Daten
Kommune
Jülich
Größe
192 kB
Datum
01.02.2017
Erstellt
20.01.17, 13:30
Aktualisiert
20.01.17, 13:30
Stichworte
Inhalt der Datei
ANFRAGE zu Leistungen des Bildungspakets und nach dem Härtefallfonds „Alle Kinder
essen mit“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs,
ich bitte die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Anspruch auf Leistungen
nach dem AsylbLG haben, leben in Jülich?
- Wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Jülich nehmen derzeit
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch?
2. Wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Anspruch auf Leistungen
des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ haben, leben in Jülich?
- Wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Jülich nehmen derzeit
Leistungen des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ in Anspruch?
3. Wie stellt die Stadt sicher, dass die Eltern der betroffenen Kinder über die
Anspruchsberechtigung ihrer Kinder auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets oder
nach dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ informiert werden?
Begründung:
Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gehören zur Gruppe bedürftiger Kinder, die
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket oder des Härtefallfonds „Alle Kinder
essen mit“ des Landes Nordrhein-Westfalen haben. Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket haben Kinder, die oder deren Eltern Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG sind.
Anspruch auf Leistungen des Härtefallfonds haben hingegen Kinder, deren Eltern Leistungen nach
dem AsylbLG erhalten, sofern sie nicht Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten.
Kinder aus Flüchtlingsfamilien sind besonders schutzbedürftig. Oftmals leiden sie unter den
Erfahrung vor und während der Flucht und unter den häufig prekären Lebensverhältnissen in den
Flüchtlingsunterkünften. Auch die Eingewöhnung in das neue Lebensumfeld in Deutschland ist eine
besondere
Herausforderung.
Dazu
kommt,
dass
die
Grundleistungen
des
Asylbewerberleistungsgesetztes nicht ausreichen, um die Teilhabe von Kindern von
Asylbewerberinnen und Asylbewerbern an Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und
Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung zu gewährleisten. Kinder aus
Flüchtlingsfamilien brauchen jedoch so schnell wie möglich wieder einen normalen Alltag und ein
kindgerechtes Umfeld. Sie müssen wie ihre Altersgenossen auch an allen Angeboten der
Kindertagesbetreuung oder der Schule teilhaben können.