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Sitzungsvorlage (Anfrage BM zur Beschulung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
197 kB
Datum
01.02.2017
Erstellt
20.01.17, 13:30
Aktualisiert
20.01.17, 13:30
Sitzungsvorlage (Anfrage BM zur Beschulung) Sitzungsvorlage (Anfrage BM zur Beschulung)

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Inhalt der Datei

ANFRAGE zur Beschulung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Flüchtlingsfamilien Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs, im Zuge der verstärkten Einwanderung von Flüchtlingen stellt sich den Kreisen und kreisfreien Städten auch die Aufgabe der Beschulung einer großen Anzahl schulpflichtiger Flüchtlingskinder und -jugendlicher. Ich bitte daher die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie viele schulpflichtige Flüchtlingskinder und –jugendliche, die der Kommune zugewiesen wurden leben in Jülich? Wie lange ist die Wartezeit bis zur Einschulung? 2. Laut Erlass des Schulministeriums NRW vom 28.06.2016 sind alle neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler in den allgemeinbildenden Schulen in den Regelklassen zu unterrichten. Zeitlich befristet können Klassen zur vorübergehenden Beschulung eingerichtet werden. - - Wie viele der schulpflichtigen neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler in Jülich werden in allgemeinbildenden Schulen unterrichtet? In welchen Schulformen sind sie untergebracht? Welche Stelle nimmt die Einstufung in die jeweilige Schulform vor und welche Kriterien liegen der Einstufung zugrunde? Gibt es Übergangsmöglichkeiten in andere Schulformen? Gibt es Klassen zur vorrübergehenden Beschulung und wenn ja, wie viele? 3. Entsprechend des o.g. Erlasses können junge Flüchtlinge, die der Schulpflicht der Sekundarstufe II unterliegen am Unterricht in einer Regelklasse in Bildungsgängen der Berufskollegs teilnehmen. Sofern sie noch nicht über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen, werden sie in Internationale Förderklassen (IFK) aufgenommen. - Wie hoch ist der Anteil der Flüchtlinge, die der Schulpflicht der Sek. II unterliegen, an berufsbildenden Schulen im Vergleich zu allgemeinbildenden Schulen? Wie viele Flüchtlinge nehmen die Bildungsangebote der Bildungsgänge an den Berufskollegs und wie viele der IFK wahr? Reichen die Kapazitäten der regulären Bildungsgänge aus und der IFK aus, damit jeder Schulpflichtige einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss erwerben kann? 4. Welche Bildungsangebote gibt es für nicht mehr schulpflichtige junge Flüchtlinge ohne Schulabschluss zwischen 18 und 25 Jahren und wie werden die Angebote wahrgenommen? Wie viele Flüchtlinge nehmen derzeit am Bildungsangebot „Fit für mehr“ teil (bitte Differenzierung nach Schulpflichtigen und nicht mehr Schulpflichtigen vornehmen)? 1 Begründung: Alle in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen unterliegen der Schulpflicht. Die Schulpflicht besteht nach § 34 Abs. 6 SchulG auch für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und für alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind. Das Weitere regelt der Erlass des Schulministeriums vom 28.06.2016 mit dem Aktenzeichen 322-6.09.03.06.04 – 133027. Für die Integration der jungen Flüchtlinge in NRW ist es wichtig, dass sie möglichst bald nach der Ankunft gemeinsam mit ihren Altersgenossen den Regelunterricht besuchen zu können. Ziel muss sein, die durch die Flucht verursachte Unterbrechung des Bildungsweges so schnell wie möglich zu beenden. Viele der Flüchtlinge werden auf Dauer in Deutschland bleiben. Daher profitiert die Gesamtgesellschaft davon, wenn junge Flüchtlinge reibungslos in das Bildungssystem integriert werden und sie Bildungserfolge gemäß ihrer Fähigkeiten erzielen können. Auch für das Erlernen der deutschen Sprache sind eine rasche Beschulung und die Möglichkeit, weitere Bildungsangebote wahrnehmen zu können, von großer Bedeutung. 2