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Allgemeine Vorlage (Bestellung eines Schriftführers zur Anfertigung der Sitzungsniederschriften des Hauptausschusses)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bestellung eines Schriftführers zur Anfertigung der Sitzungsniederschriften des Hauptausschusses)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Winter BE: Herr Winter Kreuzau, den 30.07.1997 Vorlagen-Nr. 98/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuß 17.09.1997 TOP: Bestellung eines Schriftführers zur Anfertigung der Sitzungsniederschriften des Hauptausschusses I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung (neue Fassung) ist über die vom Rat bzw. den Ausschüssen gefaßten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird vom Bürgermeister bzw. dem Ausschußvorsitzenden und einem vom Rat bzw. vom Ausschuß bestellten Schriftführer unterzeichnet. Der amtierende Schriftführer zur Anfertigung der Niederschriften des Hauptausschusses, Gemeindeoberamtsrat Heinz, geht mit Wirkung vom 01.11.1997 in den Ruhestand. In den noch anstehenden Sitzungsrunden kann er urlaubsbedingt die Niederschriften nicht anfertigen. Es ist deshalb erforderlich, schon jetzt einen neuen Schriftführer für den Hauptausschuß zu bestellen. Zum Schriftführer kann sowohl ein Ausschußmitglied als auch ein Bediensteter der Gemeindeverwaltung bestellt werden. Der praktischen Übung entsprechend schlage ich Ihnen aber vor, einen Bediensteten meines Hauses für diese Funktion zu bestellen, nämlich den designierten Leiter des Hauptamtes, Gemeindeverwaltungsrat Walter Stolz. Darüber hinaus empfehle ich, daß der bestellte Vertreter des bisherigen Schriftführers im Hauptausschuß, Verwaltungsangestellter Peter Elsig, diese Funktion auch zukünftig weiter wahrnimmt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. III. Beschlußvorschlag: „Zur Anfertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Hauptausschusses wird Gemeindeverwaltungsrat Walter Stolz mit sofortiger Wirkung als Schriftführer bestellt. Die Funktion des stellvertretenden Schriftführers in diesem Gremium wird von dem Verwaltungsangestellten Peter Elsig auch zukünftig weiter wahrgenommen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: