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Allgemeine Vorlage (20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau, "Schneidhausen"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau, "Schneidhausen"; 
hier:	Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau, "Schneidhausen"; 
hier:	Aufstellungsbeschluss)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl - 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 50/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 26.04.1999 29.04.1999 17.05.1999 31.05.1999 TOP: 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau, „Schneidhausen“; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 18, Ortsteil Kreuzau, „Schneidhausen“, (siehe Vorlagen-Nr. 49/99) ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan im Bereiche „Schneidhausen“ zu ändern. Zum einen soll die bisher im Bebauungsplan ausgewiesene Fläche für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft als gewerbliche Baufläche dargestellt und zum anderen die ortsnahen Ausgleichsflächen Gemarkung Winden, Flur 41, Nr. 209, 210, 212, 256 bis 258 und 260, als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft ausgewiesen werden. Anlässlich eines Ortstermines am 30. 03. 1999 wurden sowohl von Vertretern der Bezirksregierung als auch von Vertretern der Unteren Landschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung in Düren keine Bedenken gegen die beabsichtigte Änderung vorgebracht. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sämtliche mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanänderungsplanes verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Firma Hoesch. III. Beschlussvorschlag: „Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. E 18, 1. Änderung, sowie einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und 2 Entwicklung der Landschaft im Bereiche der 256 - 258 und 260.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: Parzellen Gemarkung Winden, Flur 41, Nr. 209, 210, 212,