergangenheit ein Kinder- und Jugendparlament installiert, welches max. zweimal im Jahr zusammentritt. In diesem Forum haben die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Interessen zu formulieren und Wünsche und Anregungen vorzutragen. Die Arbeit des Kinder- und Jugendparlaments wird von Verwaltungsmitarbeitern vor- und nachbereitet (Einladung, Niederschrift etc.). Beschlüsse des Kinder- und Jugendparlaments haben empfehlenden Charakter für die Fachausschüsse und für die Letztentscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Diese Festlegung hat z. B. zur Folge, dass die Arbeit der Ausschüsse und des Rates schwerfälliger wird, weil ein weiteres Gremium bis zur Letztentscheidung durch den Rat eingeschaltet wird. Die Kinder und Jugendlichen haben in der Gemeinde Kreuzau in den Kindergärten, Schulen und zahlreichen Vereinen ihre Stützpunkte und können hier Wünsche und Anregungen einbringen. Die Kreuzauer Schulen praktizieren seit Jahren Besuche im Rathaus, wo sie über die Gemeinde „informiert“ werden und wo sie die Gelegenheit haben, ihre Wünsche vorzubringen. Machbares wird daraufhin durch die Verwaltung umgesetzt. Die Verwaltung sieht deshalb für die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments kein Bedürfnis und empfiehlt deshalb dem Rat, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine III. Beschlussvorschlag: „Dem Antrag der SPD-Fraktion, in der Gemeinde Kreuzau ein Kinder- und Jugendparlament einzurichten, wird nicht entsprochen.“ Der Gemeindedirektor 2 - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: