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Allgemeine Vorlage (Gesamtraumkonzept einschl. damit verbundener Erweiterungspläne im Bereich des Schulzentrums "Heribertschule Kreuzau" (HS, RS, GY); hier: Festlegung zum Raumprogramm sowie Entscheidung in der Standortfrage -Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung-)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gesamtraumkonzept einschl. damit verbundener Erweiterungspläne im Bereich des Schulzentrums "Heribertschule Kreuzau" (HS, RS, GY);
hier: Festlegung zum Raumprogramm sowie Entscheidung in der Standortfrage
-Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung-) Allgemeine Vorlage (Gesamtraumkonzept einschl. damit verbundener Erweiterungspläne im Bereich des Schulzentrums "Heribertschule Kreuzau" (HS, RS, GY);
hier: Festlegung zum Raumprogramm sowie Entscheidung in der Standortfrage
-Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung-)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann Herr GD Ramm Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 1.Ergänzung 52/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 31.05.1999 TOP: Gesamtraumkonzept einschl. damit verbundener Erweiterungspläne im Bereich des Schulzentrums „Heribertschule Kreuzau“ (HS, RS, GY); hier: Festlegung zum Raumprogramm sowie Entscheidung in der Standortfrage -Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung- I. Sach- und Rechtslage: Am 28.04.1999 wurde die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO gefasst. Die Entscheidung ist nunmehr gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO vom Rat zu genehmigen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Haushaltsplan des Jahres 1999 sind entsprechende Mittel für die Planung eines III. BA unter den HHSt. 1.220.9403.0 sowie 1.230.9402.6 bereitgestellt worden. III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO wie folgt: Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW wird wegen Dringlichkeit wie folgt beschlossen: „1. Die Erweiterung des Schulzentrums „Heribertschule Kreuzau“ (HS, RS, GY) im Rahmen eines III. BA ist aufgrund der prognostizierten Schülerzahlenentwicklungen und des daraus resultierenden Raumbedarfs sowie der tatsächlich vorhandenen Raumkapazitäten unbedingt erforderlich und wird ausdrücklich bestätigt. Dieser Bedarf wird für 6 Unterrichtsräume zuzüglich 5 weiterer Unterrichtsräume zur Abdeckung des Mehrbedarfs aufgrund der sich später ergebenden höheren Zügigkeiten sowie für 5 Fachräume und demnach für insgesamt 16 Räume (11 UR, 5 FR), festgelegt. Dies gilt auch unabhängig der letztendlichen Entscheidung bzw. Bewilligung seitens der Bezirksregierung Köln. 2. Das Architekturbüro Daheim wird beauftragt, unter der Prämisse dieses Raumbedarfs dementsprechende Planungen so schnell als möglich zu erarbeiten und zur weiteren Entscheidungsfindung vorzulegen. Hierbei wird sowohl aus schulischen Interessen als auch aufgrund räumlicher sowie architektonischer Gründe eine Errichtung und Anbindung dieses III. BA an den Trakt des Gymnasiums im Bereich des Außenschulhofes in südwestlicher Richtung, bei gleichzeitiger Beachtung einer geringstmöglichen Inanspruchnahme der Pausenhoffläche, favorisiert.“ 2 Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: