Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen
BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl - 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
50/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
26.04.1999
29.04.1999
17.05.1999
31.05.1999
TOP: 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau, „Schneidhausen“;
hier:
Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 18, Ortsteil Kreuzau, „Schneidhausen“, (siehe Vorlagen-Nr.
49/99) ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan im Bereiche „Schneidhausen“ zu ändern.
Zum einen soll die bisher im Bebauungsplan ausgewiesene Fläche für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und
Entwicklung der Landschaft als gewerbliche Baufläche dargestellt und zum anderen die ortsnahen Ausgleichsflächen
Gemarkung Winden, Flur 41, Nr. 209, 210, 212, 256 bis 258 und 260, als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, Pflege
und Entwicklung der Landschaft ausgewiesen werden.
Anlässlich eines Ortstermines am 30. 03. 1999 wurden sowohl von Vertretern der Bezirksregierung als auch von
Vertretern der Unteren Landschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung in Düren keine Bedenken gegen die beabsichtigte
Änderung vorgebracht.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Kreuzau zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sämtliche mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanänderungsplanes verbundenen Kosten gehen zu Lasten der
Firma Hoesch.
III. Beschlussvorschlag:
„Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im nördlichen Bereich des
Bebauungsplanes Nr. E 18, 1. Änderung, sowie einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und
2
Entwicklung der Landschaft im Bereiche der
256 - 258 und 260.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
Parzellen Gemarkung Winden, Flur 41, Nr. 209, 210, 212,