Daten
Kommune
Jülich
Größe
197 kB
Datum
01.02.2017
Erstellt
20.01.17, 13:30
Aktualisiert
20.01.17, 13:30
Stichworte
Inhalt der Datei
ANFRAGE zur Beschulung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus
Flüchtlingsfamilien
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs,
im Zuge der verstärkten Einwanderung von Flüchtlingen stellt sich den Kreisen und kreisfreien
Städten auch die Aufgabe der Beschulung einer großen Anzahl schulpflichtiger Flüchtlingskinder und
-jugendlicher.
Ich bitte daher die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele schulpflichtige Flüchtlingskinder und –jugendliche, die der Kommune zugewiesen
wurden leben in Jülich? Wie lange ist die Wartezeit bis zur Einschulung?
2. Laut Erlass des Schulministeriums NRW vom 28.06.2016 sind alle neuzugewanderten
Schülerinnen und Schüler in den allgemeinbildenden Schulen in den Regelklassen zu
unterrichten. Zeitlich befristet können Klassen zur vorübergehenden Beschulung eingerichtet
werden.
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Wie viele der schulpflichtigen neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler in Jülich
werden in allgemeinbildenden Schulen unterrichtet? In welchen Schulformen sind sie
untergebracht?
Welche Stelle nimmt die Einstufung in die jeweilige Schulform vor und welche Kriterien
liegen der Einstufung zugrunde?
Gibt es Übergangsmöglichkeiten in andere Schulformen?
Gibt es Klassen zur vorrübergehenden Beschulung und wenn ja, wie viele?
3. Entsprechend des o.g. Erlasses können junge Flüchtlinge, die der Schulpflicht der
Sekundarstufe II unterliegen am Unterricht in einer Regelklasse in Bildungsgängen der
Berufskollegs teilnehmen. Sofern sie noch nicht über die erforderlichen deutschen
Sprachkenntnisse verfügen, werden sie in Internationale Förderklassen (IFK) aufgenommen.
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Wie hoch ist der Anteil der Flüchtlinge, die der Schulpflicht der Sek. II unterliegen, an
berufsbildenden Schulen im Vergleich zu allgemeinbildenden Schulen?
Wie viele Flüchtlinge nehmen die Bildungsangebote der Bildungsgänge an den
Berufskollegs und wie viele der IFK wahr?
Reichen die Kapazitäten der regulären Bildungsgänge aus und der IFK aus, damit jeder
Schulpflichtige einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss erwerben
kann?
4. Welche Bildungsangebote gibt es für nicht mehr schulpflichtige junge Flüchtlinge ohne
Schulabschluss zwischen 18 und 25 Jahren und wie werden die Angebote wahrgenommen?
Wie viele Flüchtlinge nehmen derzeit am Bildungsangebot „Fit für mehr“ teil (bitte
Differenzierung nach Schulpflichtigen und nicht mehr Schulpflichtigen vornehmen)?
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Begründung:
Alle in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen unterliegen der Schulpflicht. Die Schulpflicht
besteht nach § 34 Abs. 6 SchulG auch für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und für
alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer
Gemeinde zugewiesen sind. Das Weitere regelt der Erlass des Schulministeriums vom 28.06.2016 mit
dem Aktenzeichen 322-6.09.03.06.04 – 133027.
Für die Integration der jungen Flüchtlinge in NRW ist es wichtig, dass sie möglichst bald nach der
Ankunft gemeinsam mit ihren Altersgenossen den Regelunterricht besuchen zu können. Ziel muss
sein, die durch die Flucht verursachte Unterbrechung des Bildungsweges so schnell wie möglich zu
beenden. Viele der Flüchtlinge werden auf Dauer in Deutschland bleiben. Daher profitiert die
Gesamtgesellschaft davon, wenn junge Flüchtlinge reibungslos in das Bildungssystem integriert
werden und sie Bildungserfolge gemäß ihrer Fähigkeiten erzielen können. Auch für das Erlernen der
deutschen Sprache sind eine rasche Beschulung und die Möglichkeit, weitere Bildungsangebote
wahrnehmen zu können, von großer Bedeutung.
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