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Allgemeine Vorlage (Kündigung des Mietvertrages für das Übergangsheim in Kreuzau-Üdingen, Dorfstraße 57)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kündigung des Mietvertrages für das Übergangsheim in Kreuzau-Üdingen, Dorfstraße 57) Allgemeine Vorlage (Kündigung des Mietvertrages für das Übergangsheim in Kreuzau-Üdingen, Dorfstraße 57)

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Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Küpper BE: Herr Küpper/ Herr Winter Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 194/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuß Hauptausschuß Rat 20.11.1997 09.12.1997 16.12.1997 TOP: Kündigung des Mietvertrages für das Übergangsheim in Kreuzau-Üdingen, Dorfstraße 57 I. Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde Kreuzau unterhält derzeit 9 Übergangsheime, davon zwei im Spätaussiedlerbereich und sieben im Asylbereich. Bei den bestehenden Übergangsheimen im Asylbereich handelt es sich im einzelnen um folgende Häuser: Kreuzau-Boich, Gereonstraße 22 Kreuzau-Untermaubach, Burgplatz 3 Kreuzau-Üdingen, Dorfstraße 57 Kreuzau-Stockheim, Niederauer Straße 3 Kreuzau-Stockheim, Niederauer Straße 4 Kreuzau-Stockheim, Niederauer Straße 6 Kreuzau-Stockheim, Niederauer Straße 24 Kaltmiete 1.760,00 DM 1.080,00 DM 3.562,44 DM 571,97 DM 720,00 DM 575,23 DM 239,51 DM Nebenkosten 500,00 DM 450,00 DM 1.000,00 DM Bedingt durch den Rückgang der Asylbewerberzahlen gerade in letzter Zeit sind in den einzelnen Übergangsheimen Kapazitäten frei geworden. So verfügen beispielsweise die Häuser Burgplatz 3 aber auch die Häuser 3, 6 und 24 des ehemaligen Munilagers Stockheim über freie Zimmer, Im Hinblick auf die derzeitige Haushaltslage halte ich es für sinnvoll, das Übergangsheim in Üdingen aufzulösen, zumal das Übergangsheim mit jährlich rd. 55.000,00 DM zu Buche schlägt. Die in Üdingen wohnenden ausländischen Flüchtlinge könnten auf die derzeit freien Räumlichkeiten aufgeteilt werden. Selbst bei einer vollständigen Auflösung des Übergangsheims Üdinger Hof bleiben Zimmer in anderen Übergangsheimen unbesetzt, die im Falle der Neuzuweisung von Asylbewerbern genutzt werden könnten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Bei der Haushaltsstelle 1.437.5300.0 werden 55.000,00 DM eingespart. 2 III. Beschlußvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Kündigung des Übergangsheims Kreuzau, Dorfstraße 57, vorzunehmen und die dort lebenden ausländischen Flüchtlinge auf die freien Kapazitäten der Übergangsheime im Gemeindegebiet Kreuzau zu verteilen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: