Daten
Kommune
Jülich
Größe
190 kB
Datum
01.02.2017
Erstellt
20.01.17, 13:30
Aktualisiert
20.01.17, 13:30
Stichworte
Inhalt der Datei
ANFRAGE zur Betreuung von Flüchtlingskindern
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs,
die Stadt Jülich hat im Zuge der verstärkten Flüchtlingseinwanderung auch eine große Zahl
Minderjähriger und ihre Familien aufgenommen. Im Vergleich zur Aufnahmegesellschaft ist der
Anteil der Säuglinge und Kleinkinder bei der Gruppe der Flüchtlinge wesentlich größer. Sie haben wie
einheimische Kinder das Recht auf Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in der
Kindertagespflege.
Ich bitte daher die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Kinder aus Flüchtlingsfamilien, die der Kommune zugewiesenen wurden und die
einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagesbetreuung haben, leben
in Jülich?
2. Wie viele Kinder aus Flüchtlingsfamilien werden derzeit in Jülich in einer
Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflege oder im Rahmen anderer
Betreuungsangebote zur Vorbereitung von Flüchtlingskindern auf die Kita betreut? Gibt es
eine ausreichende Zahl an Plätzen für alle Anspruchsberechtigten?
3. Wie stellt die Stadt sicher, dass die Eltern der betroffenen Kinder über ihren Rechtsanspruch
auf einen Betreuungsplatz informiert werden? Was unternimmt die Stadt, damit die
betroffenen Kinder ihr Recht auf einen Betreuungsplatz wahrnehmen?
Begründung:
Laut SGB VIII hat jedes Kind in Deutschland ab Vollendung des ersten Lebensjahrs Anspruch auf
Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Das gilt auch für Kinder aus
Flüchtlingsfamilien. Die Inanspruchnahme dieses Rechts stellt für die Eltern eine große Entlastung
dar, die so die Möglichkeit der Teilnahme an Integrations- oder Sprachkursen erhalten. Für die
betroffenen Kinder bedeutet ein Platz in der Kita nach einer traumatischen Flucht und der
Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften ein kindgerechtes Umfeld, das Spielen mit Gleichaltrigen
und unkomplizierter Zugang zur deutschen Sprache. Folglich ist die Kindertagesbetreuung ein
wichtiger Ort der Integration für Flüchtlingskinder und ihre Eltern. Die nordrhein-westfälische
Landesregierung hat aufgrund des hohen Bedarfs bei der Betreuung von Flüchtlingskindern Mittel zur
Verfügung gestellt, um durch die Förderung von „Brückenprojekten“ niedrigschwellige
Betreuungsangebote zu schaffen.
Da Flüchtlingsfamilien bei ihrer Einreise nach Deutschland in der Regel Kenntnisse über die
sozialrechtlichen Strukturen und Angebote fehlen, machen zunächst nur relativ wenige von ihrem
Recht Gebrauch. Zuständig für die Aufklärung und Auskunftserteilung sind nach den §§ 13 und 15
SGB I die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.