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Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion zur Anerkennung einer weiteren "offenen Jugendeinrichtung" sowie die Übernahme der hiermit verbundenen Kosten für die Jugendeinrichtung und pädagogische Betreuung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion zur Anerkennung einer weiteren "offenen Jugendeinrichtung" sowie die Übernahme der hiermit verbundenen Kosten für die Jugendeinrichtung und pädagogische Betreuung) Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion zur Anerkennung einer weiteren "offenen Jugendeinrichtung" sowie die Übernahme der hiermit verbundenen Kosten für die Jugendeinrichtung und pädagogische Betreuung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt – Herr Thelen BE: Herr Thelen Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 1.Ergänzung 63/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 09.06.1999 16.06.1999 16.06.1999 TOP: Antrag der SPD-Fraktion zur Anerkennung einer weiteren „offenen Jugendeinrichtung“ sowie die Übernahme der hiermit verbundenen Kosten für die Jugendeinrichtung und pädagogische Betreuung I. Sach- und Rechtslage: In seiner Sitzung vom 28.04.1999 hat der Sozialausschuss beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeit zur Nutzung entsprechender Räumlichkeiten zu erkunden. Des weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den Kirchengemeinden zu führen, ob evtl. auch hier entsprechende Räumlichkeiten bzw. Möglichkeiten der offenen Jugendarbeit zur Verfügung stehen. Die hiermit verbundenen voraussichtlichen Kosten sollen durch die Verwaltung ermittelt werden. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich alle Möglichkeiten, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, abgeklärt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Die Lehrerwohnungen in der Schulstraße können für diese Zwecke nicht genutzt werden, da durch die Verwaltung schon seit geraumer Zeit geplant ist, dort Hausmeistern eine Wohnung anzubieten. Hinzu kommt auch, dass die Anwohner dieser Straße die Belastungen aus dem umfänglichen Schulbetrieb des Schulzentrums über Tag hinnehmen müssen. Es ist ihnen deshalb nicht zuzumuten, auch noch bis zum späten Abend nicht vermeidbare Störungen in Kauf zu nehmen. In der Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle sollten die Räumlichkeiten nicht vor einer endgültigen Entscheidung zu einem Gesamtkonzept verplant werden. Ursprünglich war für das Bürgerhaus eine Unterbringung der offenen Jugendeinrichtung vorgesehen. Diese ist aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu realisieren, weil die Räumlichkeiten belegt sind und zwar von mittags bis zum späten Abend. Diese Räumlichkeiten werden überwiegend von der Musikschule in Anspruch genommen. Die Unterbringung der offenen Jugendeinrichtung im Bürgerhaus würde u. a. auch bedeuten, dass die Unterrichtung in den anderen Räumen gestört würde. Es zeigt sich jetzt schon, dass Jugendliche, die sich außerhalb des Gebäudes aufhalten, Störungen produzieren. Sie dringen z. T. schon in das Gebäude ein, so dass es erforderlich wurde, die Außentüre abzuschließen. Die Polizei wurde bereits mehrfach eingesetzt um die Störenfriede fernzuhalten. Ein Gespräch mit der Ev. Gemeinde zu Düren, Herrn Pfarrer Welter, ergab, dass auch im dortigen Zentrum eine offene Jugendeinrichtung nicht einzurichten ist, weil dies nicht mit der Einrichtung zusammenpasst. Es wäre schon vor mehreren Jahren durch die Ev. Gemeinde überlegt worden, eine solche Einrichtung zu schaffen, jedoch sei bedingt durch die gute Vereinstruktur in Kreuzau eine solche Einrichtung nicht angenommen worden. Unabhängig davon bietet die Ev. Gemeinde jeweils am 2. und 4. Freitag im Monat für alle Kinder, die zur Konfirmation gegangen sind, von 16:30 bis 19:00 Uhr einige Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, wie Billard, Kicker und Tischtennis an. In einem Gespräch mit Pfarrer Sülzen gab dieser zu verstehen, dass die Kath. Kirchengemeinde Kreuzau grundsätzlich bereit ist, die Einrichtung einer offenen Jugendeinrichtung zu tragen, wenn die Rahmenbedingungen zufriedenstellend gelöst werden können. Probleme sieht er in der derzeit umfangreichen Nutzung des Pfarrheimes in der Poststraße/Ecke Teichstraße, aber auch in den nachbarschaftlichen Beziehungen. Pfarrer Sülzen gab zu verstehen, dass er kurzfristig die Entscheidung des Kirchenvorstandes zur Einrichtung einer offenen Jugendeinrichtung durch die Kath. Kirchengemeinde einholen werde. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine III. Beschlussvorschlag Verwaltung: 2 „Die Verwaltung wird beauftragt, für die Kath. Kirchengemeinde Kreuzau vorsorglich Fördermittel für eine offene Jugendeinrichtung für das Jahr 2000 zu beantragen.“ III. Beschlussvorschlag Sozialausschusses: „Der Rat beschließt eine weitere Einrichtung einer offenen Jugendeinrichtung in der Gemeinde Kreuzau, wobei der Träger der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich – spätestens bis zum 30.06.1999 – beim Kreis Düren einen Zuschußantrag auf Personal- und Sachkosten zu stellen.“ III. Beschlussvorschlag Sozialausschusses: „Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes, eine weitere Einrichtung einer offenen Jugendeinrichtung in der Gemeinde Kreuzau, wobei der Träger der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich – spätestens bis zum 30.06.1999 – beim Kreis Düren einen Zuschußantrag auf Personal- und Sachkosten zu stellen.“ III. Beschlussvorschlag Hauptausschusses: „Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes, eine weitere Einrichtung einer offenen Jugendeinrichtung in der Gemeinde Kreuzau, wobei der Träger der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich – spätestens bis zum 30.06.1999 – beim Kreis Düren einen Zuschußantrag auf Personal- und Sachkosten zu stellen.“ III. Beschlussvorschlag: „Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes, eine weitere Einrichtung einer offenen Jugendeinrichtung in der Gemeinde Kreuzau, wobei der Träger der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich – spätestens bis zum 30.06.1999 – beim Kreis Düren einen Zuschußantrag auf Personal- und Sachkosten zu stellen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: