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Sitzungsvorlage (Anfrage BM zu Alle Kinder essen mit)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
192 kB
Datum
01.02.2017
Erstellt
20.01.17, 13:30
Aktualisiert
20.01.17, 13:30
Sitzungsvorlage (Anfrage BM zu Alle Kinder essen mit)

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Inhalt der Datei

ANFRAGE zu Leistungen des Bildungspakets und nach dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs, ich bitte die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG haben, leben in Jülich? - Wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Jülich nehmen derzeit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch? 2. Wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Anspruch auf Leistungen des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ haben, leben in Jülich? - Wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Jülich nehmen derzeit Leistungen des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ in Anspruch? 3. Wie stellt die Stadt sicher, dass die Eltern der betroffenen Kinder über die Anspruchsberechtigung ihrer Kinder auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets oder nach dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ informiert werden? Begründung: Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gehören zur Gruppe bedürftiger Kinder, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket oder des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ des Landes Nordrhein-Westfalen haben. Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder, die oder deren Eltern Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG sind. Anspruch auf Leistungen des Härtefallfonds haben hingegen Kinder, deren Eltern Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sofern sie nicht Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten. Kinder aus Flüchtlingsfamilien sind besonders schutzbedürftig. Oftmals leiden sie unter den Erfahrung vor und während der Flucht und unter den häufig prekären Lebensverhältnissen in den Flüchtlingsunterkünften. Auch die Eingewöhnung in das neue Lebensumfeld in Deutschland ist eine besondere Herausforderung. Dazu kommt, dass die Grundleistungen des Asylbewerberleistungsgesetztes nicht ausreichen, um die Teilhabe von Kindern von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern an Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung zu gewährleisten. Kinder aus Flüchtlingsfamilien brauchen jedoch so schnell wie möglich wieder einen normalen Alltag und ein kindgerechtes Umfeld. Sie müssen wie ihre Altersgenossen auch an allen Angeboten der Kindertagesbetreuung oder der Schule teilhaben können.