Daten
Kommune
Kreuzau
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10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
197/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuß
20.11.1997
TOP: Wahl eines Schriftführers und eines stellv. Schriftführers für den Sozialausschuß
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung (neue Fassung) i.V.m. § 58 GO ist über die von den Ausschüssen gefaßten
Beschlußvorschläge eine Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird vom Ausschußvorsitzenden und einem
vom Ausschuß bestellten Schriftführer unterzeichnet.
Zum Schriftführer kann sowohl ein Ausschußmitglied als auch ein Bediensteter der Gemeindeverwaltung bestellt
werden. Bisher hatte der Sozialausschuß den Sachgebietsleiter beim Sozialamt, Gemeindeamtmann Manfred Küpper,
als Schriftführer sowie den Amtsleiter des Sozial- und Sportamtes, Gemeindeverwaltungsrat Walter Stolz, als
stellvertretenden Schriftführer bestellt.
Bekanntlich habe ich mit Wirkung vom 01.11.1997 Herrn Stolz mit der Leitung des Hauptamtes beauftragt und Herrn
Küpper die Leitung des Sozial- und Sportamtes übergeben, der bisherige Sachbearbeiter beim Sozialamt,
Verwaltungsangestellter Willi Thelen, wird die Funktionen des Sachgebietsleiters von Herrn Küpper übernehmen. In
Anlehnung an die bisherige Regelung schlage ich Ihnen deshalb vor, Herrn Thelen als neuen Schriftführer und Herrn
Küpper als stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
K e i n e.
III. Beschlußvorschlag:
„Zur Anfertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Sozialausschusses wird Verwaltungsangestellter
Willi Thelen mit sofortiger Wirkung als Schriftführer bestellt. Die Funktion des stellvertretenden Schriftführers
in diesem Gremium wird Gemeindeamtmann Manfred Küpper übertragen.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: