Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen
BE: Herr Hackhausen/ Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
49/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
26.04.1999
29.04.1999
17.05.1999
31.05.1999
TOP: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 18, Ortsteil Kreuzau, „Schneidhausen“;
hier:
Erneuter Aufstellungsbeschluss und Erweiterung des Plangebietes
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat bereits in seiner Sitzung am 25. 11. 1998 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
E 18, Ortsteil Kreuzau, „Schneidhausen“, beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss beinhaltet eine Änderung
dahingehend, dass im Bereich der bisher vorgesehenen Stellplätze nunmehr eine überbaubare Fläche zur Errichtung
eines Logistikzentrums ausgewiesen werden sollte. Die im B-Plan enthaltenen Ausgleichsflächen sollten nicht geändert
werden.
Die Firma Hoesch Metall- und Kunststoffwerk GmbH & Co. KG, Kreuzau, hat im Laufe der letzten Wochen ihre
konkrete Planung hinsichtlich des Logistikzentrums vorgenommen und hierbei festgestellt, dass die vorgesehene
überbaubare Fläche bei weitem nicht ausreicht und eine Inanspruchnahme der bisherigen Ausgleichsflächen zum
Zwecke der Bebauung erforderlich wird.
Aus diesem Grunde hat die Firma eine erneute Änderung des Bebauungsplanes beantragt. Da die 1. Änderung bisher
nicht ins Verfahren gebracht worden ist, sollte nunmehr ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Die Änderung ist jedoch nur möglich, wenn zeitgleich auch der Flächennutzungsplan geändert wird. Ich verweise
hierzu auf die gesonderte Sitzungsvorlage zur 20. Änderung des FNP.
Anlässlich eines Erörterungstermines am 30. 03. 1999 mit Vertretern der Bezirksregierung und der Kreisverwaltung
Düren wurde im Vorfeld abgeklärt, ob und inwieweit die geänderten Planungsabsichten den Zielen der Raumordnung
und Landesplanung entsprechen.
In diesem Termin wurde die Anpassung bestätigt. Darüber hinaus hat die höhere Landschaftsbehörde zugesagt, im
Verfahren den Landschaftsschutz für den betroffenen Teilbereich aufzuheben.
In das Plangebiet einbezogen werden soll darüber hinaus das Grundstück Parzelle Nr. 181 (dieses liegt bisher außerhalb
des Plangebietes, ist aber ebenfalls im Eigentum der Firma Hoesch).
Die Ausgleichsflächen liegen nunmehr nicht mehr innerhalb des Plangebietes, können jedoch ortsnah bereitgestellt
werden. Es handelt sich auch hierbei um Privatbesitz der Firma Hoesch, und zwar um die Grundstücke Gemarkung
Winden, Flur 41, Parzellen-Nr. 209, 210, 212, 256 - 258 und 260.
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, den bisherigen Aufstellungsbeschluss aufzuheben und einen neuen
Aufstellungsbeschluss unter Einbeziehung der Parzelle Nr. 181 zu fassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sämtliche mit der Bebauungsplanänderung verbundenen Kosten trägt die Firma Hoesch.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Der Beschluss vom 25. 11. 1998 zur Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. E 18, Ortsteil Kreuzau, „Schneidhausen“, wird hiermit
aufgehoben.
2
2.
Dem Antrag der Firma Hoesch Metall- und Kunststoffwerk GmbH & Co. KG,
Kreuzau, auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 18, Ortsteil Kreuzau,
„Schneidhausen“, wird in der nunmehr beantragten Form stattgegeben.
3.
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 18, Ortsteil
Kreuzau, „Schneidhausen“, wird gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 4
BauGB beschlossen, wobei das Grundstück Parzelle Nr. 181 in das Plangebiet
mit einbezogen wird.“
Der Gemeindedirektor
i.V.
- Winter -
Anlagen:
1.
verkleinerte Ablichtung des bisherigen Bebauungsplanes
2.
Ablichtung aus dem Flächennutzungsplan mit Einzeichnung der neuen
Ausgleichsflächen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: