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Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag zum Antrag des Kreuzauer Veranstaltungsbüro, Inhaber Klaus Schmitz, Kirchweg 3, 52372 Kreuzau auf Genehmigung zur Verwendung des Kreuzauer Gemeindewappens als Geschäftszeichen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag zum Antrag des Kreuzauer Veranstaltungsbüro, Inhaber Klaus Schmitz, Kirchweg 3, 52372 Kreuzau auf Genehmigung zur Verwendung des Kreuzauer Gemeindewappens als Geschäftszeichen)

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Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Heinz BE: Herr Heinz Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 5/97 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuß 11.03.1997 Rat 18.03.1997 TOP: Antrag des Kreuzauer Veranstaltungsbüro, Inhaber Klaus Schmitz, Kirchweg 3, 52372 Kreuzau auf Genehmigung zur Verwendung des Kreuzauer Gemeindewappens als Geschäftszeichen I. Sach- und Rechtslage: Das Kreuzauer Veranstaltungsbüro, Inhaber Klaus Schmitz, Kirchweg 3, 52372 Kreuzau beabsichtigt, das Wappen der Gemeinde Kreuzau als Geschäftszeichen zu verwenden. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dem Kreuzauer Veranstaltungsbüro die Wappenverwendung auf jederzeitigen Widerruf zu gestatten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlußvorschlag: „Auf jederzeitigen Widerruf wird dem Kreuzauer Veranstaltungsbüro, Inhaber Klaus Schmitz, Kirchweg 3, 52372 Kreuzau die Genehmigung erteilt, das Wappen der Gemeinde Kreuzau als Geschäftszeichen zu verwenden. Der Gemeindedirektor - Ramm -