Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt – Herr Thelen
BE: Herr Thelen
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
1.Ergänzung
63/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Rat
09.06.1999
16.06.1999
16.06.1999
TOP: Antrag der SPD-Fraktion zur Anerkennung einer weiteren „offenen Jugendeinrichtung“ sowie die Übernahme der
hiermit verbundenen Kosten für die Jugendeinrichtung und pädagogische Betreuung
I. Sach- und Rechtslage:
In seiner Sitzung vom 28.04.1999 hat der Sozialausschuss beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeit
zur Nutzung entsprechender Räumlichkeiten zu erkunden. Des weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, Gespräche
mit den Kirchengemeinden zu führen, ob evtl. auch hier entsprechende Räumlichkeiten bzw. Möglichkeiten der offenen
Jugendarbeit zur Verfügung stehen. Die hiermit verbundenen voraussichtlichen Kosten sollen durch die Verwaltung
ermittelt werden. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich alle Möglichkeiten, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen,
abgeklärt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Die Lehrerwohnungen in der Schulstraße können für diese Zwecke nicht genutzt werden, da durch die Verwaltung
schon seit geraumer Zeit geplant ist, dort Hausmeistern eine Wohnung anzubieten. Hinzu kommt auch, dass die
Anwohner dieser Straße die Belastungen aus dem umfänglichen Schulbetrieb des Schulzentrums über Tag hinnehmen
müssen. Es ist ihnen deshalb nicht zuzumuten, auch noch bis zum späten Abend nicht vermeidbare Störungen in Kauf
zu nehmen.
In der Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle sollten die Räumlichkeiten nicht vor einer endgültigen Entscheidung zu einem
Gesamtkonzept verplant werden.
Ursprünglich war für das Bürgerhaus eine Unterbringung der offenen Jugendeinrichtung vorgesehen. Diese ist aber zum
jetzigen Zeitpunkt nicht zu realisieren, weil die Räumlichkeiten belegt sind und zwar von mittags bis zum späten
Abend. Diese Räumlichkeiten werden überwiegend von der Musikschule in Anspruch genommen. Die Unterbringung
der offenen Jugendeinrichtung im Bürgerhaus würde u. a. auch bedeuten, dass die Unterrichtung in den anderen
Räumen gestört würde. Es zeigt sich jetzt schon, dass Jugendliche, die sich außerhalb des Gebäudes aufhalten,
Störungen produzieren. Sie dringen z. T. schon in das Gebäude ein, so dass es erforderlich wurde, die Außentüre
abzuschließen. Die Polizei wurde bereits mehrfach eingesetzt um die Störenfriede fernzuhalten.
Ein Gespräch mit der Ev. Gemeinde zu Düren, Herrn Pfarrer Welter, ergab, dass auch im dortigen Zentrum eine offene
Jugendeinrichtung nicht einzurichten ist, weil dies nicht mit der Einrichtung zusammenpasst. Es wäre schon vor
mehreren Jahren durch die Ev. Gemeinde überlegt worden, eine solche Einrichtung zu schaffen, jedoch sei bedingt
durch die gute Vereinstruktur in Kreuzau eine solche Einrichtung nicht angenommen worden. Unabhängig davon bietet
die Ev. Gemeinde jeweils am 2. und 4. Freitag im Monat für alle Kinder, die zur Konfirmation gegangen sind, von
16:30 bis 19:00 Uhr einige Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, wie Billard, Kicker und Tischtennis an.
In einem Gespräch mit Pfarrer Sülzen gab dieser zu verstehen, dass die Kath. Kirchengemeinde Kreuzau grundsätzlich
bereit ist, die Einrichtung einer offenen Jugendeinrichtung zu tragen, wenn die Rahmenbedingungen zufriedenstellend
gelöst werden können. Probleme sieht er in der derzeit umfangreichen Nutzung des Pfarrheimes in der Poststraße/Ecke
Teichstraße, aber auch in den nachbarschaftlichen Beziehungen. Pfarrer Sülzen gab zu verstehen, dass er kurzfristig die
Entscheidung des Kirchenvorstandes zur Einrichtung einer offenen Jugendeinrichtung durch die Kath.
Kirchengemeinde einholen werde.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
III. Beschlussvorschlag Verwaltung:
2
„Die Verwaltung wird beauftragt, für die Kath.
Kirchengemeinde Kreuzau vorsorglich Fördermittel für
eine offene Jugendeinrichtung für das Jahr 2000 zu beantragen.“
III. Beschlussvorschlag Sozialausschusses:
„Der Rat beschließt eine weitere Einrichtung einer offenen Jugendeinrichtung in der Gemeinde Kreuzau, wobei
der Träger der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich – spätestens bis zum 30.06.1999 – beim Kreis Düren einen
Zuschußantrag auf Personal- und Sachkosten zu stellen.“
III. Beschlussvorschlag Sozialausschusses:
„Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes, eine weitere
Einrichtung einer offenen Jugendeinrichtung in der Gemeinde Kreuzau, wobei der Träger der Maßnahme zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich – spätestens bis zum 30.06.1999 – beim Kreis Düren einen
Zuschußantrag auf Personal- und Sachkosten zu stellen.“
III. Beschlussvorschlag Hauptausschusses:
„Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes, eine weitere
Einrichtung einer offenen Jugendeinrichtung in der Gemeinde Kreuzau, wobei der Träger der Maßnahme zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich – spätestens bis zum 30.06.1999 – beim Kreis Düren einen
Zuschußantrag auf Personal- und Sachkosten zu stellen.“
III. Beschlussvorschlag:
„Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes, eine weitere
Einrichtung einer offenen Jugendeinrichtung in der Gemeinde Kreuzau, wobei der Träger der Maßnahme zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich – spätestens bis zum 30.06.1999 – beim Kreis Düren einen
Zuschußantrag auf Personal- und Sachkosten zu stellen.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: