Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann Herr GD Ramm
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
1.Ergänzung
52/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
31.05.1999
TOP: Gesamtraumkonzept einschl. damit verbundener Erweiterungspläne im Bereich des Schulzentrums
„Heribertschule Kreuzau“ (HS, RS, GY);
hier: Festlegung zum Raumprogramm sowie Entscheidung in der Standortfrage
-Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung-
I. Sach- und Rechtslage:
Am 28.04.1999 wurde die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1
Satz 2 GO gefasst.
Die Entscheidung ist nunmehr gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO vom Rat zu genehmigen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushaltsplan des Jahres 1999 sind entsprechende Mittel für die Planung eines III. BA unter den HHSt.
1.220.9403.0 sowie 1.230.9402.6 bereitgestellt worden.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO wie
folgt:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW wird wegen Dringlichkeit wie folgt beschlossen:
„1. Die Erweiterung des Schulzentrums „Heribertschule Kreuzau“ (HS, RS, GY) im Rahmen
eines III. BA ist aufgrund der prognostizierten Schülerzahlenentwicklungen und des
daraus
resultierenden
Raumbedarfs
sowie
der
tatsächlich
vorhandenen
Raumkapazitäten unbedingt erforderlich und wird ausdrücklich bestätigt.
Dieser Bedarf wird für 6 Unterrichtsräume zuzüglich 5 weiterer Unterrichtsräume zur
Abdeckung des Mehrbedarfs aufgrund der sich später ergebenden höheren Zügigkeiten
sowie für 5 Fachräume und demnach für insgesamt 16 Räume (11 UR, 5 FR),
festgelegt. Dies gilt auch unabhängig der letztendlichen Entscheidung bzw. Bewilligung
seitens der Bezirksregierung Köln.
2.
Das Architekturbüro Daheim wird beauftragt, unter der Prämisse dieses Raumbedarfs
dementsprechende Planungen so schnell als möglich zu erarbeiten und zur weiteren
Entscheidungsfindung vorzulegen.
Hierbei wird sowohl aus schulischen Interessen als auch aufgrund räumlicher sowie
architektonischer Gründe eine Errichtung und Anbindung dieses III. BA an den Trakt
des Gymnasiums im Bereich des Außenschulhofes in südwestlicher Richtung, bei
gleichzeitiger
Beachtung
einer
geringstmöglichen
Inanspruchnahme
der
Pausenhoffläche, favorisiert.“
2
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: