Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (7. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen den Straßen "Duffesbach" und "Stockheimer Weg"; hier: Zustimmung zum überarbeiteten Planentwurf)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (7. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen den Straßen "Duffesbach" und "Stockheimer Weg";
hier:	Zustimmung zum überarbeiteten Planentwurf) Allgemeine Vorlage (7. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen den Straßen "Duffesbach" und "Stockheimer Weg";
hier:	Zustimmung zum überarbeiteten Planentwurf)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00/E 6 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 57/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 29.04.1999 17.05.1999 31.05.1999 TOP: 7. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen den Straßen „Duffesbach“ und „Stockheimer Weg“; hier: Zustimmung zum überarbeiteten Planentwurf I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 23. 03. 1999 die Aufstellung der 7. Änderung des rechtskräftigen Bebauungplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, beschlossen. Gleichzeitig wurden folgende grundlegende Festsetzungen getroffen: • • • • • WA-Gebiet, GRZ 0,4; GFZ 0,8, 2-geschossig, maximale Firsthöhe 9 m, offene Bauweise, maximal Einzel- und Doppelhäuser zulässig, geneigtes Dach, mindestens 17 °. Darüber hinaus wurde die Verwaltung ermächtigt, das Planverfahren gemäß Variante 2 einzuleiten und in der nächsten Sitzungsrunde ein detailliertes Konzept über Bau- und Grundstücksstrukturen, angepasst an die vorhandene Bebauung, vorzulegen. Das vorgenannte Konzept befindet sich zur Zeit in der Bearbeitung und liegt auf jeden Fall bis zum Sitzungstermin vor. Das überarbeitete Konzept wird in der Sitzung ausführlich vorgestellt. Ich bitte Sie bereits jetzt, diesem Konzept zuzustimmen und die Verwaltung zu ermächtigen, die weiteren Verfahrensschritte (Bürgerbeteiligung, Behördenbeteiligung und Offenlage) durchzuführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - entfällt III. Beschlussvorschlag: „1. Dem überarbeiteten Entwurf der 7. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen den Straßen „Duffesbach“ und „Stockheimer Weg“, wird in der vorliegenden Form zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 und 4 BauGB durchzuführen.“ 2 Der Gemeindedirektor i.V. - Winter - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: