Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Küpper
BE: Herr Küpper/ Herr Winter
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
194/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuß
Hauptausschuß
Rat
20.11.1997
09.12.1997
16.12.1997
TOP: Kündigung des Mietvertrages für das Übergangsheim in Kreuzau-Üdingen, Dorfstraße 57
I. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Kreuzau unterhält derzeit 9 Übergangsheime, davon zwei im Spätaussiedlerbereich und sieben im
Asylbereich. Bei den bestehenden Übergangsheimen im Asylbereich handelt es sich im einzelnen um folgende Häuser:
Kreuzau-Boich, Gereonstraße 22
Kreuzau-Untermaubach, Burgplatz 3
Kreuzau-Üdingen, Dorfstraße 57
Kreuzau-Stockheim, Niederauer Straße 3
Kreuzau-Stockheim, Niederauer Straße 4
Kreuzau-Stockheim, Niederauer Straße 6
Kreuzau-Stockheim, Niederauer Straße 24
Kaltmiete
1.760,00 DM
1.080,00 DM
3.562,44 DM
571,97 DM
720,00 DM
575,23 DM
239,51 DM
Nebenkosten
500,00 DM
450,00 DM
1.000,00 DM
Bedingt durch den Rückgang der Asylbewerberzahlen gerade in letzter Zeit sind in den einzelnen Übergangsheimen
Kapazitäten frei geworden. So verfügen beispielsweise die Häuser Burgplatz 3 aber auch die Häuser 3, 6 und 24 des
ehemaligen Munilagers Stockheim über freie Zimmer,
Im Hinblick auf die derzeitige Haushaltslage halte ich es für sinnvoll, das Übergangsheim in Üdingen aufzulösen,
zumal das Übergangsheim mit jährlich rd. 55.000,00 DM zu Buche schlägt. Die in Üdingen wohnenden ausländischen
Flüchtlinge könnten auf die derzeit freien Räumlichkeiten aufgeteilt werden. Selbst bei einer vollständigen Auflösung
des Übergangsheims Üdinger Hof bleiben Zimmer in anderen Übergangsheimen unbesetzt, die im Falle der
Neuzuweisung von Asylbewerbern genutzt werden könnten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Bei der Haushaltsstelle 1.437.5300.0 werden 55.000,00 DM eingespart.
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III. Beschlußvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Kündigung des Übergangsheims Kreuzau, Dorfstraße 57, vorzunehmen
und die dort lebenden ausländischen Flüchtlinge auf die freien Kapazitäten der Übergangsheime im
Gemeindegebiet Kreuzau zu verteilen.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: