Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Heinz
BE: Herr Heinz
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
5/97
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuß
11.03.1997
Rat
18.03.1997
TOP: Antrag des Kreuzauer Veranstaltungsbüro, Inhaber Klaus Schmitz, Kirchweg 3, 52372 Kreuzau auf
Genehmigung zur Verwendung des Kreuzauer Gemeindewappens als Geschäftszeichen
I. Sach- und Rechtslage:
Das Kreuzauer Veranstaltungsbüro, Inhaber Klaus Schmitz, Kirchweg 3, 52372 Kreuzau beabsichtigt,
das Wappen der Gemeinde Kreuzau als Geschäftszeichen zu verwenden.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dem Kreuzauer Veranstaltungsbüro die
Wappenverwendung auf jederzeitigen Widerruf zu gestatten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlußvorschlag:
„Auf jederzeitigen Widerruf wird dem Kreuzauer Veranstaltungsbüro, Inhaber Klaus Schmitz,
Kirchweg 3, 52372 Kreuzau die Genehmigung erteilt, das Wappen der Gemeinde Kreuzau als
Geschäftszeichen zu verwenden.
Der Gemeindedirektor
- Ramm -