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Allgemeine Vorlage (Interkommunales Gewerbegebiet Düren-Kreuzau; hier: Zustimmung zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Interkommunales Gewerbegebiet Düren-Kreuzau;
hier:	Zustimmung zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf) Allgemeine Vorlage (Interkommunales Gewerbegebiet Düren-Kreuzau;
hier:	Zustimmung zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 13. April 1999 Vorlagen-Nr. 51/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 29.04.1999 17.05.1999 31.05.1999 TOP: Interkommunales Gewerbegebiet Düren-Kreuzau; hier: Zustimmung zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf I. Sach- und Rechtslage: Inzwischen liegt der Bebauungsplanentwurf für das interkommunale Gewerbegebiet Düren/Kreuzau vor. Ich möchte eingangs betonen, dass dieser Entwurf in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kreuzau aufgestellt worden ist. Unabhängig davon, dass der Bebauungsplanentwurf in der Sitzung vorgestellt wird, gebe ich Ihnen vorab folgende Informationen: ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ Die Plangebietsgröße des gemeinsamen Gewerbegebietes beträgt brutto 33,5 ha. Das Plangebiet beginnt an der Grundstücksgrenze der Firma Sixt und endet am Sonderschulzentrum des Kreises Düren (600 m Länge parallel zur B 56). Die überbaubare Fläche beläuft sich auf 24,6 ha. Der Grünflächen- und Ausgleichsflächenbereich beträgt ca. 6,8 ha. Die öffentlichen Verkehrsflächen belaufen sich auf ca 2,1 ha. ƒ Das Gebiet soll an zwei Stellen an die B 56 angebunden werden. Mehrere innere Erschließungsstraßen sind vorgesehen. Die Straßenbreiten einschließlich Gehwegflächen werden mit einheitlich 11 m festgesetzt. Innerhalb des Gewerbegebietes wird das Sonderschulzentrum des Kreises Düren eine separate Zufahrt erhalten. Hierdurch entfällt dann die Zufahrt von der B 56. ƒ Das gesamte Gebiet wird als GE-Gebiet ausgewiesen. Von zwischenzeitlichen Überlegungen, teilweise ein GIGebiet auszuweisen, wurde aus mehreren Gründen Abstand genommen. Innerhalb des Gewerbegebietes erfolgt eine Zonierung entsprechend dem Abstandserlass. Die Grundflächenzahl wird generell mit 0,8 festgesetzt. Auf die Festsetzung der Bebauungsart (offen oder geschlossen) wird bewusst verzichtet. Ebenso wird auf eine Festsetzung der Geschossigkeit verzichtet, wobei die Firsthöhe selbstverständlich begrenzt wird. Im überwiegenden Teil des Plangebietes soll die Firsthöhe 18 m betragen. Lediglich in der näheren Umgebung des Sonderschulzentrums wird die Firsthöhe auf 12 m begrenzt. Aufgrund der vorgesehenen inneren Erschließung werden Grundstückstiefen von 60 bis 100 m entstehen. Die Grundstücksbreiten sind selbstverständlich variabel entsprechend den Wünschen ansiedlungswilliger Firmen. Im gesamten Plangebiet wird der Einzelhandel ausgeschlossen. Ansonsten sollen im Bebauungsplan selbst keine bestimmten Branchenbereiche festgelegt werden. Es besteht Einigkeit mit der Stadt Düren darüber, dass vor Ansiedlungsbeginn die Branchenbereiche jedoch intern in Abstimmung mit der Gemeinde Kreuzau festgelegt werden. ƒ ƒ Ich schlage Ihnen vor, dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes aus der Sicht der Gemeinde Kreuzau zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - entfällt - III. Beschlussvorschlag: 2 „Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf für das interkommunale Gewerbegebiet Düren-Kreuzau wird zugestimmt.“ Der Gemeindedirektor i.V. - Winter - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: